Zwei Urteile gegen konfessionslose Bewerber

Eine Referentin für Antirassismus wurde vom Diakonischen Werk aufgrund ihrer Konfessionslosigkeit abgelehnt, ein Assistenzarzt von einer evangelischen Klinik. Sie stand nach einem Sieg vor dem AG Berlin kürzlich vor dem LAG Berlin-Brandenburg, er vor dem AG Frankfurt/M. Ihr beschied der konservative Richter, die Kirche dürfe Konfessionslose diskriminieren. Er musste sich anhören, seine völlig aussichtslose Klage sei reine Prinzipienreiterei. Der hpd sprach mit den beiden.

Empörung spricht aus Frau F und Herrn K, wenn es um den Prozesstag geht. Beide waren auf einen konservativen Richter (Berlin) bzw. eine konservative Richterin (Frankfurt/M) gestoßen, die den Kirchen diskriminierende Sonderrechte bestätigten. Beide Richtersprüche liegen noch nicht vor und sind somit noch nicht rechtskräftig. Deshalb hier zunächst ein kurzer Bericht aus den Gerichtssälen.

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