Das Recht muss eine religionsfreie Zone sein

Zum Thema „Menschenrechte und Religionsrechte auf Kollisionskurs? Vom Blasphemieparagrafen bis zum Kopftuchurteil“ fand das Humanistische Forum Köln (HFK) im Mai 2015 statt. Das Forum hatte Dr. Jacqueline Neumann und Eberhard Reinecke aus einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei eingeladen, um aktuelle Entwicklungen der Rechtspraxis zu diskutieren.

Das Recht muss eine religionsfreie Zone sein

Was zählt in der Bundesrepublik mehr: Menschenrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheiten der Meinungsäußerung, Kunst und Presse oder hingegen die aus einer Religion abgeleiteten Rechte?

Nach Ansicht vieler Teilnehmer war es nicht nur ein informativer, sondern auch unterhaltsamer Diskussionsabend. Hierfür sorgten zum einen die Referenten Rechtsanwältin Dr. Neumann mit einem kenntnisreichen Überblicksvortrag und Rechtsanwalt Reinecke mit einer bunten Palette und teilweise skurrilen Beispielen aus der Rechtspraxis der Religionsrechte in Deutschland. Zum anderen waren rund 50 Mitglieder und Gäste der Veranstalter gekommen, die teilweise von langjährigen Übergriffen religiöser Normen und Praktiken in ihr berufliches oder privates Leben zu berichten wussten.

Das Humanistische Forum Köln (HFK) ist ein offener, säkular-humanistischer Gesprächskreis verschiedener Gruppierungen (gbs Köln, ehk, IBKA, HVD, Skeptiker), zu welchem selbstredend interessierte Gäste gern gesehen werden. Dort kann ebenso selbstverständlich auch jeder zu Wort kommen.

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