„Ein Kuss ist kein Verbrechen!“

gbs unterstützt Amed Sherwan in seinem Rechtsstreit mit Facebook und Instagram

„Ein Kuss ist kein Verbrechen!“

Wegen einer Fotoserie, die zwei küssende Männer u.a. vor der Kaaba zeigt, sind derzeit das Instagram-Profil sowie ein Facebook-Beitrag des religionskritischen Bloggers Amed Sherwan gesperrt. Gegen diese Beschneidung der Meinungsfreiheit geht Sherwan nun mit Unterstützung der Giordano-Bruno-Stiftung vor. Der Vorfall belegt ein weiteres Mal, dass das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) die falschen Prioritäten setzt.

Amed Sherwan hat durch seine religionskritischen Äußerungen und Aktionen schon viel Hass auf sich gezogen. Bereits als Jugendlicher wurde er in seiner Heimat, dem kurdischen Teil des Irak, inhaftiert und gefoltert. Anfeindungen durch strenggläubige Muslime war Amed aber auch nach seiner Flucht nach Deutschland ausgesetzt, wo er sich u.a. im Zentralrat der Ex-Muslime und der Säkularen Flüchtlingshilfe engagierte.

Obgleich er selbst heterosexuell ist, setzt sich Amed Sherwan nicht zuletzt auch für die in der muslimischen Community oftmals bestrittenen Rechte von Lesben und Schwulen ein. So trug er 2018 auf der „Christopher Street Day Parade“ in Berlin ein T-Shirt mit der Aufschrift „Allah is gay“ und auf einer pro-palästinensischen Demo ein Plakat, auf dem sich ein Jude und ein Araber küssen. Beides rief bei fundamentalistischen Muslimen heftigste Reaktionen hervor, die Amed in seinem gemeinsam mit Katrine Hoop verfassten Buch „Kafir – Allah sei Dank bin ich Atheist“ eindrucksvoll schildert (siehe hierzu auch die Buchempfehlung im letzten gbs-Newsletter). Keine seiner bisherigen Aktionen hat jedoch solch globale Wellen des Hasses provoziert wie die kleine Fotoserie, die er im Dezember 2020 veröffentlichte.

Die Fotoserie zeigt einen angedeuteten Kuss zwischen Amed Sherwan und dem ägyptischen Atheisten Mohamed Hisham vor verschiedenen Hintergründen, etwa vor dem Petersplatz in Rom oder der Kaaba in Mekka. Während die anderen Motive kaum Entrüstung, sondern eher Erheiterung hervorriefen, sorgte das Bild vor der Kaaba für einen gewaltigen Shitstorm, bei dem zahlreiche Kritiker vor offenen Morddrohungen nicht zurückschreckten. Allerdings wurden nicht diese Drohungen gelöscht, sondern vielmehr das Instagram-Profil von Ahmed Sherwan gesperrt sowie zeitweilig auch dessen Facebook-Account.

Jede Einschränkung der Freiheit ist begründungsbedürftig

Nach der Entsperrung bei Facebook war einer seiner Facebook-Beiträge zu der Debatte nicht mehr zu sehen, da er angeblich gegen die „Gemeinschaftsstandards“ verstößt. Gleiches wurde angeführt, um die noch immer andauernde Sperrung seines Instagram-Profils zu begründen. Hiergegen hat Amed Sherwan am 31. Dezember 2020 Facebook Ltd. zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, mit dem sich das Unternehmen dazu verpflichtet, sowohl das Instagram-Profil als auch den zensierten Facebook-Beitrag wieder öffentlich sichtbar zu machen. Sherwan wird bei diesem Rechtsstreit von der Giordano-Bruno-Stiftung und dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) unterstützt, auf dessen Website die Hintergründe des Falls dargestellt werden.

Schon seit langem versuchen islamistische Netzwerke, kritische Stimmen in den sozialen Netzwerken mundtot zu machen. Darunter fallen nicht nur (Mord-)Drohungen und Beleidigungen, sondern auch gezielte und orchestrierte Meldeaktionen, die zur Sperrung von Profilen führen. Betroffen sind davon insbesondere Accounts von Ex-Muslimen und Islamkritikern.

In diesem Zusammenhang ist nicht zuletzt auch das 2017 von CDU/CSU und SPD eingeführte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu kritisieren. Hierzu heißt es in der 2018 erschienen gbs-Broschüre „Wie muss Technik? Zur Verteidigung der Menschenrechte im Zeitalter der Digitalisierung“: „Der Staat muss und darf nur dort eingreifen, wo Gesetze eindeutig gebrochen und persönliche Rechte verletzt werden. Denn dies ist die Grundvoraussetzung jedes liberalen Rechtsstaats: In einer offenen Gesellschaft ist nicht die Freiheit begründungsbedürftig, sondern jegliche Einschränkung der Freiheit!“

Aus diesem Grund müsse das Netzwerkdurchsetzungsgesetz dahingehend revidiert werden, dass die übereifrige Löschung oder Sperrung rechtskonformer Inhalte mit ebenso empfindlichen Strafen belegt wird wie die ausgebliebene Löschung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte: „Denn solange die Betreiber von Social-Media-Plattformen nur dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass sie zu wenig löschen, besteht ein Anreiz 'im Zweifel gegen den Angeklagten' zu entscheiden, was jeder soliden Rechtspraxis und den Prinzipien der offenen Gesellschaft zuwiderläuft.“

Ein Kuss ist kein Verbrechen

Der Fall „Amed Sherwan“ habe nach den bereits ähnlich gelagerten Sperrungen von Beiträgen von gbs-Beirat Hamed Abdel-Samad gezeigt, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz die falschen Prioritäten setzt, meint gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon: „Die Plattformbetreiber sind offenkundig so verunsichert, dass sie selbst einen Kuss als Verbrechen oder 'Hassrede' werten, wenn sie von Fundamentalisten dazu aufgefordert werden! Eine derartige Beschneidung der Meinungs- und Kunstfreiheit ist selbstverständlich nicht hinnehmbar, weshalb wir Amed, den wir vor zwei Jahren auf dem gbs-Sommerforum am Stiftungssitz als einen mutigen und sympathischen Menschen kennenlernen durften, in seinem Rechtsstreit unterstützen.“

Begleitend zu dem Rechtsstreit wurde auf der LGBT-Plattform „allout“ die Petition „Küssen ist kein Verbrechen!" aufgesetzt. Wer die Petition unterzeichnet, stärkt damit das Engagement von Amed Sherwan gegen die Zensurpolitik von Facebook und Instagramm.

Hier geht's zum Originalartikel...

Kommentare

  1. userpic
    Klarsicht(ig)

    Zitate aus obigem Artikel:

    „...Beschneidung der Meinungsfreiheit“... 

    Der Vorfall belegt ein weiteres Mal, dass das ,Netzwerkdurchsetzungsgesetz' (NetzDG) die falschen Prioritäten setzt.“

    Schon seit langem versuchen islamistische Netzwerke, kritische Stimmen in den sozialen Netzwerken mundtot zu machen.

    Ich denke, dass auch ich aufgrund des „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ und wahrscheinlich einer Denunziation aus islamistischen Netzwerken von YouTube partiell in meiner Meinungsfreiheit beschnitten wurde. Insoweit verweise ich auf mein „Text-Video“, das im folgen Link enthalten ist.

    YouTube interpretiert Islamkritik als „Hassrede“ !?
    https://www.youtube.com/watch?v=ZN4rHInZqs0

    14. 01. 2021, 16,30 Uhr.

    Gruß von
    Klarsicht(ig)

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    1. userpic
      Klarsicht(ig)

      Weiteres Zitat aus obigem Artikel:

      'Der Staat muss und darf nur dort eingreifen, wo Gesetze eindeutig gebrochen und persönliche Rechte verletzt werden. Denn dies ist die Grundvoraussetzung jedes liberalen Rechtsstaats: In einer offenen Gesellschaft ist nicht die Freiheit begründungsbedürftig, sondern jegliche Einschränkung der Freiheit !'

      Auch diesem Zitat stimme ich vollinhaltlich zu und verweise zudem auf den sehr lesenswerten und informativen Inhalt des folgenden Links.

      Das Lachen der Netz-Oligarchen – was nun ?:
      https://www.achgut.com/artikel/daslachendernetzoligarchenwasnun

      15. 01. 2021, 12,15 Uhr.

      Gruß von
      Klarsicht(ig)

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      1. userpic
        Klarsich(tig)

        Siehe auch:

        Ausgestoßener der Woche: Amed Sherwan, Donald Trump & Parler:
        https://www.achgut.com/artikel/ausgestossenerderwocheamedsherwandonaldtrumpundparler

        15. 01. 2021, 19,15 Uhr.

        Gruß von
        Klarsicht(ig)

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