Warum die Gottesfrage in die Kirchen gehört und nicht in die Verfassung

Eine Volksinitiative "für einen Gottesbezug in Schleswig-Holsteins Landesverfassung" hat rund 42.000 Unterschriften gesammelt. Damit sind mehr als doppelt so viele Stimmen wie notwenig zusammengekommen. Für den Abgeordnete der Piratenpartei im Kieler Landtag, Patrick Breyer, bleibt Religion trotzdem Privatsache.

Warum die Gottesfrage in die Kirchen gehört und nicht in die Verfassung

Der Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages

"Auch 42.000 Unterschriften ändern nichts daran, dass die meisten Schleswig-Holsteiner gegen eine Gottesanrufung in der Landesverfassung sind. Eine Zweidrittelmehrheit dafür gäbe es im Fall eines Volksentscheids ebenso wenig wie im Landtag. Aus Sicht der Piratenpartei ist das auch gut so" teilte Breyer dem hpd mit.

Für die (im Kieler Landtag vertretene) Piratenpartei ist Religion Privatsache. "In einer staatlichen Verfassung hat die Frage, ob es einen Gott gibt, nichts zu suchen. Die Frage der Existenz eines Gottes lässt sich nicht demokratisch durch Mehrheit entscheiden. Schließlich wollen Gläubige auch nicht, dass bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen die Nichtexistenz eines Gottes in die Verfassung geschrieben wird."

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