Besteht zwischen dem „Bibel-Dämon“ und seinen Gläubigen ein Schuldverhältnis

Viele Menschen glauben, sich gegenüber einem von ihnen als existent angenommenen transzendenten „Überwesen“ in Gestalt des „Bibel-Dämons“ in der Position von Schuldnern zu befinden, weil sie ihm gegenüber viele Sünden begehen und begangen haben. Diesen Unfug glauben sie deswegen, weil er sich aus dem Glaubenssystem ergibt, dem sie sich unterworfen haben und weil es „Autoritäten“ gibt, die ihnen diesen Unfug ständig einreden und ein Interesse daran haben, dass sie diesen Unfug glauben.

Nehmen wir spaßeshalber einmal kurzzeitig an, dass der Unfug ein Bestandteil der Realität ist, in der wir alle leben, dass also zwischen dem angeblich existierenden „Bibel-Dämon“ und all den Menschen, die sich ihm unterworfen fühlen, ein Schuldverhältnis besteht/bestand. Dann wäre der Sachverhalt gegeben, dass keine Regelung darüber existiert(e), wie die Leistung in Art und Umfang aussehen soll(te), mit dem die Schuldner das Schuldverhältnis beenden könn(t)en.

Dem „Bibel-Dämon“ als Gläubiger stand es wegen der fehlenden Regelung nicht zu, in dem Rechtsverhältnis zwischen allen Beteiligten allein darüber zu entscheiden, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang die Leistung seitens der Schuldner zur Beendigung des Schuldverhältnisses zu erbringen ist. Vielmehr hätte es zwischen dem „Bibel-Dämon“ als Gläubiger und seinen Schuldnern eines Vertrages mit dem Inhalt bedurft, dass Er berechtigt ist, in der Funktion seines eigenen Sohnes Sein Leben auf eine bestimmte Art und Weise zu opfern, um dadurch die Schuld Ihm gegenüber zu tilgen.

Dem angeblich existierenden „Bibel-Dämon“ müssten Vertragsvereinbarungen bekannt sein, da Er ausweislich des „Alten Testamentes“ mit den Israeliten angeblich mehrere Bünde geschlossen hat, die einige Juden sogar noch in der Gegenwart für sich für verpflichtend betrachten.

Da eine solche Vertragsvereinbarung offensichtlich nicht zwischen allen vom Rechtsverhältnis Betroffenen geschlossen worden war, konnte Jesus' „Liebesopfer“ (1 u. 2) auch nicht rechtswirksam bewirken, dass das imaginäre Schuldverhältnis zwischen dem „Bibel-Dämon“ als Gläubiger und den involvierten Menschen als Schuldner beendet wurde. Das Menschenopfer war also völlig sinnlos. Daher nützt es auch nichts, wenn gläubige Menschen in Gegenwart und Zukunft ihre Zustimmung dazu erklären, dass sich Jesus für sie zur Tilgung ihrer angeblichen Schuld geopfert hat. Wenn daher jemals ein Schuldverhältnis zwischen dem angeblich existierenden „Bibel-Dämon“ als Gläubiger und gläubigen Menschen als Schuldner bestanden haben sollte, dann würde es auch heute noch unverändert bestehen.

Bis heute existiert auch keine vertragliche Regelung zwischen dem „Bibel-Dämon“ als Gläubiger und gläubigen Menschen als Schuldner darüber, durch welche Leistung in Art und Umfang das angeblich bestehende Schuldverhältnis beendet werden darf. Die durch Jesus' Kreuzigung erbrachte „Leistung“ war ja rechtlich unwirksam.

Es existiert auch keine vertraglich vereinbarte Frist oder ein vertraglich vereinbarter Termin innerhalb der bzw. bis zu dem die noch unbekannte Leistung zur Beendigung des Schuldverhältnisses erbracht werden müsste. Insoweit ist eine gewisse Analogie zu dem „Reichskonkordat“ gegeben, welches am 20. Juli 1933 zwischen dem „Heiligen Stuhl“ und dem Deutschen Reich als Staatskirchenvertrag geschlossen wurde. Hier wurde auch keine Frist oder ein Termin vereinbart, innerhalb der bzw. bis zu dem der Vertrag Geltung haben soll.

(1)http://religionskritik1.blogspot.de/2012/06/nahm-jesus-fur-sich-aktive-sterbehilfe.html

(2)http://religionskritik2.blogspot.de/2012/07/eine-kritisch-sakulare-sicht-auf-jesus.html

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