Der bewusstlose Geiger

Argument zur Abtreibung

Der bewusstlose Geiger

Foto: Pixabay.com / RyanMcGuire

Das gängige moralische Argument gegen Abtreibung geht so:

(P1) Es ist unmoralisch, eine (unschuldige) menschliche Person zu töten.
(P2) Ein Fötus ist eine (unschuldige) menschliche Person.
(C1) Deshalb ist es unmoralisch, einen Fötus zu töten.
(C2) Folglich sind Abtreibungen unmoralisch.

Die emeritierte MIT-Professorin Judith Jarvis Thomson hat einen Weg gefunden, wie man keine der Prämissen für falsch halten - und trotzdem die Conclusio, dass Abtreibungen per se unmoralisch seien, bestreiten kann. Ihr zentrales Argument kam im Zusammenhang mit der Frauenbewegung in den 1970er Jahren das erste Mal auf und wurde dann von Ihr und anderen amerikanischen Philosophen und Feministen weiterentwickelt. Thomson findet eine raffinierte Analogie:

Stellen Sie sich vor, Sie wachen eines Morgens auf und befinden sich unerwartet in einem Krankenhausbett, neben ihnen liegt ein bewusstloser Mann, der durch mehrere Schläuche an Ihnen angeschlossen zu sein scheint. Plötzlich treten Leute hinein und erzählen Ihnen, dieser Mann sei ein berühmter Geiger mit schweren Nierenleiden, er könne nur dann überleben, wenn sein Kreislauf an das Kreislaufsystem eines anderen Menschen mit derselben, extrem seltenen Blutgruppe angeschlossen ist. Deshalb hat eine Gesellschaft von Musikliebhabern sämtliche Ihre medizinischen Unterlagen gecheckt, Sie gekidnappt und die Operation des Ankoppelns vornehmen lassen. Da sind Sie nun. Da es sich um ein renommiertes Krankenhaus handelt, könnten Sie jetzt natürlich einen Arzt herbeirufen und sich von dem Geiger abkoppeln lassen - aber dann wird der Geiger mit Sicherheit sterben! Bleiben Sie dagegen für neun(?) Monate mit dem Geiger verbunden, wird er genesen, und Sie wieder abgekoppelt werden.

Thomson meint, dass Sie in dieser unerwartet misslichen Situation nicht moralisch verpflichtet sind, dem Geiger die Benutzung Ihrer Nieren für neun Monate zu gestatten. Es mag großzügig oder freundlich von sein, wenn Sie das tun, aber Sie würden nicht unrecht handeln, wenn Sie es nicht täten. Man beachte, dass Thomsons Schlussfolgerung nicht davon abhängt, ob man dem Geiger den Status eines unschuldigen menschlichen Wesens bzw. ein Recht auf Leben zuspricht. Im Gegenteil, Thomson bejaht dezidiert, dass der Geiger ein Recht auf Leben hat - aber ein Recht auf Leben zu haben, schließe nicht das Recht ein, den Körper eines anderen Menschen zu benutzen, selbst wenn man ohne diese Benutzung sterben würde.

Die Parallele zur Schwangerschaft, insbesondere zu einer durch Vergewaltigung verursachten Schwangerschaft, ist natürlich beabsichtigt. Eine durch Vergewaltigung schwangere Frau findet sich ebenfalls, ohne ihre eigene Entscheidung, mit einem Lebewesen (einem Embryo) „verbunden“. Zwar braucht eine schwangere Frau normalerweise nicht neun Monate im Bett zu verbringen, aber selbst dann, wenn sie sich in einem Gesundheitszustand befinden würde, der es erforderlich macht, dass sie für die gesamte Dauer der Schwangerschaft das Bett hütet, würde wohl kaum ein Gegner der Abtreibung dies als hinreichende Rechtfertigung für einen Schwangerschaftsabbruch ansehen.

Ein neugeborenes Baby zur Adoption freizugeben, mag psychisch gesehen schwieriger sein als die Trennung von dem Geiger nach seiner Genesung; aber auch dies ist offenbar kein hinreichender Grund dafür, den Fötus zu töten. Nimmt man um des Argumentes willen an, der Fötus gelte als ein voll entwickeltes menschliches Wesen mit entsprechenden, moralisch bedeutsamen Interessen, so hat ein Schwangerschaftsabbruch, wenn der Fötus nicht lebensfähig ist, dieselbe moralische Bedeutung wie das Abkoppeln von dem Geiger. Wenn wir also mit Thomson übereinstimmen, dass es kein Unrecht wäre, sich von dem Geiger loskoppeln zu lassen, so müssen wir auch akzeptieren, dass ein Schwangerschaftsabbruch kein Unrecht ist, welchen Status auch immer der Fötus haben.

Übertragung des Argumentes

Dies gilt zumindest dann, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung verursacht worden ist. Aber lässt sich Thomsons Argument auf Fälle übertragen, in dem der Fötus nicht in einem Akt der Vergewaltigung gezeugt wurde? Angenommen, Sie finden sich an den Geiger angeschlossen, nicht weil Sie von Musikliebhabern gekidnappt wurden, sondern weil Sie im Krankenhaus eine kranke Freundin besuchen wollten; doch im Lift haben Sie dann versehentlich auf den falschen Knopf gedrückt und sind in einer Abteilung gelandet, die normalerweise nur von denjenigen aufgesucht wird, die sich freiwillig zur Verfügung stellen, um an Patienten angeschlossen zu werden, die andernfalls nicht überleben würden. Ein Ärzteteam hat Sie dann für den nächsten Kandidaten gehalten, Sie haben eine Betäubungsspritze bekommen und sind angeschlossen an die fremde Person worden. Wenn Thomsons Argument im Entführungsfall stichhaltig war, so ist es dies vermutlich auch hier, weil unfreiwillige Hilfe für einen anderen neun Monate lang ein hoher Preis ist für Unwissen oder Nachlässigkeit. Auf diese Weise lässt sich das Argument über den Fall einer Vergewaltigung hinaus auf eine viel größere Zahl von Frauen anwenden, die durch Unwissen, Nachlässigkeit oder mangelhafte Verhütung schwanger werden.

Aber ist das Argument auch wirklich stichhaltig? Die kurze Antwort lautet: Ja, sofern die spezielle Rechtstheorie, die ihm zugrunde liegt, als stichhaltig akzeptiert wird. Ich persönlich, als Sympathisant des Utilitarismus, halte jedoch weder die Rechtstheorie noch das auf ihm beruhende Argument für einleuchtend. Trotzdem halte ich ihre Conclusio, nämlich, dass Abtreibungen moralisch legitim sein können, für richtig, wenn auch aus anderen Gründen.

Die referierte Rechtstheorie lässt sich ziemlich gut durch ein weiteres von Thomsons vielen phantasievollen Beispielen illustrieren: Angenommen, ich leide an einer äußerst gefährlichen Krankheit, und das Einzige, was mich retten kann, ist, dass mein Lieblingsfilmstar mir eine kühle Hand auf meine fiebrige Stirn legt. Nun, sagt Thomson, obwohl ich ein Recht auf Leben habe, bedeutet das nicht, dass ich ein Recht darauf hätte, den Filmstar zu zwingen, zu mir zu kommen und mich zu retten (obwohl es natürlich schrecklich nett von ihm wäre). Folglich akzeptiert Thomson nicht, dass wir stets verpflichtet sind, nach Abwägung aller Umstände den besten Weg des Handelns einzuschlagen oder das zu tun, was die besten Konsequenzen hat. Vielmehr akzeptiert sie ein System von Rechten und Verpflichtungen, die es uns erlauben, unsere Handlungen unabhängig von ihren Konsequenzen zu rechtfertigen.

Utilitaristen, die die moralische Qualität einer Handlung an deren Konsequenzen bemessen, würden diese Rechtstheorie ablehnen, und in Folge auch Thomsons Geigeranalogie. Stattdessen würden sie folgenden Standpunkt vertreten: Meine Empörung über meine Entführung mag noch so groß sein; aber wenn die Konsequenzen meiner Abkopplung von dem Geiger – alles in allem und unter Berücksichtigung der Interessen aller Betroffenen (Präferenzutilitarismus) – schlimmer sind als die Konsequenzen für mich, wenn ich angeschlossen bleibe, dann sollte ich angeschlossen bleiben. Die wenigsten Utilitaristen würden von einer moralischen Pflicht sprechen, angekoppelt zu bleiben oder eine Frau, die sich abkoppeln lässt, als böse oder schuldig bezeichnen. Sie würden vielleicht anerkennen, dass sie sich in einer außerordentlich schwierigen Situation befindet, in der das Richtige zu tun ein beträchtliches Opfer erfordert. Dennoch würden Sie die Meinung vertreten, dass es moralisch das Richtige wäre, angeschlossen zu bleiben.

Indem sie Thomsons Rechtstheorie und damit ihr Urteil im Fall des Geigers zurückweisen, würden die Utilitaristen auch ihr Argument für die Abtreibung ablehnen. Thomson hatte behauptet, dass ihr Argument die Abtreibung selbst dann legitimieren würde, wenn wir es zuließen, dass das Leben des Fötus ebenso viel zählt wie das Leben einer normalen Person, Utilitaristen würden entgegnen, es sei falsch, sich zu weigern, das Leben einer Person neun Monate lang zu erhalten, wenn dies die einzige Überlebenschance der Person darstellte. Wenn man also dem Leben des Fötus dasselbe Gewicht wie dem Leben einer Person bemisst, dann würden die Utilitaristen die Weigerung, den Fötus auszutragen, bis er außerhalb des Mutterleibes existieren kann, als Unrecht bezeichnen.

Was halten Sie von Thomsons Gedankenexperiment? Hier können Sie nochmal ihr Argument im Original nachlesen:

Eines Morgens wachen Sie auf und finden Sich in einem Krankenhausbett wieder, direkt neben ihnen liegt ein berühmter, bewusstloser Geiger. Man hat herausgefunden, dass er an einer tödlichen Nierenkrankheit leidet. Der Verein der Musikliebhaber hat alle zugänglichen medizinischen Unterlagen geprüft und festgestellt, dass nur Sie den richtigen Bluttyp haben. Also haben sie Sie gekidnappt, und letzte Nacht wurde der Blutkreislauf des Geigers an Ihren angeschlossen, sodass Ihre Nieren Schadstoffe aus seinem Blut filtern können genau wie aus Ihrem. Der Chef der Klinik sagt Ihnen: „Schauen Sie, es tut mir leid, dass der Verein der Musikliebhaber Ihnen das angetan hat: Hätten wir davon gewusst, hätten wir das nie erlaubt. Aber sie haben es nun einmal getan, und […] den Geiger jetzt von Ihnen abzukoppeln hieße ihn zu töten. Aber seien Sie unbesorgt, das ist ja nur für 9 Monate. Danach wird er sich von seiner Krankheit erholt haben und kann ohne Schaden von Ihnen abgekoppelt werden.“ Ist es moralisch geboten, in diese Umstände einzuwilligen? Es besteht keinerlei Zweifel daran, dass das von Ihrer Seite aus sehr entgegenkommend wäre, ja eine ausgesprochene Großzügigkeit. Aber sind Sie dazu verpflichtet? Was, wenn es sich hierbei nicht bloß um neun Monate, sondern um neun Jahre handelte? Oder sogar noch länger? Was wäre beispielsweise, wenn der Chef der Klinik nun sagte: „Es sind unglückliche Umstände, das gebe ich zu, aber nun muss der Geiger leider für den Rest Ihres Lebens an Sie angeschlossen bleiben. Denn alle Menschen habe, wie Sie sich erinnern werden, ein Recht auf Leben. Zwar haben Sie freilich ein Recht selbst zu bestimmen, was in und mit Ihrem Körper geschieht, doch überwiegt das Recht einer anderen Person auf Leben Ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Daher dürfen Sie nicht mehr von ihm entkoppelt werden.“ Ich denke, dass Sie das als unverschämt und ungeheuerlich empfinden würden, was darauf hinweist, dass mit dem scheinbar plausiblen Argument, das ich nur einen Moment zuvor vorgebracht habe, etwas nicht in Ordnung ist.“ (Thomson: A Defense of Abortion, S. 48)[1]

[1] zitiert nach: Michael Bruce und Steven Barbone: Die 100 wichtigsten philosophischen Argumente.

Hier geht's zum Originalartikel...

Kommentare

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    Norbert Schönecker

    Die Analogie hat eine Schwachstelle: bei den meisten Abtreibungsmethoden wird der Embryo nicht "abgekoppelt", um danach eines natürlichen Todes zu sterben. Er wird gezielt getötet. Das ist ein Unterschied.
    Mir scheint, es ist ein ähnlicher Unterschied wie in den klassischen Dilemmageschichten von den rollenden Waggons ("Trolley-Problem"). Es ist nicht dasselbe, ob ich eine Weiche umstelle oder einen dicken Mann auf die Geleise stoße.

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      Michael Niegel

      Ich habe nichts gegen ein Recht auf Abtreibung. Möchte aber erwähnen, dass ein Mann, der „durch Unwissen, Nachlässigkeit oder mangelhafte Verhütung“ ein Kind gezeugt hat nicht 9 Monate seinen Körper zur Verfügung stellen muss, sondern gut 20 Jahre. Auch dann, wenn er missbraucht worden ist (14-Jähriger und Lehrerin) auch, wenn er einen Blowjob mit Kondom bekommen hat und die Frau sich damit anschließend heimlich inseminiert hat, auch dann, wenn die Ex-Ehefrau mit gefälschter Unterschrift eingefrorene Spermien des Ex verwendet hat, der Mann muss seine gesamte Arbeitskraft, also seinen Körper, dafür einsetzen, dem Kind Unterhalt zu zahlen. Er kann das Kind nicht ablehnen, zur Adoption freigeben, in die Babyklappe legen, usw. Wer die Möglichkeit einer „juristischen Abtreibung“ / Ablehnung einer Vaterschaft ablehnt, muss auch jede Form von Abtreibung ablehnen, auch nach Vergewaltigung, auch bei Lebensgefahr für die Mutter.

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