Zwangsouting durch Kirchensteuer-Meldedaten?

Die Opposition blockiert ein Gesetz, nach dem Meldedaten zu Homo-Ehen an die Kirchen weitergeleitet werden. Grund: Die Daten wären Kündigungsgrund bei Homosexuellen im katholischen Kirchendienst.

Zwangsouting durch Kirchensteuer-Meldedaten?

Der Organist prozessiert noch immer. Schon 1998 war einem katholischen Kirchenmusiker aus Essen von seiner Kirche gekündigt worden, weil er nach der Trennung von seiner Frau mit einer neuen Partnerin zusammenlebte. Weil so etwas nach katholischem Arbeitsrecht nicht zulässig ist – dasselbe gilt für Wiederverheiratungen nach Scheidungen sowie für die Homo-Ehe –, verlor er seinen Arbeitsplatz.

Trotz eines Zwischenerfolgs vor dem Europäischen Gerichtshof scheiterte der Musiker am Donnerstag vergangener Woche vor dem Düsseldorfer Landesarbeitsgericht mit seiner Klage auf Wiedereinstellung. Das katholische Arbeitsrecht mit seinen Vorschriften zur privaten Lebensführung der kirchlichen Mitarbeiter ist eine kaum zu nehmende Bastion.

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