Anfangs April erwog die nordrhein-westfälische Regierung – sicherlich auch inspiriert durch die jüngsten Entwicklungen in Österreich – ein Kopftuchverbot für junge Mädchen unter 14 Jahren.
Der Integrationsminister des Bundeslandes, Joachim Stamp von der FDP, äußerte sich gegenüber den Medien, dass religionsunmündige Kinder nicht dazu gedrängt werden dürfen, ein Kopftuch zu tragen. Daher soll ein Verbot geprüft werden. Einige Tage später meldete sich unter vielen auch die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, zu Wort und warnte in ihrer Erklärung insbesondere vor „Verboten einzelner religiöser Symbole“. Wer das muslimische Kopftuch an Schulen verbieten wolle, löse damit keine Integrationsprobleme, sondern trage vielmehr dazu bei, dass sich Schülerinnen ausgegrenzt fühlen würden, meinte sie zum Vorhaben. Darüber hinaus sei eine solche „Spezialgesetzgebung“ auch verfassungsrechtlich problematisch, da Religionen somit ungleich behandelt würden.
Das islamische Kopftuch stellt entgegen der Ansicht von Christine Lüders kein religiöses Symbol dar, was natürlich auch für alle anderen islamischen Verschleierungsarten zutrifft. Lüders ist natürlich nicht allein mit ihrer falschen und völlig unqualifizierten Auffassung, was allerdings in Anbetracht ihrer Funktion in ihrem besonderen Fall doch etwas bedenklich ist. Jemand, der sich mit Diskriminierungsfragen auseinandersetzt, sollte sich jedoch etwas besser mit dem Islam auskennen und nicht Dinge behaupten, die nicht stimmen. Die Frage, die ich damit als erstes beantworten möchte ist, was unter einem Symbol und einem religiösen Symbol zu verstehen ist.
Ein Symbol ist – wenn man sich an eine möglichst genaue Definition heranwagt – ein Zeichen, das einen tieferen Sinn vermittelt; ein anderer Ausdruck dafür ist Sinnbild. Mit einem religiösen Symbol werden Kerngedanken von Religionen bildlich ausgedrückt, die regelmäßig einen tieferen Sinn haben, der in einer Religion enthalten ist. Auch Zahlen können Symbolcharakter haben, natürlich auch in einer Religion wie die Zahl 3 im Christentum. Christliche Symbole im engeren Sinne sind etwa das Kreuz, welches die Christen an die Passion Jesu erinnert oder die eucharistischen Fische. Die meisten Leser kennen sicherlich auch den Davidstern der Juden, der die Beziehung zwischen Menschen und Gott symbolisiert oder die Menora. Bekannt ist sicherlich auch das achtspeichige Rad des Dharma im Buddhismus und Hinduismus, was wir von der Nationalflagge von Indien kennen sollten. Weniger bekannt sind das achtzackige Stern der Bahai oder das Khanda-Emblem der Sikhs, die ebenfalls religiöse Symbole darstellen.
Der Islam hingegen kennt keine eigentlichen religiösen Symbole, die zumindest mit den vorgenannten religiösen Symbolen vergleichbar wären. Entgegen weitverbreiteter Ansicht ist selbst der Hilal, der muslimische Sichelmond, den wir von zahlreichen Flaggen muslimisch geprägter Länder kennen, kein religiöses Symbol. Dieser Sichelmond wird bekanntlich oft begleitet von einem fünfzackigen Stern. Gemäß Überlieferung gehen beide Symbole auf die vorislamische Zeit zurück. Eine islamische Bedeutung haben sie damit schon deshalb nicht und vor allem haben sie auch keine Grundlage in der Scharia. Das Fehlen eines eigentlichen religiösen Symbols im Islam hat vor allem damit zu tun, dass im Islam nicht Symbole sondern vor allem das von Gott unmittelbar ausgesprochene Wort als heilig gilt und das ist in erster Linie die Schrift, namentlich der Koran. Was damit in die Nähe eines religiösen Symbols kommen könnte, sind islamische Kalligraphien, die einzelne religiöse Ausdrücke oder Kernaussagen beinhalten wie beispielsweise das Maschallah oder das Basmala. Wenn man so will, sind kunstvolle Kalligraphien von solchen Sprüchen mindestens etwas Ähnliches wie religiöse Symbole. Die Verschleierungsformen des Islam hingegen kommen nicht einmal in die Nähe eines religiösen Symbols. Ich möchte dafür gleich den „Beweis“ liefern. Wer danach immer noch behauptet, dass die Verschleierungsformen des Islam religiöse Symbole darstellen, dem kann ich auch nicht weiterhelfen.
Sicherlich haben die Leserinnen und die Leser meines Blogs auch schon Touristinnen aus der Golfregion oder Saudi-Arabien beobachtet, wie sie in europäischen Städten Shopping im großen Stil betrieben. Gewiss haben sich auch einige gefragt, was diese Frauen, die auch in Europa den Nikab oder teilweise sogar die Burka tragen, mit so vielen Kleidern machen, die sie hier einkaufen, die ganz offensichtlich nicht Scharia konform sind. Die Antwort sollte nur teilweise erstaunen. Entweder tragen sie diese Kleidung im privaten Rahmen in der Familie, in erster Linie vorbestimmt für die Augen des Ehemannes; oder sie organisieren unter Freundinnen Modeschauen, wie dies neulich in einer Dokumentation des Schweizer Fernsehens erwähnt wurde. Mit anderen Worten tragen diese Frauen sowohl in Europa als auch in ihren Heimatländern in der Öffentlichkeit den Nikab oder sogar die Burka. In der Familie oder unter Freundinnen tragen sie jedoch Design-Kleidung ohne jeden islamischen Bezug und vor allem sogar ohne Kopftuch.
Verschleierungsarten des Islam haben keinen religiösen Symbolcharakter
Die Fragen, die man sich nun stellen sollte sind, weshalb sich Scharia-Musliminnen nur gegenüber einer Gesellschaft verschleiern, in der sich Männer befinden, die mit ihnen nicht in einem näheren Verwandtschaftsverhältnis stehen, gegenüber einer rein weiblichen Gesellschaft hingegen nicht, wenn das islamische Kopftuch tatsächlich ein religiöses Symbol darstellen sollte. Weshalb soll die Angehörige einer Religion ihre religiöse Identität, die sie mit dem angeblichen religiösen Symbol „islamisches Kopftuch“ ausdrücken will, nur gegenüber dem Angehörigen eines Geschlechts offenbaren wollen, aber nicht auch gegenüber dem anderen? Oder anders ausgedrückt: Weshalb soll nur ich als Mann mit einem angeblichen religiösen Symbol einer Religion konfrontiert werden, aber nicht eine Gruppe von Frauen? Weshalb hat eine verschleierte Scharia-Muslimin kein Bedürfnis, ihre muslimische Religion mittels Kopftuch oder Nikab auch in einer reinen Frauengesellschaft zu offenbaren, wenn das islamische Kopftuch tatsächlich einen religiösen Symbolcharakter haben soll? Wer soll überhaupt durch das angebliche Symbol angesprochen werden, zumal Symbole regelmäßig eine Botschaft beinhalten? Nur Männer?
Wenn man sich diese Dinge durchdenkt, wird deutlich, dass die Verschleierungsarten des Islam überhaupt keinen religiösen Symbolcharakter haben. Vielmehr hilft die Verschleierung, die gesellschaftsregulierenden und politisch motivierten Vorschriften der Scharia zu erfüllen, namentlich jene von Sure 24:31, die von Scharia-Muslimen wie folgt übersetzt und verstanden wird:
„Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf daß es euch wohl ergehen möge!“
Mit anderen Worten geht es hier um die Erfüllung der islamischen Sexualmoral im Sinne der Scharia, wobei das islamische Kopftuch nur diese funktionale Bedeutung hat, bei der es darum geht, eine Frau für „fremde Männer“ möglichst unsichtbar zu machen. Je nach Verschleierungsart ist das freilich unterschiedlich stark ausgeprägt. Gemäß dieser Sexualmoral ist ein offenes gesellschaftliches Zusammenleben zwischen Frauen und Männern, die nicht näher miteinander verwandt sind, nicht oder nur eingeschränkt vorgesehen. Die Verschleierung soll wie viele andere Vorschriften der Scharia Frauen und Männer gesellschaftlich trennen, damit keine sündigen Gedanken entstehen oder sogar noch „schlimmere Dinge“. Dass es ausschließlich um die Erfüllung dieser archaischen Sexualmoral geht, wird aus jenem Teil der Koranstelle deutlich, wo von Kindern die Rede ist, die noch zu klein sind, um auf die Blöße (!) einer Frau aufmerksam zu werden oder von Männern, die keinen Geschlechtstrieb mehr besitzen wie beispielsweise Eunuchen, die sich in der Gegenwart von unverschleierten Frauen aufhalten dürfen. Mit einem religiösen Symbol kann man solche Inhalte nicht in einen Zusammenhang bringen.
Es ist daher geradezu pervers, kleine Mädchen zum Gegenstand einer solchen Sexualmoral zu machen, wie dies mittlerweile in Europa des 21. Jahrhunderts geschieht, was vor einigen Jahren undenkbar gewesen wäre, aber dank dem Scharia-Appeasement und Kulturrelativismus von Leuten wie Christine Lüders leider möglich wurde. Noch perverser ist es, dass sie dabei sogar von einer angeblichen „Diskriminierung“ spricht, wenn kleine religionsunmündige Mädchen vor dieser unterirdisch primitiven und archaischen Sexualisierung bewahrt werden sollen. Besonders beschämend ist dabei, dass Christine Lüders eine Frau ist und nur schon deshalb kleine Mädchen vor dieser ekelerregenden Sexualmoral schützen sollte statt diese kulturrelativistisch zu verharmlosen und ihre Bekämpfung als angebliche „Diskriminierung“ zu brandmarken. Auch die Angabe von Christine Lüders, wonach Schülerinnen, die von einem Kopftuchverbot betroffen wären, ausgegrenzt fühlen würden, ist völlig haltlos. Bei einem Verbot müssen die Schülerinnen sich fügen, sich den unverhandelbaren Gepflogenheiten der hiesigen europäischen Gesellschaft anpassen oder die Konsequenzen tragen. Ultima ratio verbleibt ihnen die Möglichkeit, mit ihrer Familie in ein Land auszuwandern, wo die Scharia zur gesellschaftlichen Norm gehört, wo sie sich wohlfühlen können.
Überhaupt würde ein allgemeines Verbot des öffentlichen Tragens des islamischen Kopftuches und sämtlicher anderer Verschleierungsarten des Islam eine verdrängende Wirkung gegenüber den europäischen Scharia-Parallelgesellschaften haben, was meines Erachtens wünschenswert wäre, zumal mit der Vereitelung der Sexualmoral des Islam die Entstehung respektive die Fortdauer einer Scharia-Parallelgesellschaft wirksam verhindert werden kann. Ich kann ein Interesse Europas an der Existenz solcher vormittelalterlichen Gesellschaftsstrukturen mit Frauendiskriminierung, Antisemitismus, Dschihadverherrlichung und anderen Unzulänglichkeiten auch nicht erkennen. Wenn jemand denkt, dass allfällige Einschränkungen der Scharia unmöglich seien, soll er oder sie sich doch bitte die Bilder der islamischen Welt zwischen den Jahren 1928 und 1979 anschauen, wie dies in der Facebook-Gruppe „Before Sharia Spoiled Everything“ gezeigt wird.
(Zwei junge Frauen am Ulus Platz in Ankara, Mitte Dreissigerjahre, nicht einmal 10 Jahre nach der Kleiderreform Atatürks, Bild aus der Facebook-Gruppe Before Sharia Spoiled Everything)
Wenn in einem Land wie der Türkei, in welchem ungefähr 98% der Bevölkerung aus Muslimen besteht, die gesellschaftspolitischen Regeln der Scharia verboten und der Islam auch puncto Kleidung eingeschränkt werden konnte, ist dies in Europa erst recht möglich. Von einer Diskriminierung kann hier nicht die Rede sein, nachdem Muslime selbst die Scharia eingeschränkt haben und dies immer noch tun, um ein Leben in der Moderne zu führen, wie dies vor allem im Zwanzigsten Jahrhundert noch an vielen Orten der muslimischen Welt möglich war. Ich jedenfalls möchte hier in Europa keine Scharia-Parallel- respektive Gegengesellschaften haben, die auf das Leben aller Menschen einen negativen Einfluss haben und damit nicht nur die Scharia-Muslime selbst betreffen. Meines Erachtens ist auch eine Rückbesinnung auf die ursprünglichen Gedanken unserer Grundrechte notwendig. Damit meine ich, dass Grundrechte, die uns das Zeitalter der Aufklärung übertragen hat, nicht für die Gewährleistung und Errichtung von Scharia-Gesellschaften in Europa missbraucht werden sollten. Europaweite Verfassungsänderungen und Islamgesetze, welche die Scharia einschränken und teilweise auch verbieten, sind meines Erachtens dringend notwendig.
Und natürlich muss der Islam entgegen dem Wunsch von Christine Lüders anders behandelt werden als andere Religionen und dies stellt sicher keine Diskriminierung dar. Immerhin finden in europäischen Kirchen, Synagogen sowie in buddhistischen und hinduistischen Tempeln keine Kriegsverherrlichungsveranstaltungen statt, bei denen kleine Kinder in Tarnuniformen den Dschihad mimen. In Europa gibt es keine Kirchen, in denen für Krieg und Vernichtung von Andersgläubigen gepredigt und gebetet wird. Gewiss gibt es religiösen Extremismus in anderen Religionen. Im deutschsprachigen Raum sind wir aber weder vom extremen Buddhismus oder Hinduismus betroffen, noch haben wir hier in Europa rechtsextreme Juden wie den Rabin-Mörder Jigal Amir schon gar nicht ganze Gesellschaftsstrukturen, die aus solchen Leuten bestehen. Ohnehin würde es bei der Schaffung eines Islamgesetzes nicht darum gehen, pauschal Muslime zu diskriminieren. Vielmehr muss der Staat vorgeben, welcher Islam akzeptiert wird und welche Formen des Islam in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Mit der Schaffung solcher Islamgesetze ginge es folglich darum, bestimmte Praktiken der Scharia, die einerseits einen Zivilisationsbruch bedeuten und andererseits Grundrechte von Individuen sowie Grundprinzipien unseres Staatswesens verletzen, einzuschränken und stückweit auch zu verbieten. Dazu gehört sicherlich auch der Schutz von religionsunmündigen Minderjährigen vor einer Sexualisierung.
Kommentare
Herzlichen Dank für diesen aufschlussreichen Artikel.
Danke, dass Sie sich auf diese Weise damit beschäftigt haben. Das Kopftuch gehört also in den Bereich des Rollenverhaltens zwischen Mann und Frau. Und ist nicht der Religion zuzuordnen. Meine Frage wäre nun: Wie aber könnte man das eigentlich trennen? Wie trennt man die „Staatsmacht“ von der Religion?
Hat diese Trennung im Islam denn stattgefunden? Das „Weltliche“ und das „Geistliche“, ich meine das Leben (die Regeln des Umgangs miteinander in einer Gesellschaft) ist in unseren Augen „Weltlich“ und der Bereich der „Staatsmacht“.
Ich glaube im Islam gehört das Weltliche und das Geistliche noch genau so untrennbar zusammen, wie es im Mittelalter auch in unseren Breiten anzutreffen war.
Deshalb ist es in meinen Augen möglich, dass das tragen des Kopftuches nicht wirklich deutlich unabhängig von religiösen Vorstellungen gedacht werden kann.
Die Religion ist in meinen Augen im Islam das Fundament für das Leben der Menschen untereinander und miteinander.
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S.g. Annett!
Erstens: Im Islam ist eine Trennung von Religion weltlicher Gesellschaft, konkret vom Staat, zur Zeit schwer vorstellbar. Damit haben Sie völlig recht.
Zweitens: Mit der Aussage, das Kopftuch wäre nicht der Religion zuzuordnen, haben Sie hingegen nicht recht. Der Artikel besagt nur, dass das Kopftuch kein religiöses SYMBOL sei. Das Tragen eines Kopftuches (oder einer sonstigen Verhüllung weiblicher Reize) ist aber sehr wohl ein religiöses GEBOT (http://www.derislam.at/iggo/?f=news&shownews=2067), ähnlich dem Fastengebot.
Die Bereiche "weltlich" und "geistlich" sind zwar unterscheidbar, aber nicht strikt trennbar. Geistliches wirkt sich auf Weltliches aus und umgekehrt. In letzter Konsequenz ist eine Trennung zwischen den beiden nicht durchführbar.
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Zur tatsächlichen Bedeutung des islamischen Kopftuchs; siehe:
http://frankfurter-erklaerung.de/2018/04/zur-tatsaechlichen-bedeutung-des-islamischen-kopftuchs/
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Als großer Dawkins Sympathisant und Gegner des Kopftuchs muss ich ihnen jedoch mitteilen, dass dieser Artikel für eine Plattform die sich mit Vernunft und Wissenschaft verschreiben hat zu reißerisch geschrieben ist. Ob Praktiken Eckelhaft sind oder Äußerungen unqualifiziert bleibt im Auge des Betrachters. Die Rethorik, dass Menschen auch gerne das Land verlassen können wenn es ihnen hier nicht passen ist auch etwas abgedroschen und hat sicherlich mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun. Das Kopftuchverbot, dass von Autokraten und teilweise westlichen Marionetten auf undemokratische Weise durchgedrückt wurde ist auch ein sehr fragwürdiges Argument. Hinzu muss ich sagen, dass ich den Aufruf der ausschließlichen Beschneidung des Islams und nicht der anderen Religionen für höchst falsch und gefährlich halte. Wenn man sich wahrlich an Religion stört, dann doch bitte richtig. Die Einführung der Kreuzpflicht in öffentlichen bayrischen Einrichtungen ist hier zu.B. genau der falsche Schritt, wenn man versucht der Religion die Macht zu entziehen. Wer soll unter dieser Prämisse ein Kopftuchverbot erwirken ...
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