Die eigentliche Diskussion über eine allfällige Verfassungsrevision in der Türkei ging Mitte August 2015 los.
Der türkische Diktator Erdoğan verkündete, dass sich das Regierungssystem der Türkischen Republik in faktischer Hinsicht geändert habe. Nun sei es an der Zeit, diesen faktischen Zustand, der bereits existiere, auch rechtlich umzusetzen. Mit diesen Worten hatte er ausgesprochen, was er zuvor vermieden hatte, obwohl natürlich alles auf seine Absichten hingedeutet hatte. Erdoğan hatte vor der Weltöffentlichkeit ganz offen eingestanden, dass die Macht, die er sich als Präsident der Türkischen Republik einräumte, rechts- und verfassungswidrig war. Wichtig zu bemerken ist, dass der Diktator in der Vergangenheitsform sprach und damit die Bevölkerung ganz explizit vor vollendete Tatsachen stellte. Aus seiner Sicht hatte die Türkei schon ein Präsidialsystem. Nur stand das nicht in der Verfassung. Nicht er hatte sich der Rechtsordnung und der Verfassung unterzuordnen. Vielmehr mussten sich die Rechtsordnung und die Verfassung ihm anpassen. Damit machte der türkische Diktator einmal mehr deutlich, dass er aus seiner Sicht über dem Recht stand, in diesem Fall sogar über der Verfassung, dies obwohl die blosse Existenz seines Amtes auf dieser Verfassung beruhte.
Zuvor hatte Erdoğan in die Arbeit der Justiz eingegriffen, die berechtigten Korruptionsvorwürfen gegenüber seiner Person nachgingen und die entsprechenden Strafuntersuchungen in rechtswidrigerweise vereitelt. Noch früher hatte er mehrere Gerichtsentscheide, die sich gegen die illegale Baute richteten, in der er heute noch wohnt, in den Wind geschlagen. Er werde seinen Palast bauen und er werde darin wohnen, meinte er, trotz eindeutigen Entscheiden von hohen Gerichten. Es gibt unzählige solcher Beispiele, mit denen man ganze Bücher füllen könnte. Der vorerwähnte Rechts- und Verfassungsbruch übertraf jedoch alles Bisherige. Erdoğan hatte eine Position im Staat eingenommen, die ihm kraft Verfassung nicht zustehen würde, er gab dies offen zu, signalisierte Gleichgültigkeit gegenüber seinem Verfassungsbruch und verlangte nun ganz offen die Anpassung der Verfassung an seine eigenen persönlichen Bedürfnisse sowie Vorstellungen. Vor allem hatte das Volk diese Überordnung und Allmacht zu schlucken.
Die überwiegende Mehrheit der türkischen Bevölkerung wollte diese eigenmächtige und verfassungswidrige Machteinräumung Erdoğans verhindern. Obwohl nahezu die gesamte Presse bereits gleichgeschaltet war, trotz massivster Eingriffe in die Grundrechte der Kommunikation der Opposition und trotz eines unfairen Wahlgesetzes, das Erdoğans AKP begünstigte, erlitt diese bei den Parlamentswahlen vom 7. Juni 2015 eine schwere Niederlage und hatte nur noch 40,9% der Stimmen hinter sich. Dabei muss betont werden, dass die Niederlage wohl erheblicher gewesen wäre, wenn das Wahlgesetz, das als eines der unfairsten der Welt gilt, gerecht und die Wahlen selbst frei und fair gewesen wären. Das Gegenteil davon traf zu: Die gegnerischen Parteien mussten beim Wahlkampf mit Betonklötzen an den Füssen kämpfen, während die AKP sämtliche Institutionen des Staates und die von ihr kontrollierten Medien in Bewegung gesetzt hatte, um diese Wahlen zu gewinnen, damit die Scheindemokratie gewahrt wurde, welche sie bereits seit Jahren vor der Weltöffentlichkeit inszenierte. Insbesondere die HDP, die von vielen Kurdinnen und Kurden aber auch von vielen liberalen, linken, linksliberalen und urbanen Kreisen bevorzugt worden war, hatte ein sensationelles Wahlergebnis erzielt und konnte erstmals ins Parlament einziehen, was zuvor keiner zu glauben gewagt hatte. Bei den Kräfteverhältnissen, die in diesem Parlament vorherrschten, war ein Präsidialsystem, wie sich Erdoğan dies vorgestellt hatte, selbstverständlich undenkbar.
Nach den Äußerungen des Diktators über einen angeblichen Systemwechsel, der stattgefunden habe, muss dieses Urteil des türkischen Volkes an der Urne bereits als Plebiszit verstanden werden, das die Einführung der Präsidialdiktatur und damit den Systemwechsel klar ablehnt. Mit anderen Worten verfügt der Diktator für sein Präsidialsystem keineswegs über einen demokratischen Rückhalt bei der Bevölkerung oder gar eine Legitimation. Das Gegenteil davon trifft zu.
Krieg gegen die PKK
Ohne dass die anderen Parteien es überhaupt versuchen durften, eine Koalitionsregierung zu bilden, rief der Diktator nach dieser empfindlichen Niederlage an der Urne, die ihm nicht in den Kram passte, Neuwahlen für November 2015 aus. Gleichzeitig entfachte er einen Krieg gegen die PKK aber in erster Linie gegen die kurdische Zivilbevölkerung, um der HDP zu schaden. Durch seine Kriegsverbrechen gegenüber der kurdischen Zivilbevölkerung, die nichts mit der PKK zu tun hatte, wollte er sicherstellen, dass diese ihre demokratischen Rechte bei den Wahlen nicht wahrnehmen konnte. Die HDP, insbesondere ihr Präsident Demirtaş, bekannte sich aber während des gesamten Wahlkampfes zum Frieden und ließ sich nicht auf das Spiel Erdoğans ein, das doch sehr durchschaubar war. Selbst ein Bombenanschlag kurz vor der Abstimmung bei einem HDP-Meeting in Diyarbakir konnte das Bekenntnis der HDP zum Frieden nicht umkehren. Auch konnte er die Entschlossenheit ihrer Wähler nicht aufhalten, an die Urne zu gehen. Erdoğans Spiel ging tatsächlich nicht auf, die HDP schaffte erneut die 10%-Hürde, kam damit wieder ins Parlament und hatte nur wenige Stimmen verloren. Auch in dieser Zusammensetzung des Parlaments war eine „Präsidialverfassung“ à la Erdoğan undenkbar.
Erdoğan nutzte daraufhin den Krieg, den er selbst losgetreten hatte, dazu aus, um die parlamentarischen Immunitäten insbesondere der HDP-Parlamentarier aufheben zu lassen, indem er diese völlig haltlos als Terrorunterstützer bezeichnete und mit Anzeigen zudeckte. In der Folge wurden diese tatsächlich auch einer nach dem anderen festgenommen und nachdem ein wesentlicher Teil der parlamentarischen Opposition im Gefängnis saß, hatte Erdoğan seine Parlamentszusammensetzung für die anvisierte Verfassungsrevision endlich erreicht.
Diese Vorgeschichte des bevorstehenden Verfassungsreferendums vom 16. April 2017 muss meines Erachtens immer im Auge behalten werden, wenn darüber gesprochen wird. Hier geht es nicht um einen völlig normalen demokratischen Vorgang. Dass überhaupt eine neue Verfassungsvorlage existiert, worüber abgestimmt werden soll und vor allem in der Form, wie sie existiert, war nämlich allein durch Erdoğans Manipulationen und Taschenspielertricks möglich, wie ich sie beschrieben habe. Eine Parlamentsmehrheit, die auf eine solche Art und Weise zusammengeschustert worden war, hatte niemals so etwas wie eine demokratische Legitimation, um ein Verfassungspaket zu schnüren, das sogar einen Systemwechsel herbeiführen soll. Damit kann der europäische Leser diese Abstimmung nicht mit den Abstimmungen vergleichen, die er selbst aus Europa kennt. Dieses Parlament war durch Betrug, unrechtmäßige Inhaftierung, Gewalt, Terror und Krieg zusammengesetzt worden, die von einer einzigen Person verursacht worden war: Von Erdoğan selbst!
Im Januar 2016 nannte der Islamofaschist, welche Art von einem „Präsidialsystem“ ihm vorschweben würde. Er, der später ehrwürdige europäische Staatsoberhäupter mit haltlosen Nazivorwürfen überhäufen sollte, nannte dabei das III. Reich als effektives Regierungssystem und als Beispiel für sein eigenes Präsidialsystem, das freilich keines ist, weil Präsidialsysteme mit Checks and Balances ausgestattet sind, welche die Macht des Präsidenten einschränken. Damit wünschte sich Erdoğan eine Präsidialdiktatur mit ihm als Diktator an der Spitze des Staates, ausgestattet mit einem Ermächtigungsgesetz und Hitler war sein erklärtes Vorbild.
Dann kam die denkwürdige Nacht vom 15. Juli 2016 auf den 16. Juli 2016. Diesen Aufstand, der bereits in der Nacht niedergeschlagen worden war, nahm Erdoğan zum Anlass, die verbliebenen Reste des türkischen Rechtsstaates und die letzten Überbleibsel der Institutionen der Republik vollständig außer Gefecht zu setzen. Der Ausnahmezustand, den er zu diesem Zweck ausrief, war völlig ungerechtfertigt, nachdem der Aufstand bereits in einer Nacht niedergeschlagen worden war. Dass dieser skandalöse Ausnahmezustand aber bis zum heutigen Tage gilt, zeigt einmal mehr, dass es Erdoğan ausschließlich darum geht, seine bereits bestehende Präsidialdiktatur noch mehr auszubauen. Seit diesem denkwürdigen Ereignis wurden über 100’000 Beamte, Richter (auch sehr hohe Richter, ja sogar Richter beim Internationalen Strafgerichtshof), Professoren fristlos entlassen und/oder inhaftiert, obwohl sie mit dem „Putsch“ überhaupt nichts zu tun hatten. Der Ausnahmezustand diente aber auch dazu, Verletzungen der Grundrechte der Versammlungsfreiheit, sämtlicher anderer Grundrechte der Kommunikation und andere schwere Grundrechtsverletzungen zu rechtfertigen, um ein Klima der Angst und Einschüchterung zu schaffen.
Schritt rückwärts in der demokratischen Verfassungs-Tradition
In einer solchen Zeit hat eine Parlamentsmehrheit bestehend aus Schlägern und Stimmmarionetten, die Erdoğan durch die Ausschaltung der parlamentarischen Opposition geformt hatte, unter seinem Diktat einen Verfassungsentwurf verabschiedet, der Erdoğan die alleinige Macht im Staate geben soll. Inhaltlich bedeutet diese Verfassung nicht nur das Ende der parlamentarischen Demokratie in der Türkei. Vielmehr sollen zentrale Elemente eines Rechtsstaates wie etwa die Gewaltenteilung faktisch abgeschafft werden. Die Türkei, die keine Republik mehr wäre, würde dabei lehrbuchmässig sämtliche Voraussetzungen eines totalitären Staates erfüllen.
Der Entwurf ist für ein Mitglied des Europarates, was die Türkei noch ist, nicht hinnehmbar und in demokratischer und rechtsstaatlicher Hinsicht extrem bedenklich. Die Venedig-Kommission des Europarates schrieb dazu in einem erst anfangs März veröffentlichten Bericht folgendes: „Die Venedig-Kommission ist der Ansicht, dass der Inhalt der vorgeschlagenen Verfassungsänderungen einen gefährlichen Schritt rückwärts in der demokratischen Verfassungs-Tradition der Türkei darstellt. Die Venedig-Kommission möchte hervorheben, dass das vorgeschlagene System die Gefahr birgt, in Richtung eines autoritären und eines Ein-Mann-Regimes abzugleiten. (…) Die geplanten Verfassungsänderungen in der Türkei würde dem Präsidenten erheblich mehr Macht zuteilen und erheblich weniger gegenseitige Kontrolle zwischen der ausführenden Gewalt, der gesetzgebenden Gewalt und der Rechtsprechung enthalten als dies in der US-Verfassung der Fall ist. (…) Es würde noch nicht einmal eine starke unabhängige Justiz geben.“
Erdoğan hat ungeachtet dessen vor, seinen Verfassungsentwurf beim Volk durchzuboxen. Eine freie Meinungsbildung, fachliche Diskussionen mit Verfassungsjuristen, kritische Zeitungsartikel oder ähnliche Dinge, die man bei einer Verfassungsabstimmung dieser Tragweite erwarten würde, gibt es nicht. Auch andere Vorgänge wie öffentliche Debatten, die wir von Demokratien kennen, die bei Verfassungsreferenden üblich sind, finden nicht statt. Vielmehr wird der Entwurf beim Volk auf eine bedenkliche Art und Weise mit Gewalt und Einschüchterung durchgesetzt. Da Erdoğan aufgrund der vergangenen Abstimmungen genaue Kenntnisse über die Mehrheitsverhältnisse in der Bevölkerung hat, die seinen Absichten mehrheitlich im Wege steht, wird in der Türkei gegenwärtig jedes erdenkliche Mittel eingesetzt, um die Gegner der Verfassungsreform, d.h. die Mehrheit der Bevölkerung, einzuschüchtern und mundtot zu machen. Islamofaschistische AKP-Politiker und Anhänger drohen öffentlich mit Massenmord, wenn die Abstimmung scheitern sollte. Sofern jemand öffentlich seine Meinung kundtut und angibt, dass er die Verfassung ablehnt, wird dies vom Regime umgehend als Beleidigung des Präsidenten und/oder Terrorismus verstanden und es wird dementsprechend gehandelt. Gegner der Revision werden zusammengeschlagen und misshandelt. Mittlerweile gelten alle, die nicht für Erdoğan sind und ihm im Wege stehen, als Terroristen.
In Anbetracht dieser Einschüchterungen, Drohungen, Verhinderungen und der Gleichschaltung der Medien ist der Abstimmungskampf weder frei noch fair. Daher kann aus meiner Sicht ein Ja an der Urne niemals eine demokratische Legitimation für sich beanspruchen. Jedenfalls werde ich persönlich einen solchen Entscheid niemals als einen höchst unliebsamen aber halt doch demokratischen Entscheid akzeptieren oder respektieren, wie ich dies ansonsten immer tue, etwa bei der Wahl von Donald Trump.
Die Gewährleistung der Grundrechte wie Pressefreiheit, Medienfreiheit, Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und anderer Grundrechte gehören nämlich zu den zentralen Voraussetzungen einer Demokratie. Wenn diese nicht gewährleistet sind, kann nicht von einer Demokratie oder von einem demokratischen Prozess gesprochen werden. Hinzu kommen Dinge wie die korrekte Zählung der Stimmen, die Art und Weise, wie die Stimmunterlagen beschaffen sind und vieles mehr, die in einer Demokratie eine Rolle spielen. Bei der türkischen Abstimmung ist bereits die Farbwahl für das Ja und das Nein unfair. Während der Stimmzettel für ein Ja in weisser Farbe ist, wird für das Nein braun verwendet. Ebenfalls zu den Regeln Demokratie gehören ferner Gesetzesbestimmungen, die das Wahlprozedere, die Verkündung der Resultate oder das Prozedere bei Abstimmungen für Bürger im Ausland beschreiben. Auch das türkische Recht kennt solche Regelungen. Darunter findet sich eine Bestimmung, wonach Auftritte für türkische Politiker im Ausland untersagt sind. Damit haben sämtliche Politiker, die bisher in Europa bei solchen Anlässen aufgetreten sind, einmal mehr das Recht gebrochen und bestehen nun darauf, dieses weiterhin zu brechen.
Permanenter Rechtsbruch
Nach diesen Ausführungen stellt sich für Europa, aber auch für die Europäer die Frage, ob sie sich bei dieser pseudodemokratischen Inszenierung, bei der ein Rechtsstaat, der sicher nie ganz perfekt war, vollständig abgeschafft und eine islamistische Einmanndiktatur errichtet werden soll, gleichgültig und unparteiisch verhalten sollten.
Meines Erachtens darf Europa den permanenten Rechtsbruch dieses Mannes nicht unbeeindruckt hinnehmen, weil Europa selbst auf diesem Wert beruht. Jede staatliche Handlung beruht auf dem Recht, was Juristen als Legalitätsprinzip bezeichnen. Kein Europäer und kein europäisches Staatsoberhaupt kann behaupten, dass er dieses Prinzip hochhalte, wenn er den oben beschriebenen permanenten Rechtsbruch und die schwersten Verletzungen demokratischer Prinzipien achselzuckend hinnehmen würde. Zum einen wäre eine Gleichgültigkeit gegenüber diesen Vorgängen ein sehr schlechtes Zeichen gegenüber den eigenen europäischen Bürgern und dies in einer Zeit, in der unsere freiheitlichen und demokratischen Systeme selbst so bedroht sind wie schon lange nicht mehr. Der Vorrang des Rechts vor Willkür, Gewährung von Grundrechten und die Demokratie sind derart zentral in der europäischen Identität, dass eine Unparteilichkeit bei dieser Abstimmung eine Parteinahme für den Diktator bedeuten würde. Nach seinen Feindseligkeiten der letzten Tage gegenüber diversen europäischen Ländern und Regierungen kann niemand wirklich hoffen, dass dieser Mann Europäern freundlich gesinnt ist oder sein wird, weshalb eine Parteinahme zu seinen Gunsten eine falsche Entscheidung wäre.
Europa, europäische Länder und europäische Bürger haben überhaupt kein Interesse daran, dass diese Abstimmung, die mit Demokratie nicht das Geringste zu tun hat, zugunsten von Erdoğan ausfällt. Ideelle Gründe sprechen dagegen, wirtschaftliche und außenpolitische Interessen ebenso, ungeachtet des Flüchtlingsdeals, das sich die Kanzlerin selbst eingebrockt hat. Es kann nicht sein, dass sich Europa wegen ihres Ungeschicks zum Geisel dieses skrupellosen Mannes nehmen lässt. Jedenfalls besteht kein Anlass, für die Vollendung einer Erdoğan-Diktatur noch den Steigbügelhalter zu spielen, weshalb Auftritte türkischer Politiker in Europa unter allen Umständen verhindert werden müssen. Es wäre dabei von Vorteil, wenn die europäischen Staaten hier eine einheitliche Linie fahren und sich solidarischer zueinander verhalten würden.
Es gibt Leute, die einen Auftrittsverbot für türkische Politiker als eine Verletzung der Meinungsfreiheit sehen, was mindestens in Deutschland verneint werden muss. Das hat damit zu tun, dass sich ausländische Regierungsmitglieder nicht auf die Meinungsfreiheit berufen können, wenn sie in Deutschland (dies dürfte in vielen anderen europäischen Ländern ebenso gelten) eine politische Rede halten möchten. Dabei geht es um die entscheidende Rechtsfrage, ob ausländische Regierungsmitglieder überhaupt Grundrechtsträger sind, d.h. ob sie sich als Personen ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik und ausgestattet mit einer hoheitlichen Funktion, die sie wahrnehmen, auf die Meinungsfreiheit in Deutschland berufen können. Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall von Deutschland diese Frage verneint. Ein solches Grundrecht haben die türkischen Regierungsmitglieder damit nicht. Vielmehr obliegt es der Bundesregierung allein, diesbezüglich Entscheidungen zu treffen, d.h. das Ganze untersteht ihrem Ermessen. Mit Meinungsfreiheit hat das Ganze damit nicht das Geringste zu tun. Vielmehr geht es hier um eine Frage der Souveränität der Bundesrepublik und die Wahrnehmung dieses Souveränitätsrechts unterliegt der Kompetenz der Bundesregierung.
Es bleibt nach den Ereignissen vom vergangenen Wochenende in Rotterdam nur noch die Frage zu klären, ob solche Veranstaltungen auf den Grundstücken von türkischen Konsulaten und Botschaften durchgeführt werden dürfen, weil diese angeblich auf türkischem Staatsgebiet liegen würden. Entgegen weit verbreiteter falscher Ansicht handelt es sich bei diesen Grundstücken jedoch nicht um türkisches Territorium. Die Grundstücke einer ausländischen Mission sind integraler Bestandteil des Staatsgebietes, auf dem sie liegen, d.h. das türkische Konsulatsgebäude in Rotterdam liegt auf niederländischem Staatsgebiet. Der oft verwendete völkerrechtliche Begriff der Extraterritorialität ist daher irreführend. Sofern Aktivitäten in diesem Konsulatsgebäude die öffentliche Ordnung stören, darf der holländische Staat dies verhindern, wobei natürlich die völkerrechtlichen Pflichten dennoch eingehalten werden müssen. Diese Grundstücke sind in völkerrechtlicher Hinsicht jedenfalls keine türkische Exklaven, wo AKP-Islamofaschisten tun und lassen können, was sie wollen.
Die türkischen Regierungsmitglieder haben damit weder grundrechtlich noch aus dem Völkerrecht ein Recht, in Europa bei Abstimmungsveranstaltungen aufzutreten, auch nicht in Botschaften und Konsulatsgebäuden. Nachdem feststeht, dass ein solches Recht nicht besteht und insbesondere die Meinungsfreiheit nicht angerufen werden kann und in Anbetracht der Umstände, die ich oben umschrieben habe, die diese Abstimmung begleiten, bei der es weder um Demokratie noch um Rechtsstaatlichkeit geht, dürfen solche Auftritte meines Erachtens nicht zugelassen werden. Insbesondere wäre ein solcher Kniefall vor Erdoğan nach seinen schwerwiegenden Nazi-Vorwürfen gegenüber Deutschland und der Niederlande unverzeihlich.
Erdoğan denkt, er steht über dem Recht
Ganz zum Schluss möchte ich noch folgendes anmerken, was ich eingangs bereits erwähnt hatte: Erdoğan ist ein Mensch, der denkt, dass er über dem Recht steht. Vielleicht ist es dem Leser gleichgültig, wenn diese Person, die in der Türkei zum Diktator ausgerufen werden soll, bloss über dem türkischen Recht steht. Erdoğan hat aber auch deutlich gemacht, dass er auch über die europäischen Rechtsordnungen steht. Er sagte vor einigen Tagen wörtlich: „Wenn ich will, dann komme ich und wenn ihr mich nicht reinlässt, werde ich die Welt aufstehen lassen!“ Die korrekte und sinngemässe Übersetzung von „die Welt aufstehen lassen“ ist „einen Massenaufstand herbeizuführen“, womit er seine Anhängerschaft in Europa meinte. Derartige Drohungen gab es bereits bei den Gezi-Protesten, als er angab, dass er seine 50% nur schwer zuhause behalten könne, womit er andeuten wollte, dass er diese wie eine Meute auf die Andersdenkenden loslassen könnte, wenn er nur wollte.
Angesichts der von ihm aufgepeitschten randalierenden AKP-Anhängern in den Niederlanden, wo heute eine Wahl stattfindet, sollte nun der Hinterletzte begriffen haben, dass wir es hier nicht bloß mit einem türkischen sondern mit einem europäischen Problem zu tun haben.
Kommentare
Neuer Kommentar