Wer lästert da eigentlich?

Denkverbote lockern, Gläubige zum Nachdenken über ihren Glauben anregen? Wer das will, setzt sich rasch dem Verdacht der Blasphemie aus. Die Frage, ob nicht das der eigenen Glaubensrichtung ins Konzept passende Gottesbild die eigentliche Blasphemie, das fundamentale Sakrileg darstellt, soll sich unter diesen Umständen erst gar nicht stellen. Den Gottesfrieden stört in dieser Sicht nur derjenige, der zum Denken anregt, nicht der fraglos Gläubige.

Wer lästert da eigentlich?

Sind aber die beklagten Tabubrüche schlichtweg verfolgenswerte Kulte des Bösen? Oder weisen Tabubrüche einen aufklärerischen Impetus auf, der obsolete Zeremonien sowie die oft menschenverachtenden Tendenzen einer Konfession zu Recht anprangert?

Blasphemie bezeichnet speziell das Verhöhnen von Glaubensinhalten und äußeren Formen der Religionsausübung. Personen oder Gruppen, die andere dieser Lästerung bezichtigen, verabsolutieren freilich ihr eigenes System. Sie leugnen, dass dieses nur eines von vielen möglichen ist. Für diese Sichtweise, die ein massives Gewaltpotenzial in sich tragen kann, bestehen allenfalls subjektive Kriterien: Wer den Vorwurf der Blasphemie erhebt, unterliegt häufig dem Einfluss von Verzerrungen in Verständnis und Gefühl.

Der einschlägige Paragraph unseres Strafgesetzbuches soll die Gläubigen vor Beschimpfungen und damit den öffentlichen Frieden schützen. Tatsächlich dient er überwiegend kirchlichen Interessen und schützt bestimmte Empfindlichkeiten.

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