Sollen US-Behörden Zugriff auf Kundendaten haben, die amerikanische Firmen im Ausland speichern? Geht es nach einem Bundesrichter in New York, dann ja. Als Begründung führt er den großen Aufwand an, der andernfalls entstehe.
Amerikanische Internetanbieter müssen die E-Mails ihrer Kunden offenlegen, auch wenn die Daten in Rechenzentren im Ausland gelagert werden. Mit dieser Entscheidung hat ein amerikanischer Bundesbezirksrichter am Freitag US-Ermittlungsbehörden den Weg frei gemacht, Einblick in noch mehr E-Mails und Kundendaten zu bekommen. Das Computer-Unternehmen Microsoft hat allerdings angekündigt, gegen die Entscheidung vorzugehen.
Die laut Reuters erste Entscheidung dieser Art basiert auf einer interessanten Begründung: Müssten die US-Beamten sich jedes Mal mit ausländischen Kollegen absprechen, wenn sie in einem anderen Land auf ein E-Mail-Konto zugreifen wollen, wäre die Belastung für die US-Verwaltung substantiell und die Strafverfolgung erheblich beeinträchtigt.
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