Suchmaschinen wie Google und Yahoo gelten fortan als datenverarbeitende Konzerne und sind für die Abbildung der von ihnen gesammelten Links verantwortlich. Nun werden tausende Bürger und Institutionen die Löschung von Daten aus den Suchindexen verlangen, die ihnen unangenehm sind. Ein Kommentar.
Nun gibt es also doch ein Recht auf Vergessen werden im Internet, ein Recht, dass es Bürgern erlaubt, Suchmaschinen das Hinweisen auf sensible Daten zu untersagen. So hat es der Europäische Gerichtshof heute bestimmt und damit einen wegweisenden Entscheid gefällt. Seit Jahren gibt es in Deutschland eine anhaltende Debatte darüber, ob der Gesetzgeber ein solches Recht festschreiben soll. Geschehen ist bisher nichts. Nun sind die Brüsseler Richter den Politikern zuvor gekommen. Und sie haben richtig entschieden.
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