Schutzkleidung gegen Krankheiten. Zugleich aber auch geeignet für Muslimas, um die von ihnen scheinbar wie eine Krankheit empfundene in Augenscheinnahme ihres normalen äußeren Erscheinungsbildes durch Männer und „Ungläubige“ abzuwehren.
Die Tatsache, dass es gegenwärtig zu beobachten ist und es auch schon in der näheren Vergangenheit zu beobachten war, dass sich in Deutschland und anderen westlichen Ländern muslimische Mädchen und Frauen (Muslimas) mit zunehmender Tendenz mehr oder weniger vollständig „verkleiden“ (z. B. durch Kopftuch, Burka und Bukini), hat seinen primären Grund sicher darin, dass sie es, religiös motiviert, vermeiden wollen, dass insbesondere ihre männlichen Mitmenschen und sogenannte „Ungläubige“ beiderlei Geschlechts sie in dem äußeren Erscheinungsbild in Augenschein nehmen können, wie es ganz normale und ortsübliche Kleidung möglich machen würde. Als „ungläubig“ gelten Frauen und Männer, die keine Muslime sind und wohl auch Muslimas, die keine „Verkleidung“ tragen, die sie als Muslimas ausweisen würde.
Der Dünkel, der durch die „Verkleidung“ der Muslimas zum Ausdruck gebracht wird, hat seinen Ursprung in dem Glaubenssystem (1), dem die Muslimas regelmäßig schon in frühester Kindheit unterworfen wurden. Dem Glaubenssystem können die Muslimas explizit und implizit entnehmen, dass Muslime / Muslimas im Verhältnis zu sogenannten „Ungläubigen“ beiderlei Geschlechts eine herausgehobene Position inne haben (z. B. Sure 3, Vers 110). Dabei ist es völlig unwichtig, dass in dem Maße, wie sich z. B. Muslimas gegenüber Männern und sogenannten „Ungläubigen“ beiderlei Geschlechts als qualitativ bessere Menschen empfinden und deswegen meinen, sich ihnen gegenüber durch eine „besondere Kleidung“ abgrenzen zu dürfen, sie diese Menschen im gleichen Maße in ihrem Menschsein qualitativ abwerten.
Neben der Diskriminierung durch die Abwertung in ihrem Menschsein werden Männer und sogenannte „Ungläubige“ beiderlei Geschlechts durch die „Verkleidung“ der Muslimas zusätzlich noch auf dreifache Art und Weise objektiv diskriminiert, auch wenn die Diskriminierung möglicherweise subjektiv mehrheitlich nicht von den Betroffenen wahrgenommen wird.
Wer sich einmal sorgfältig nachdenkend den Grund für die „Verkleidung“ der Muslimas durch den Kopf gehen lässt, dem müsste der Grund eigentlich als menschenverachtend, diskriminierend und fast schon als krank erscheinen, wenn er einigermaßen klar und vernünftig nachgedacht haben sollte. Denn wie kann der Grund dafür anders wahrgenommen werden?
Wodurch ist die jeweilige Diskriminierung gegeben?
1. Durch die negative Tatsache, dass sich die Muslimas allein durch die bloße Existenz von Männern und sogenannten „Ungläubigen“ gezwungen sehen müssen, im öffentlichen Raum die „Verkleidung“ tragen zu sollen, von der sie vor ihrem religiösen Glaubenshintergrund meinen, dass es die richtige sei. Die Schuld für das, zudem sich die Muslimas hier gezwungen sehen müssen, werden sie natürlicherweise auf die Männer und „Ungläubigen“ projizieren!
2. Durch die negative Tatsache, dass ständig die Möglichkeit vorhanden ist, dass die Muslimas durch ihre „Zwangsverkleidung“ vielfältige, mehr oder minder große Beeinträchtigungen bei ihrer Teilnahme am öffentlichen Leben zu erdulden haben, die bei ihnen z. B. Frust, Unmut oder sogar Feindschaftsgefühle entstehen lassen können. Auch für die negativen Folgen, die für die Muslimas wegen ihrer „Verkleidung“ eintreten können, werden sie natürlicherweise die Schuld auf die Männer und „Ungläubigen“ projizieren!
3. Durch die negative Tatsache, dass den Männern und sogenannten „Ungläubigen“ deutlich gemacht wird, dass ihre Existenz der Grund für die „Verkleidung“ darstellt, und durch die negative Tatsache, dass es ihnen zugemutet wird, einen derart gegen sie gerichteten, menschenverachtenden Grund ertragen zu müssen. Das alles nur, weil es die Muslimas für sich offensichtlich als partiell schädlich empfinden würden, wenn sie von Männern und sogenannten „Ungläubigen“ in dem äußeren Erscheinungsbild in Augenschein genommen werden könnten, wie es ganz normale und ortsübliche Kleidung möglich machen würde.
Eine Muslima übertreibt maßlos, wenn sie die mögliche in Augenscheinnahme ihres normalen äußeren Erscheinungsbildes durch Männer und „Ungläubige“ als derart schädlich beurteilt, dass sie sich dadurch veranlasst sieht, sich durch „besondere Kleidung“ (z. B. Kopftuch, Burka und Burkini) in ähnlicher Art und Weise zu schützen, wie man es etwa prophylaktisch gegen Krankheiten, Viren und Bakterien zu tun pflegt. Das Verhalten der Muslimas gegenüber Männern und sogenannten „Ungläubigen“ ist somit klar als abwertend, menschenverachtend und diskriminierend zu be- und verurteilen !
Jede Muslima, die Wert darauf legt, sich in die westliche Gesellschaft, in der sie lebt, zu integrieren, sollte sich bemühen, es nicht als partiell schädlich zu beurteilen, wenn Männer und „Ungläubige“ beiderlei Geschlechts sie in dem äußeren Erscheinungsbild in Augenschein nehmen könnten, wie es normale und ortsüblich Kleidung möglich machen würde. Sie sollte versuchen zu akzeptieren, dass es in westlichen Gesellschaften als völlig harmlos und normal gilt, wenn ihre Mitglieder ihr äußeres Erscheinungsbild wechselseitig in Augenschein nehmen. Aus der Akzeptanz sollte dann der Verzicht der Muslimas auf eine „Verkleidung“ hervorgehen.
Irgendeine zivil- oder strafrechtliche Norm wird gegenüber Männern und sogenannten „Ungläubigen“ beiderlei Geschlechts durch diese Diskriminierungsarten zwar nicht verletzt, aber sie sind signifikant dafür geeignet, z. B. die zwischenmenschlichen Beziehungen nachhaltig zu vergiften, was inzwischen schon mehr oder minder leider geschehen ist.
Im Übrigen stigmatisieren sich Muslimas in westlichen Gesellschaften durch ihre „Verkleidung“ selbst, wenn hinter der „Verkleidung“ kein fremder Wille, sondern nur ihr religiöser Glaube steckt.
Wird die „Verkleidung“ aufgrund fremder Intention getragen, so könnte man sich an die „Nazi-Zeit“ erinnern, in welcher es Menschen mit jüdischem Hintergrund in menschenverachtender Weise durch das „Nazi-Regime“ zur Pflicht gemacht wurde, ihre äußere Kleidung mit einem „gelben Sterns“ zu versehen. Sie wurden also gezwungen, sich selbst zu stigmatisieren.
Müssen Muslimas die „Verkleidung“ also aufgrund fremder Intention tragen, dann ist der Sachverhalt vornehmlich ihnen gegenüber als menschlich abwertend, menschenverachtend und diskriminierend zu be- und verurteilen und weniger gegenüber Männern und sogenannten „Ungläubigen“ beiderlei Geschlechts !
„Liebhaber(innen)“ der in Deutschland und in anderen Ländern dominierenden Religionen werden durch den Inhalt von ihnen explizit dazu angestiftet, sich als auserwählt betrachten zu sollen (1). Das führt bei einer mehr oder weniger großen Anzahl der „Liebhaber(innen)“ dazu, scheinbar zwanghaft ihre religiöse „Liebhaberschaft“ äußerlich sichtbar machen zu müssen. Deswegen hat man es bei ihrem äußeren Erscheinungsbild oft mit skurrilen Accessoires, Kleidungsstücken und skurrilem Verhalten zu tun.
Verweis:
(1) Auserwähltheitsdünkel in Bibel und Koran:
http://klarsicht-blog.blogspot.de/2015/01/auserwahltheitsdunkel-in-bibel-und-koran.html
https://www.youtube.com/watch?v=b3dykW-HCYs
Siehe:
Diskussionen und Verbote führten zur Stigmatisierung der Muslime:
http://www.sueddeutsche.de/politik/aussenansicht-der-krieg-um-den-burkini-1.3135497-2
Siehe auch:
Burkini-Verbot in Marokko:
http://www.atheisten-info.at/infos/info3194.html
Alle reden von der Burka, wir reden übers Kopftuch:
http://www.achgut.com/artikel/alle_reden_von_der_burka_wir_reden_uebers_kopftuch
Kopftuch:
https://www.youtube.com/watch?v=2vcNncfIh6M
Alles so schön schwarz hier:
http://www.achgut.com/artikel/alles_so_schoen_schwarz_hier
Diskriminierung von Männern und „Ungläubigen" seitens Muslimas durch „Verkleidung":
https://www.youtube.com/watch?v=dgwlSJKUbm4
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