Giordano-Bruno-Stiftung kündigt Klage gegen die im Bundestag beschlossene Kriminalisierung der professionellen Freitodbegleitung an
Der Deutsche Bundestag hat heute mit 360 von 602 abgegebenen Stimmen ein Verbot der sogenannten „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ beschlossen. „Ein schwarzer Tag für Deutschland, insbesondere für schwerstleidende Menschen!“, kommentierte dies der Berliner Arzt und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold. Die Giordano-Bruno-Stiftung, in deren Beirat sich Arnold engagiert, kündigte direkt nach der Abstimmung eine Klage an, die man im Notfall auch auf der europäischen Ebene führen werde. „Dieses Gesetz wird vor Gericht keinen Bestand haben!“, gab sich gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon optimistisch, wobei er auf die Resolution der deutschen Strafrechtslehrer verwies, die sich bereits vor Monaten entschieden gegen ein Verbot der professionellen Freitodbegleitung ausgesprochen hatten.
Nach dem heute beschlossenen Gesetz, das unter der Hand auch die Bezeichnung „Lex Arnold“ trägt, wird Uwe-Christian Arnold schwerstleidenden Menschen künftig nicht mehr die Unterstützung geben können, die er in seinem Buch „Letzte Hilfe – Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben“ ausführlich beschrieben hat. Die „Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe“ hatte das Buch schon im vergangenen Jahr allen Bundestagsabgeordneten zugeschickt. „Es kann also niemand behaupten, er hätte nicht gewusst, was auf dem Spiel steht“, sagte Schmidt-Salomon. „Durch das heute beschlossene Gesetz werden schwerstleidende Menschen noch größere Hemmungen haben, mit ihrem Arzt oder ihren Angehörigen über ihre Sterbenswünsche zu sprechen. Daher müssen wir damit rechnen, dass künftig noch mehr Menschen in harte Verzweiflungssuizide getrieben werden, sich erhängen, vergiften, erschießen oder vor Züge werfen. Für viele, die von ihren Ärzten vor Ort alleingelassen wurden, waren Sterbehelfer wie Uwe-Christian Arnold ein Hoffnungsschimmer. Allein die Aussicht, selbstbestimmt sterben zu können, half ihnen, mit ihrem Leid besser zurechtzukommen. Diese Hoffnung hat der Deutsche Bundestag den Menschen nun genommen.“
Schmidt-Salomon bezeichnete die heute beschlossene Regelung, Angehörigen Freitodbegleitungen zu erlauben, Sterbehilfeorganisationen und ärztlichen „Wiederholungstätern“ jedoch zu verbieten, als „juristisch absurd“: „Es gibt kein vernünftiges Argument, das eine solche Abgrenzung rechtfertigen könnte. Normalerweise verlangen wir ja gerade in Situationen, in denen es um Leben und Tod geht, die Anwesenheit von Experten, die genau wissen, was sie tun. Nur bei der Sterbehilfe soll es exakt umgekehrt sein. Hier sollen ausgerechnet Laien ohne Fachwissen und ohne Transparenzkriterien das tun dürfen, was Experten verboten ist. Offenbar hat die Mehrheit der Parlamentarier überhaupt keine Ahnung, in welche Notsituationen sie schwerstleidende Menschen und ihre Angehörigen damit bringen! Ausgerechnet im Moment der größten existentiellen Bedrängnis sollen sie alleingelassen werden und sich nicht an professionelle Helfer wenden dürfen! Dadurch steigt nicht nur die Wahrscheinlichkeit von Kurzschlussreaktionen, es ist auch zu befürchten, dass die Betroffenen völlig ungeeignete und weiteres Leid verursachende Mittel wählen werden, um ihrem Leben ein Ende zu setzen. Wer solch hohe menschliche Kollateralschäden für ein völlig unnötiges Gesetz, dessen Fehlen in den letzten 140 Jahren niemand bemerkt hat, in Kauf nimmt, handelt ethisch und politisch unverantwortlich!“
Schmidt-Salomon wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass durch das neue Gesetz gleich zwei Beiräte der gbs direkt betroffen seien – neben Uwe-Christian Arnold auch Ludwig A. Minelli, der Gründer und Vorsitzende von Dignitas Schweiz und Dignitas Deutschland. „Wir werden uns zusammensetzen und die geeigneten juristischen Schritte besprechen. Die Mehrheit des Parlaments hat sich heute gegen 80 Prozent der deutschen Bevölkerung und zugunsten einiger weniger Lobbyisten, nämlich der Großkirchen, der Pharmaindustrie und der Klinikbetreiber, entschieden. Dies ist ein politischer Skandal, den wir nicht widerstandlos hinnehmen werden.“
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