Umstrittene Sekte: Gericht verbietet "Zwölf Stämmen" eigene Schule

Jahrelang hatte die umstrittene Sekte "Zwölf Stämme" ihre Kinder selbst unterrichtet, jetzt hat ein Gericht den Schulbetrieb verboten. Es gebe keine ausgebildeten Lehrer - und den Schülern drohten in der Schule Schläge.

 Umstrittene Sekte: Gericht verbietet "Zwölf Stämmen" eigene Schule

Schule der "Zwölf Stämme" (Archiv): Die Sekte darf keine eigene Schule mehr betreiben

Die umstrittene Sekte "Zwölf Stämme" darf keine eigene Schule mehr betreiben. Ein Verein der Sekte verlor einen entsprechenden Prozess vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Seit 2006 hatte der Verein eine sogenannte Ergänzungsschule betrieben.

Bereits im vergangenen November untersagte die Regierung des Bezirks Schwaben in Bayern dem Verein, eine Schule zu betreiben. Die Begründung: Die Schule habe keine ausgebildete Lehrkraft. Zudem sei davon auszugehen, dass die Schüler im Unterricht gezüchtigt werden. Denn: "Da sich die Glaubensgemeinschaft darauf berufe, die Bibel gebiete ihnen, die Kinder mit Ruten zu züchtigen, sei davon auszugehen, dass dieses 'Gebot' vor den Türen der Unterrichtsräume nicht haltmache", teilte das Verwaltungsgericht Augsburg jetzt mit. Deswegen hat es auch einen Eilantrag der Schulbetreiber am 21. Januar abgelehnt. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgericht möglich.

Vor knapp acht Jahren hatten die bayerischen Behörden die Schule widerstrebend genehmigt, nachdem sich Eltern der Gemeinschaft jahrelang gegen die staatliche Schulpflicht gewehrt hatten. Seither durften die Mitglieder der "Zwölf Stämme" ihre Kinder auf ihrem nord-schwäbischen Gut Klosterzimmern selbst unterrichten.

Im Sommer 2013 hatte das bayerische Kultusministerium dann den "Zwölf Stämmen" die Genehmigung zum Betrieb der Schule in Klosterzimmern entzogen. Daraufhin hatte die Sekte einen neuen Antrag gestellt.

Seit 20 Jahren schon kennen die Behörden Misshandlungsvorwürfe gegen die Sekte, beweisen ließen sie sich nie. Anfang September dann hatte die Polizei in einem Großeinsatz 40 Kinder aus der Gemeinschaft geholt. Es habe "neuerliche Hinweise auf erhebliche und dauerhafte Kindesmisshandlung durch die Mitglieder gegeben", teilte das Landratsamt Donau-Ries damals mit.

Eklat im Bayerischen Landtag

Am Donnerstag hatte sich auch der Bayerische Landtag mit den "Zwölf Stämmen" beschäftigt: Zwei Ministerien berichteten im Ausschuss für Arbeit und Soziales über den aktuellen Stand. Die Jugendämter hätten stets richtig und rechtzeitig gehandelt, betonte ein Vertreter des Sozialministeriums. Man habe lange nach Beweisen für die Misshandlungsvorwürfe gesucht, aber keine gefunden. Die hätte erst der Reporter Wolfram Kuhnigk geliefert; er hatte im Auftrag von RTL mit versteckter Kamera gefilmt, wie Erwachsene in sogenannten Bestrafungsräumen ihre Kinder schlugen. Aussteiger hingegen sagen, die Behörden hätten sich vor ihren Besuchen angekündigt. Das heißt: Die Sektenmitglieder hätten Ruten versteckt und nur noch auf die Hände geschlagen, um keine Spuren zu hinterlassen.

Während der Sitzung kam es zum Eklat: Filmaufnahmen des "Bayerischen Rundfunks" (BR) zeigen, wie ein Sektenmitglied aufsteht und die Landtagsabgeordneten beschimpft. Er wollte nicht einsehen, dass man Kinder nicht

Auch die Justiz befasst sich schon eine Weile mit der Sekte: Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat nach BR-Berichten das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Misshandlung von Schutzbefohlenen Mitte Januar eingestellt. "Die Ermittlungen haben ergeben, dass wir keine ganz konkreten Anhaltspunkte für konkrete Straftaten haben", teilte der leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Karl dem "Bayerischen Rundfunk" mit.

Auch vor Gericht hatten einige Eltern Erfolg: Insgesamt sieben Kinder durften zu ihren Eltern zurückkehren, vorerst zumindest. Darunter erst wenige Monate alte Kinder sowie Jugendliche. Sie sind nach Auffassung des Gerichts entweder noch zu jung oder schon zu alt für körperliche Züchtigung - legt man die Maßstäbe der "Zwölf Stämme" an.

Die Hauptsacheverfahren vor den Familiengerichten in Ansbach und Nördlingen dauern an. Dort entscheiden die Richter, ob den Eltern dauerhaft das Sorgerecht entzogen wird.

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