Ist Blasphemie ein notwendiger Straftatbestand?

In der Onlineausgabe der ZEIT schreibt der Bundesrichter Thomas Fischer darüber, ob Gotteslästerung ein notwendiger Straftatbestand ist. Er zieht das Fazit, dass in einem aufgeklärten Staat eine Strafnorm zum Schutze bestimmter Weltanschauungen überflüssig und rückständig ist.

Ist Blasphemie ein notwendiger Straftatbestand?

Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Thomas Fischer, schreibt seit Anfang des Jahres regelmäßig über rechtliche Fragen in der ZEIT und bei ZEIT-Online. Sein gestern veröffentlichter Artikel "Ist Gotteslästerung ein notwendiger Straftatbestand?" wird unter den Säkularen in den sozialen Netzwerken viel diskutiert. Vertritt hier doch einer der Kommentatoren des Strafgesetzbuches eine Haltung, die den Forderungen der säkularen Vereine und Verbände entspricht.

Er nennt "eine merkwürdige Regelung", dass der Absatz 1 des sog. Blasphemieparagraphen 166 StGB das öffentliche Beschimpfen des Inhalts eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses mit Strafe (bis zu drei Jahren) bedroht, wenn die Tat "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Absatz 2 bestraft unter derselben Voraussetzung das öffentliche Beschimpfen von inländischen Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, ihrer "Einrichtungen oder Gebräuche".

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