Keine Ahnung vom Thema oder aktivistisch unterwegs?
Unsinn wird nicht besser, wenn eine seriöse Quelle ihn publiziert
Heute (28. Mai 2026, Anm. d. Red.) wurde ich über den Humanistischen Pressedienst (hdp) auf eine Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) aufmerksam. Laut hdp haben sich die Autoren dem SBGG „ohne ideologische Scheuklappen“ genähert.
Leider ist dies alles andere als richtig, und das Ergebnis sogar erschreckend falsch.
Bei der Stellungnahme wird offensichtlich, dass die vier Autoren nun zu den ‘Gläubigen’ der Gender-Identitäts-Ideologie zählen. Giordano-Bruno-Stiftung nun gläubig und identitär?
Was bedeutet das?
Um eine solche Stellungnahme zu verfassen, müssen alle vier Autoren daran glauben, dass es so etwas wie eine „Geschlechtsidentität“ oder ‘Gender-Seele’ gibt, die in jedem Menschen wohnt, die manchmal vom biologischen Geschlecht abweicht und dann Leidensdruck bewirkt der gelindert werden kann, wenn die Person dann „im anderen Geschlecht“ leben kann. Was es bedeutet, wenn sich jemand „mit seinem Geschlecht identifiziert“ oder eben nicht, „im anderen Geschlecht lebt“ oder nicht, das haben die Autoren hier nicht einmal versucht zu erklären. Nachfragen dazu bei Transidentitären, Aktivisten und Personen die sich mit dem Thema nicht eingehend befasst haben laufen so gut wie immer darauf hinaus, dass ‘sich mit dem Geschlecht identifizieren‘ allein auf Klischees von Weiblichkeit und Männlichkeit, sexistischen sowie reaktionären Stereotypen von Mann und Frau basiert. Das ist bei den Autoren der Giordano-Bruno-Stiftung und des hpd nicht anders.
Wie lebt man denn „als Mann“?
Wenn man schreibt es habe „in der Geschichte immer wieder Personen gegeben, die als Männer oder Frauen lebten, obgleich dies nicht mit ihrem Gametengeschlecht übereinstimmte“, kann man davon ausgehen, dass die Autoren die Formulierungen Transidentitären unreflektiert übernommen haben.
Was genau soll das heißen „als Mann/Frau leben, obwohl dies nicht mit dem Gametengeschlecht übereinstimmt“?
Das ist, mit Verlaub, Aktivistensprech. Regressiv, sexistisch und reaktionär.
In einer fortschrittlichen Gesellschaft, die eben nicht auf „religiösen Sittlichkeitsvorstellungen“ basiert, sondern wissenschaftlichen Fakten zum Fundament nimmt, sollte klar sein: Männlich und weiblich sind biologische Gegebenheiten, sie beeinflussen keinesfalls wie ein Mann oder eine Frau leben kann. Ein Mann ist nicht deshalb weniger Mann, weil er lange Haare hat, lackierte Fingernägel und ein Kleid trägt. Eine Frau hört nicht auf Frau zu sein, wenn sie Fußball spielt, einparken kann und Frauen liebt. Die Annahme der Existenz einer angeborenen „Geschlechtsidentität“ oder ‘Gender-Seele’ beruht auf sexistischen Vorurteilen, ist wissenschaftlich nicht haltbar und bereits Ausgangspunkt dieser ganzen Debatte.
Aber fangen wir von vorne an.
Alles Biologie
Der hpd schreibt in seiner Einleitung zum Artikel, dass „Transgeschlechtlichkeit kein Sozialkonstrukt außerhalb der Biologie darstellt“. Was bedeutet das nun wieder?
Natürlich kann man sagen, alles was im Körper eines Menschen geschieht sei „biologisch“, weil es biologische Prozesse im Körper bewirkt und voraussetzt. Ob jedoch eine, künstlich, durch exogene Hormone induzierte Veränderung des Phänotyps als Veränderung des „biologischen Geschlechts“ angesehen werden sollte ist mehr als zweifelhaft.
Das Geschlecht wird evolutionsbiologisch durch die Gameten bestimmt auf deren Produktion hin ein Lebewesen aufgebaut ist, das stellen die Autoren auch nicht in Frage. Damit ist das Geschlecht aber angeboren, wissenschaftlich nachweisbar und, zumindest bei Säugetieren, immer unveränderlich. Geschlecht wird damit nicht, wie in der Stellungnahme geschrieben „bei Geburt zugeschrieben“. Ein Baby, selbst ein Kleinkind, hat äußere Geschlechtsorgane, sonst keinen Phänotyp. Und in unseren Breitenkreisen wird Geschlecht sehr oft bereits vorgeburtlich bestimmt, und wenn nicht, dann nach der Geburt, spätestens nach dem ersten Neugeborenen-Screenings von den Ärzten erkannt. Das Geschlecht das in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wird, muss sich immer an Fakten orientieren, nicht an dem Glauben oder politischen Einstellungen der Eltern, Hebammen oder Ärzte. Genau das wurde aber mit dem Selbstbestimmungsgesetz außer Kraft gesetzt. Die Eltern können über den Geschlechtseintrag des Kindes bestimmen. Wie schädlich so etwas für Kinder sein kann ist in Fachkreisen sehr gut bekannt. Kindern ihr reales Geschlecht vorzuenthalten ist eine aktive psychosoziale Intervention die nicht nur Familien, soziale Kontakte und damit das gesamte Umfeld, sondern insbesondere das Kind selber stark verunsichern kann. Ohne Geschlechtseintrag oder mit einem anderen als dem realen Geschlechtseintrag aufzuwachsen ist kein neutraler, harmloser Zustand. Er ist bereits der erste Schritt in eine Soziale und danach eine medizinische Transition von Kindern.[1]
Geschlecht: die Art von Keimzelle, auf deren Produktion hin ein Lebewesen ausgelegt ist
Die Autoren der Stellungnahme führen auf fünf Seiten aus, wie genau das Geschlecht evolutionsbiologisch definiert wird, nämlich durch seine Rolle in der sexuellen Fortpflanzung. Konkret schreiben sie: „Es evolvieren zwei Typen von Keimzellenproduzenten; einer spezialisiert sich darauf, eine geringe Anzahl relativ großer, nährstoffreicher und unbeweglicher Eizellen zu erzeugen; der alternative produziert enorme Mengen kleiner, nährstoffarmer und beweglicher Spermien.“ Löblich, dass die Autoren das so ausführen, denn allzu oft hören wir heutzutage, dass es mehr als zwei Geschlechter gäbe oder ähnlichen quasi-religiösen Humbug. Sehr schön wird bei dem Text zu den Keimzellen offensichtlich wie Naturwissenschaften sich entwickelt haben und immer noch funktionieren: Es werden Beobachtungen gemacht (z.B. da gibt es Lebewesen mit Hoden und Penis und welche mit Vulva), und mit der Zeit werden diese Beobachtungen immer besser verstanden (die Lebewesen mit Penis und Hoden haben Spermien, die mit Vulva haben Eizellen). Dass diese Fakten (Eizelle und Spermien) alle anderen Geschlechtsmerkmale bestimmen, weil der Körper sich eben hin zur Produktion dieser einen Art von Gameten entwickelt, ist eine Beobachtung die ebenfalls wichtig ist in der gesamten Biologie. Nicht nur beim Menschen.
Intersexualität, wie die Autoren hier Varianten der Geschlechtsentwicklung nennen, ist dabei natürlich nicht zu vernachlässigen. Es handelt sich jedoch um angeborene körperliche Besonderheiten, Beeinträchtigungen, die nicht selten medizinischer Intervention bedürfen. Dies kann auch, zumindest wenn es erst während der Pubertät entdeckt wird, einen hohen Leidensdruck mit sich bringen.
Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (DSD) stehen jedoch keinesfalls zwischen den Geschlechtern wie die Autoren der Giordano-Bruno-Stiftung hier unter anderem durch den veralteten und aktivistischen Begriff ‚Intersexualität‘ suggerieren. Aus medizinischer Sicht ist es immer wichtig zu wissen welches Geschlecht sich hätte entwickeln müssen, wenn die Entwicklung regelkonform verlaufen wäre.
Damit ist eine DSD tatsächlich ‚abnormal‘, was sich jedoch ausschließlich auf die medizinische Diagnose bezieht, und nichts über den Wert eines Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung aussagt. „Intersexuelle“ oder eben Menschen mit DSD sind jedoch keinesfalls ein Beweis dafür, dass biologisches Geschlecht nicht binär und eindeutig nachweisbar sei, im Gegenteil.
„Gametentyp vs. Phänotyp“ oder das Huhn mit Kamm
Im Unterkapitel „Gametentyp versus Phänotyp“ lösen die Autoren das Geschlecht nun tatsächlich von wissenschaftlichen Fakten und laden es mit aktivistischer Schwurbelei auf. Dabei wird komplett ignoriert, was die Autoren zuvor selbst zu verstehen gegeben haben: Das „Gametengeschlecht“ beeinflusst die Entwicklung eines Menschen von der kleinsten Zelle bis zu seinem kompletten Aussehen. Dass Frauen wie Catalina de Erauso (von den Autoren im Nachhinein ‚getranst‘), Margaret Ann Bulkley/Dr. James Barry oder Jennie Hodgers, die als Albert Cashier bekannt wurde, sich zu ihrer jeweiligen Zeit als stereotype Männer verkleiden und ausgeben mussten, zeigt noch lange nicht, dass man das Geschlecht durch Änderung des Phänotyps ändern kann, sondern es zeigt ganz eindeutig wie sexistisch eine Gesellschaft ist die Geschlecht auf spezifische äußerliche Merkmale reduziert. Früher hieß es, eine Frau kann ihres Geschlechts kein Arzt oder Soldat sein, daher wurde angenommen jemand der Arzt oder Soldat ist, ist ein Mann, auch wenn er klein und zierlich ist. Heutzutage heißt es von transidentitärer Seite: eine Frau ist keine echte Frau, wenn sie nicht dem Bild von Weiblichkeit entspricht, das die jeweilige Gesellschaft ihr vorschreibt. Und genau das klischeehafte Bild wird hier von den Autoren reproduziert.
Die Veränderung des Phänotyps eines Lebewesens kann, wenn damit der Verlust der Keimzellen einhergeht, vielleicht ein wenig seine Persönlichkeit ändern, aber trotzdem noch lange nicht sein Geschlecht.
Oder um es mit ein paar Beispielen zu sagen: Wenn einer Henne ein Hahnenkamm und Kehllappen wachsen, dann kann die Henne von außen androgyn aussehen oder einem Hahn ähneln, auch wenn sie meist trotzdem kleiner ist und ihr Federkleid anders aussieht.
Männliche Hunde werden oft kastriert, was nicht nur ihr Aussehen, sondern meist auch ihr Verhalten ändert. Sie sind weniger aggressiv, weniger aktiv. Trotzdem würde Niemand auf die Idee kommen zu behaupten, das Huhn habe durch den Ausfall seines linken Eierstocks und dem dadurch erworbenen androgynen Aussehen sein Geschlecht geändert. Keiner würde behaupten ein Hund sei durch die Kastration jetzt zu einer Hündin geworden. Auch wenn beide Veränderungen selbstverständlich „biologisch“ sind: die Veränderung des Phänotyps bedeutet nicht, dass sich das Geschlecht geändert hat. Das ist bei Säugetieren schlicht nicht möglich. Zu behaupten beim Menschen sei eine Veränderung des Phänotyps mit einer Geschlechtsänderung gleichzusetzen ist anthropozentrisch und damit biologisch nicht haltbar.
Und der Einwand ob eine Veränderung des Phänotyps, die die jeweilige Person bei sich durchführen möchte tatsächlich objektiv funktioniert ist ebenfalls fraglich. Ob z.B. Hunter Schafer, wie hpd behauptet, „gemeinhin als cis-Frau wahrgenommen“ wird ist absolut subjektiv. Immerhin misst Schafer knapp 1,80 Meter, damit mehr als die meisten Frauen der Welt, hat ein in Proportion zu den Schultern sehr männliches Becken und man sieht bei engen Kleidungsstücken und, weil dies auch gerne in knappen Bikinibildern so präsentiert wird, ziemlich oft seinen Penis.
Das böse, weil konservative, Transsexuellengesetz
In ihrer Stellungnahme nehmen die Autoren der Giordano-Bruno-Stiftung ausführlich Bezug auf das im Jahr 1981 geschaffene Transsexuellengesetz (TSG), das zu seiner Zeit eines der fortschrittlichsten Gesetze seiner Art war. Viele der von ihnen kritisierten Probleme, die es im TSG tatsächlich gab, waren spätestens seit 2011 außer Kraft gesetzt. Dazu zählen beispielsweise die zu Recht kritisierte sterilisierende Operation, die Voraussetzung war, um nach dem TSG den Geschlechtseintrag ändern zu lassen, sowie die damals notwendige Zwangsscheidung. Das von den Autoren als „Rumpf-TSG“ bezeichnete Gesetz habe durch die im TSG festgelegten Gutachten „über Jahrzehnte hinweg Steuern und Krankenkassenbeiträge vergeudet“, so die Stellungnahme. Außerdem seien die „Zwangsgutachten“ damals unnütz gewesen, da nur 5% Prozent der Anträge nicht durchgewunken wurden; gleichzeitig seien sie übergriffig gewesen, viel zu langwierig und viel zu teuer.
Hürden sind wichtig und richtig
Was die Autoren wohlweislich nicht in diesem Zusammenhang benennen ist, dass Gutachten, Kosten, lange Verfahren als wichtige und richtige Hürde dienen um z.B. sehr junge Menschen herauszufiltern, die in ihrer Identität noch gar nicht gefestigt genug sind um zu wissen, ob sie wirklich unter persistierender Geschlechtsdysphorie leiden. Es war auch eine Hürde um diejenigen Personen auszusieben für die so eine Transidentität nur als Komorbidität unter anderen psychischen Problemen erscheint. Und vor allem hielt es Menschen, insbesondere Männer, davon sich als Frau eintragen zu lassen die niemals zur Personenstandsänderung zugelassen werden dürften. Leute wie Marla-Svenja Liebich, Gewaltstraftäter, die ins Frauengefängnis versetzt werden wollen, Frauenschläger, die Zutritt zum Frauenhaus wollen, Cross-Dresser, autogynophile Fetischisten, Exhibitionisten und Voyeure, die in Ländern mit Self-ID Gesetzen wie dem Selbstbestimmungsgesetz eben solche Gesetze ausnutzen. Die Autoren der Stellungnahme wollen kaum Kenntnis haben von solchen Fällen. Jedoch ist es nicht schwer diese Unkenntnis als gewollt zu bezeichnen. Inzwischen gibt es international mehrere Tausend sehr gut dokumentierte Fälle wie die von mir genannten.[2]
Silikonimplantate und Penisprothesen von der gesetzlichen Krankenkasse
Was die Autoren ebenfalls ignorieren sind die überbordenden Kosten die der Allgemeinheit seit dem SBGG entstehen, weil immer mehr Menschen durch die schnelle soziale Affirmation viel schneller den Schritt in die medizinische Intervention mit Hormonen und Operationen gehen. Wie bekannt, ist die einfache Änderung des Personenstandes kein neutraler Akt. Es muss als psychosoziale affirmative Intervention verstanden werden die besonders bei jungen Menschen vorschnell zu irreversiblen eingriffen, von Hormonen bis hin zur Kastration führt. Das muss jetzt, wegen des SBGG, die Allgemeinheit tragen. So wie sie in 10-20 Jahren eine große Menge medizinischer und psychologischer Interventionen zur Detransition genau derer wird tragen müssen, die heute mit dem SBGG ihren Personenstand ändern lassen. Dass dem so sein wird sehen wir bereits weltweit. Schon jetzt fangen Menschen an ihre Krankenkassen, Ärzte, Psychotherapeuten, Beratungsstellen etc. zu verklagen, weil sie sie vor 7-10 Jahren nicht vor einer Transition bewahrt haben.
Gutachtenpflicht zwei Mal vom BVerfG bestätigt
Das BVerfG stelle sowohl 2011 als auch noch 2017 fest, dass das Einholen zweier voneinander unabhängiger Sachverständigengutachten rechtens sei. Es sei „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, die personenstandsrechtliche Anerkennung an solche Voraussetzungen zu knüpfen“ (Beschl. v. 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07). Das BVerfG führte 2017 aus, es sei irrelevant, ob Transsexualität heutzutage nicht mehr als Krankheit angesehen würde oder nicht, denn das würde „an der rechtlichen Würdigung des Begutachtungserfordernisses durch das Bundesverfassungsgericht nichts ändern“, es sei vielmehr darum gegangen, festzustellen, „ob der transsexuelle Wunsch wirklich stabil und irreversibel sei“. Und weiter heißt es: „Zwar klingt darin der Gedanke eines Therapiebedarfs an. Dies beruht aber nicht auf der Annahme, Transsexualität sei eine Krankheit. Ein Therapiebedarf ist hier vielmehr mit der Annahme des Senats verbunden, dass der Vorgang des Geschlechtswechsels ein belastender Prozess ist. Solche Belastungen hat auch die beschwerdeführende Person in ihrem zu diesem Verfahren gereichten Lebenslauf anschaulich geschildert. Dass diese unter Umständen nur mit therapeutischer Begleitung bewältigt werden können, ist plausibel und wird auch von der beschwerdeführenden Person nicht in Frage gestellt. Ob die Betroffenen den Prozess des Geschlechtswechsels mit therapeutischer Begleitung durchlaufen wollen oder nicht, ist indessen allein ihre eigene Entscheidung […]“. Wäre dies nicht wünschenswert? Wenn Menschen zumindest ein oder zwei Gutachten einholen müssten die bestätigen, dass keine medizinischen oder psychologischen Komorbiditäten existieren, die einer Transition im Weg stehen. Es wäre eine niedrigschwellige Hürde, vergleichbar der Beratungspflicht beim §218, die zumindest eine vorschnelle Entscheidung bremsen könnte. Auch der Alltagstest ist so eine Art niedrigschwellige Hürde die sowohl Zeit kauft, um eine wohl überlegte Entscheidung zu treffen, als auch den Betroffenen die Augen öffnen kann hinsichtlich der Praxistauglichkeit ihres Wunsches.
Transidentität ist ein Trend
Dass Gutachten, wenn sie existieren, vereinheitlicht werden müssen und natürlich von den Krankenkassen getragen werden müssten, das steht außer Frage. Dass man so etwas hätte machen können, haben die Autoren der Stellungnahme aber gar nicht in Betracht gezogen. Stattdessen haben sie geflissentlich ignoriert, worauf Psychiater und Psychologen international hinweisen (siehe hierzu die Tavistock Berichte und das Cass Review):
Transidentität ist, speziell unter Kindern, Jugendlichen, neurodivergenten Personen, Homosexuellen die in einem religiösen oder konservativen Umfeld leben, so wie bei psychisch labilen Personen, oft nichts weiter als ein „Trend“. Es ist viel zu oft der Fall einer sozialen Ansteckung von psychologisch nicht gefestigten Personen mit etwas, das in den Sozialen Medien, von Algorithmen und leider auch viel zu oft von unkritischen Medien als Lösung für Unwohlsein, Identitätskrisen und präexistente psychologische Probleme gepriesen wird.
Die von den Autoren angeführte Studie über Detransitionsraten von Bustos, Bustos et al (2021) steht in Fachkreisen aufgrund methodischer Mängel in der Kritik, insbesondere wegen zu kurzer Nachbeobachtungszeiträume, hoher Ausfallquoten und geringer Studienqualität. Zudem werden dieser Studie konkrete Datenextraktionsfehler sowie eine unzureichende Standardisierung bei der Erfassung von Reuegefühlen vorgeworfen.[3]
Allgemein wissen wir inzwischen von mehreren Dutzend Anzeigen und Strafverfahren gegen Transaffirmierende Kliniken, Ärzte und Gutachter weltweit, sowie von mehreren Studien die von Detransitionsraten von bis zu 30% sprechen[4] und nachweisen konnten, dass die physische aber besonders die psychische Gesundheit nach einer transaffirmativen Behandlung sich nicht nur nicht verbessert,[5] [6] sondern sich extrem verschlechtern kann.[7]
Sind wir nicht alle ein bisschen nicht-binär?
Die Giordano-Bruno-Stiftung, oder zumindest die vier Autoren schreiben, sie wollten mit der Stellungnahme die Politik unterstützen in der geplanten Evaluation des SBGG. Das tun sie jedoch nicht, wie von hpd behauptet, ohne ideologische Scheuklappen. Allein in der Ausführung zu „nicht-binären Identitäten“ zeigen, dass die Autoren der Stellungnahme sich bestenfalls nur oberflächlich mit der Gender-Identitäts-Theorie beschäftigt haben (oder aber aktivistisch unterwegs sind) und feministische, politikwissenschaftliche oder juristische Kritik bewusst ignorieren.
Was genau sind denn „nicht-binäre Identitäten“?
Dass es biologisch keine „nicht-binären“ Menschen gibt, ist oben bereits ausgeführt worden.
Was aber die Identität eines Menschen angeht sind wir doch wohl hoffentlich alle nicht binär. Transaktivisten stellen „nicht-binäre Identität“ als Mittelding zwischen einer pinken Barbie im Kleid und einem martialisch-militaristischen G.I. Joe dar (siehe Grafik oben). Das heißt, für Transaktivisten sind echte Frauen wie Barbies, echte Männer wie G.I. Joe. Wer dazwischen liegt ist keine ‚richtige Frau‘ und kein ‚richtiger Mann‘.
Wie sexistisch das ist, muss man hoffentlich nicht erklären.
Eine Gesellschaft, die verschiedene Charaktereigenschaften, Vorlieben, Talente nach mehr oder weniger männlich oder weiblich einteilt gibt denen, die dieser klischeehaften Einteilung entgehen wollen nun die Option ihr Geschlecht zu verleugnen und sich als „nicht-binär“ zu identifizieren. Dadurch reduziert man Frau-sein und Mann-sein auf die absolut sexistischsten Eigenschaften. Daraus folgt auch: wer gerne rosa Kleider trägt ist eine Frau und wer sich die Haare abrasiert ist ein Mann.
Damit wird wieder ein binäres System geschaffen: wir „echten Frauen/Männer“ und ihr ‚a-geschlechtlichen, nicht-binären, seltsamen Zwischenwesen‘. Kinder wachsen in transaktivistischen Kreisen damit auf, dass man als Mädchen nur noch Kleider tragen und mit Puppen spielen darf, sonst ist man wohl kein Mädchen mehr. Jungs denken, wenn sie gerne tanzen, ruhig sind und Pink mögen, müssen sie wohl kein Junge sein.
Waren wir nicht schon mal weiter?
„You cannot protect what you cannot define”
Durch diesen Aktivismus und solche Self-ID- oder Selbstbestimmungsgesetze ist noch etwas anderes passiert: Man gibt Kategorien, die eine Basis in der Realität hatten – Geschlecht ist, wie gesagt, zu 100 % nachweisbar – und die nicht nur biologisch, sondern auch politisch, juristisch sowie gesellschaftlich wichtig waren, der Beliebigkeit preis.
Reem Alsalem, UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, hat es sehr treffend ausgedrückt: „You cannot protect what you cannot define.“ Frauen und Mädchen weltweit können nicht geschützt werden, wenn die einzig reale, auf Fakten basierende Definition von „Frau“ oder „weibliche Person“ für genau diejenigen geöffnet wird, die nachweislich nicht dieser Kategorie angehören. Das Einzige, was alle Frauen auf dieser Welt gemeinsam haben, ist unsere Biologie. Die Wörter „Frau“ und „Mädchen“ existieren nur durch die biologische Definition. Denn es gibt sonst nichts, was alle Frauen auf der Welt gemeinsam haben. Nichts.
Wenn sich jeder Junge, jeder Mann – völlig unabhängig von seinem Phänotyp, seiner sexuellen Orientierung und davon, ob er noch einen Penis hat – in die Kategorie „Frau“ hineinidentifizieren und dies ohne juristische Hürden bis in die Geburtsurkunde durchsetzen kann, dann existieren Frauen nicht mehr.
Und dann existieren auch Lesben (und damit auch Schwule) nicht mehr. Wenn Geschlecht nicht mehr biologisch definiert wird, kann auch gleichgeschlechtliche Liebe nicht mehr definiert werden. Denn das ist die Anziehung zum eigenen biologischen Geschlecht. Und zwar nur ganz vordergründig zum Phänotyp des eigenen biologischen Geschlechts. Gerade unter Schwulen und Lesben gab es schon immer die Tradition, sich den sexistischen Klischees des eigenen Geschlechts nicht anzupassen. Trotzdem war immer klar: Eine lesbische Frau liebt eine andere Frau. Ein anderes weibliches menschliches Wesen. Egal, wie stereotyp „weiblich“ diese aussehen wollte. Ausschlaggebend sind das reale Geschlecht und die damit einhergehenden Geschlechtsmerkmale.
Wer Geschlecht also nicht mehr durch objektive biologische Fakten, sondern durch subjektive Phänotypen definiert, durch eine ominöse, wissenschaftlich nicht haltbare „Geschlechtsidentität“, die immer unterschiedlich definiert wird, der schafft Homosexualität ab.
‚Prison onset gender dysphoria’
Deutschland ist ein Land, in dem es zwischen Frauen und Männer, juristisch zumindest, kaum Unterschiede gibt. Wenn auch im deutschen Gesetz es sehr wohl Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt, speziell um die Gleichstellung der Frau zu garantieren, um klar zu stellen wer Vater und Mutter eines Kindes ist, und weil Männer und Frauen eben doch unterschiedlich sind.
Wir kennen inzwischen unzählige Fälle aus dem Ausland, in dem z.B. ein Frauenmörder nicht wegen Femizid angeklagt werden konnte (was die Strafe bei Mord erhöhen kann), weil er sich während des Prozesses plötzlich juristisch zur Frau gemacht hat (britische Juristen nennen das Scherzhaft „prison onset gender dysphoria“). Wir kennen Fälle in denen Interpol nach einer juristischen Frau gesucht hat, wo es eigentlich um einen mehrfach verurteilten männlichen Zuhälter und Menschenhändler ging. Der Fall Marla-Svenja Liebich ist nur ein eher harmloses Beispiel aus Deutschland.
Aber auch hier gibt es inzwischen mehrere Fälle, in denen Personen biologisch männlichen Geschlechts mit dem Personenstand „weiblich“ Zugang zu Frauenräumen einklagen, in Frauengefängnissen weibliche Insassinnen belästigen oder in der Statistik als weiblich auftauchen, weil männliche Sexualstraftäter während des Verfahrens ihren Namen und Personenstand geändert haben.
Dadurch werden statistische Datenerhebungen unter dem SGBG zu einer Farce. Insbesondere, da nachgewiesen ist, dass komplett kastrierte biologische Männer, die sich zur Frau erklärt haben, die gleiche Kriminalitätsrate wie alle anderen Männer haben. Männer, die sich erst während des Gerichtsverfahrens oder im Gefängnis als Frau identifizieren, sind dagegen proportional viel häufiger Sexualstraftäter und Gewaltverbrecher. Das britische Justizministerium hat die entsprechenden Zahlen hierzu veröffentlicht.
Und nur, weil es derzeit praktisch noch nicht so weit ist, weil es noch nicht so viele transidente Männer gibt, werden deutsche Gesetze zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen schon bei einem Mann der das ausnutzt ad absurdum geführt: Man stelle sich das einmal vor: Jeder 50 jährge Familienvater der seit drei Tagen den Personenstand „weiblich“ hat, kann eine Stelle in paritätisch besetzten Gremien einnehmen, die eigentlich für Frauen vorgesehen ist. Wie gesagt: De facto werden schon jetzt Statistiken falsch dargestellt und wissenschaftlich relevante Zahlen sind nichts mehr wert weil biologisch männliche Personen auf dem Papier als Frauen zählen. Die Grünen waren beispielsweise immer sehr stolz auf die paritätische Verteilung ihrer Bundestagsmandate zwischen Männern und Frauen. Dass bereits seit einigen Jahren zwei Bundestagsmandate an biologische Männer gehen, die sich als Frauen identifizieren, macht die paritätische Besetzung, die aufgrund der Minderrepräsentation von Frauen eingeführt wurde, völlig lächerlich.
Gender-Identitäts-Ideologie ist frauenfeindlich, homophob und rassistisch
Die Autoren der Stellungnahme schreiben, das neue SBGG reflektiere „eine begrüßenswerte Abkehr von religiös geprägten Normen hin zu einer pragmatischen, auf den Ausgleich konkreter Interessen ausgerichteten Güterabwägung“. Die Interessen von Frauen und Mädchen, insbesondere von solchen aus kulturellen, ethnischen und religiösen Minderheiten, werden von den Autoren entweder ignoriert oder mit einem Hinweis auf die Hausregeln-Klausel beiseite gewischt.
Dass aber die Realität nun mal so aussieht, dass Transaktivisten finanziell viel bessergestellt sind als Frauen und Mädchen, wird ignoriert. Jedes Verfahren eines Transaktivisten gegen eine Einrichtung oder eine Frau wird durch staatlich geförderte Vereine und NGO finanziell unterstützt. Frauen, Mädchen, Lesben, insbesondere aus ethnischen, kulturellen oder religiösen Minderheiten haben diese Mittel nicht. Sie werden durch das SBGG direkt in ihren Rechten und in ihrer Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt.
Die Autoren verschwenden keinen Gedanken an die traumatisierte Frau, die ihr Krankenhausbett mit einem Mann teilen muss, an die gläubige Muslima, die nun nicht mehr zum Frauenschwimmtag kommen kann, weil ein Mann mitschwimmt, an die behinderte Frau, die nun aufhört im Frauenfitnessstudio ihre schmerzenden Muskeln zu entspannen. All das soll durch dem Hausrechtsparagraphen genüge getan worden sein? Einem Paragraphen den die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung bereits kritisierte, weil der Gesetzgeber damit ‘angeblich den Eindruck erwecke, Transpersonen von geschützten Räumen ausschließen zu dürfen’. Die Autoren der Giordano-Bruno-Stiftung sagen, man dürfe dies, Ferda Ataman sagt das Gegenteil.
Geschlechtsidentität ist wie Religion, man kann daran glauben, muss aber nicht
Ein Ausgleich konkreter Güterabwägung hätte beispielsweise einen Vorschlag wie den von Prof. Boris Schinkels am 23.11.2022 in der F.A.Z.[8] bedeutet. Er schlägt vor, die „Geschlechtsidentität“ als weiteren Marker in Dokumenten aufzunehmen, zusätzlich zum realen Geschlecht. So können sich Menschen, die an ein solches quasi-religiöses Konstrukt glauben, mit einer der X Geschlechtsidentitäten identifizieren. Damit wäre es auch verwaltungstechnisch kein Problem mehr, den Eintrag jedes Jahr ändern zu lassen, was bei der Personenstandsänderung sehr aufwendig ist. Wer nicht an diese ‘Gender-Seele’, also das quasi religiöse Konstrukt der Geschlechtsidentität, glaubt, lässt den Eintrag einfach frei.
Mittelalterliches Maulkorbgesetz das zum Lügen zwingt
Die Autoren der Giordano-Bruno-Stiftung schreiben, es handele sich bei SBGG „um die konsequente Umsetzung einer liberalen Rechtstheorie. Demnach soll ein freiheitlich-demokratischer, weltanschaulich neutraler Staat primär die Grundrechte seiner Einwohner schützen. Greift der Staat beschneidend ein, muss er dies gut begründen können – wobei religiöse oder sittliche Überzeugungen von Volksvertretern oder Bevölkerungsgruppen keine triftigen Gründe darstellen.“
In mindestens zwei Genfer Konventionen und einer CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) wird konkretisiert, dass zu den Grundrechten der Frauen auch gehört, dass sie die Orte, an denen sie schlafen, sich ausziehen und sich waschen nicht mit Männern teilen müssen. Somit ist das SBGG ein klarer Verstoß gegen die CEDAW und mindestens zwei Genfer Konventionen.
Außerdem ist es mir völlig unverständlich, wie man behaupten kann, das SBGG sei die Umsetzung einer liberalen Rechtstheorie, die auf weltanschaulicher Neutralität basiert. Dieses Gesetz zwingt jeden Bürger, die Gender-Identitäts-Theorie – also die Idee, dass eine Person ihr Geschlecht ändern kann – als einzig wahre Weltanschauung anzusehen, die über allen anderen steht. Außerdem zwingt es jeden Bürger zu lügen, indem eine juristische Fiktion (Personenstandsänderung) über die nachweisbare Realität (biologisches Geschlecht) gestellt wird.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein mittelalterliches Maulkorbgesetz, das jeden dazu zwingt, das Dogma der Personenstandsänderung als einzige Wahrheit anzuerkennen und auch gegen besseres Wissen zu wiederholen.
Zum Glück gibt es inzwischen juristisch ausgefochtene Präzedenzfälle die zeigen, dass Feministinnen sich auch gegen solche Gesetze, also in Deutschland gegen das SBGG wehren können.[9] Allerdings stehen solche Graswurzelbewegungen und kleine Frauen- und Lesbenvereine alleine in der Landschaft, während Transidentitäre die geballte Kraft der nationalen und internationalen, staatlich finanzierten NGO, weltweit agierende Anwaltsfirmen wie Denton’s und Milliardenkonzerne wie Thomson Reuters hinter sich haben.
Dieser Artikel erschien zuerst im Blog von Carolina. Psychologin in Ausbildung. Mutter mit Leib und Seele. Und Schwester für alle Frauen da draußen.
Fußnoten
[1] Cass, H. (2024). Independent review of gender identity services for children and young people:
[2] Auf der Homepage https://transcrimeuk.com/ sind hunderte solcher Fälle allein aus Großbritannien dokumentiert.
[3] Expósito-Campos, Pablo MA*; D’Angelo, Roberto PsyD†,‡. Letter to the Editor: Regret after Gender-affirmation Surgery: A Systematic Review and Meta-analysis of Prevalence. Plastic and Reconstructive Surgery - Global Open 9(11):p e3951, November 2021. | DOI: 10.1097/GOX.0000000000003951
[4] Christina M Roberts, David A Klein, Terry A Adirim, Natasha A Schvey, Elizabeth Hisle-Gorman, Continuation of Gender-affirming Hormones Among Transgender Adolescents and Adults, The Journal of Clinical Endocrinology & Metabolism, Volume 107, Issue 9, September 2022, Pages e3937–e3943
[5] Dhejne C, Lichtenstein P, Boman M, Johansson AL, Långström N, Landén M. Long-term follow-up of transsexual persons undergoing sex reassignment surgery: cohort study in Sweden. PLoS One. 2011 Feb 22;6(2):e16885. doi: 10.1371/journal.pone.0016885. PMID: 21364939; PMCID: PMC3043071.
[6] Ruuska S- M, Tuisku K, Holttinen T, et al. BMJ Ment Health 2024;27:1–6 https://mentalhealth.bmj.com/content/ebmental/27/1/e300940.full.pdf
[7] Ruuska SM, Tuisku K, Holttinen T, Kaltiala R. Psychiatric Morbidity Among Adolescents and Young Adults Who Contacted Specialised Gender Identity Services in Finland in 1996-2019: A Register Study. Acta Paediatr. 2026 Apr 4. doi: 10.1111/apa.70533. Epub ahead of print. PMID: 41934366.
[8] „Geschlecht und Genderidentität sind nicht funktional vergleichbar“
Kommentare
Neuer Kommentar