Der Nationalrat hat unlängst beschlossen, dass «Retterbabys» hierzulande weiterhin verboten sein sollen. GBS-Autor Adriano Mannino findet die Argumente für den Entscheid nicht vernünftig nachvollziehbar. Er wäre gerne ein Retterbaby. Denn die «Instrumentalisierung» zur Rettung eines Lebens ist nicht problematischer als andere.
«Retterbabys» sorgen für aufgeheizte Debatten, denn sie werden gezeugt, damit ein Geschwisterkind Vorteile aus ihrem Dasein ziehen kann. Deshalb müssen sie mit dem zu rettenden Geschwister immunkompatibel sein: Man befruchtet Eizellen künstlich, wählt danach die immunkompatiblen aus und setzt sie der Mutter ein.
Bei der Geburt werden dem «Retterbaby» durch die Nabelschnur Stammzellen entnommen, um sie dem kranken Geschwister zu transplantieren. Dies verhindert viel Leid und rettet ein Leben. Dennoch hält der Nationalrat am Verbot der Praxis fest – im Gegensatz zu vielen ausländischen Gesetzgebern, von deren Liberalisierung auch Schweizer Eltern schon länger Gebrauch machen.
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