Erst der Bürger, dann der Gläubige

Wir leben in keinem Gottes-Staat, sondern in einem Verfassungs-Staat

Erst der Bürger, dann der Gläubige

Foto: Pixabay.com / PixelAnarchy

Es herrscht Glaubensfreiheit. Alle dürfen glauben, niemand muss. Gläubige, Andersgläubige und Ungläubige müssen miteinander auskommen. Der Staat selbst aber muss gottlos sein.

Warum ich nicht an Gott glaube? Aus vielerlei Gründen. Ich lasse hier mal alles beiseite, was man Religionen und ihren irdischen Machtzentren vorwerfen kann: von der christlichen Inquisition bis zum islamischen Fundamentalismus – um nur zwei Irrläufer herauszugreifen. Religionen sind Menschenwerk – immer unvollkommen. Das aber genügt nicht zur Rechtfertigung des Atheismus, in dessen Namen auch Verbrechen begangen wurden. Nicht Glaube oder Unglaube führt zu Verbrechen, sondern Fanatismus.

Sagen wir es so: Ich bin ein überzeugter Gegner der Kirche, des Klerus, der Religions-Fundamentalisten, ein undogmatischer Atheist. Ich selbst glaube, dass es Gott nicht gibt. Beweisen kann ich es nicht. Man könnte mir entgegenhalten, ich sei kein Atheist, sondern Agnostiker. Das verdient ein paar Worte der Erläuterung: Atheisten und Agnostiker haben einiges gemeinsam – weshalb sie auch häufig verwechselt werden: sie glauben nicht an Gott. Der Atheist glaubt, dass Gott nicht existiert. Der Agnostiker indes legt sich hier nicht fest, sondern lässt die Frage offen. Oder anders: Wenn jemand behauptet: Ich weiß, dass es Gott nicht gibt, ist er kein Atheist, sondern ein Dummkopf. Und genauso verhält es sich meiner Ansicht nach, wenn einer sagt: Ich weiß, dass es Gott gibt. Auch er ist ein Dummkopf, einer der Glauben für Wissen hält. Und wenn einer sagt: Ich bin davon überzeugt, dass Gott nicht existiert, ist auch der ein Dummkopf, weil er Überzeugung mit Wissen verwechselt. Glaube und Unglaube müssen in Demokratien miteinander auskommen. Und das ist gut so. Die Einzigen, die das stört, sind Eiferer und Fanatiker.

Dass Religionen die Welt zu einem besseren Ort gemacht haben, wird niemand behaupten. Heilige Krieger aller Denominationen berufen sich auf ihre jeweilige Religion, um Andersgläubige und -denkende zu verfolgen, auch umzubringen. Die meisten Religionen propagieren zwar ein friedliches Miteinander, aber die wenigsten wirken sich dabei friedensstiftend aus. Tatsächlich tobt der Kampf zwischen Frommen und Ungläubigen, aber auch zwischen Gläubigen und Andersgläubigen. Tatsache ist: es gibt eine anhaltende Spannung zwischen Religion und Moderne.

Émile Durkheim ging davon aus, dass die Religion in modernen Gesellschaften ihre dominante Rolle verliert und keine verbindliche Welt- und Sinnstiftung mehr anzubieten vermag; sie verliere ihre Deutungshoheit, aber würde nicht verschwinden. Durkheim hat recht behalten. Religion und Moderne, das ist bis heute ein schwieriges Verhältnis. Denn anders als die soziologischen Klassiker meinten, ist die Macht der Religion und ihrer Institutionen in der postmodernen Gesellschaft zwar eingeschränkt, aber keineswegs gebrochen. In den Sozialwissenschaften heute wird viel weniger von Säkularisierung als vielmehr von einer „Renaissance der Religionen“ gesprochen.

Gleichwohl: Der politische Bedeutungsverlust von Religion und Kirche ist vor allem in West-Europa evident. Für Deutschland gilt: Kirchlich gebundene und organisierte Gläubigkeit schwindet, das belegen jedenfalls rückläufige Mitgliederzahlen. Das mag mit aktuellen Skandalen zu tun haben (Missbrauchs-Skandalen, Finanz-Skandalen), sicher aber auch mit einem Gesellschafts- und Menschenbild, das keine Bindekraft mehr aktiviert.

Auch wenn konservative Stimmen eine neue „Sehnsucht nach Gott“ (so der Titel Neuerscheinung des Publizisten Wolfram Weimer) festgestellt haben wollen und schon einen Übergang vom postmodernen zum neo-religiösen Zeitalter prognostizieren – die Realität sieht freilich anders aus. Die großen Kirchen verlieren überall in Europa dramatisch an Mitgliedern. Allein in Deutschland sind im vergangenen Jahr etwa die 440 000 Menschen ausgetreten. Bei den Katholiken kehrten 221 000 Menschen der Kirche den Rücken, bei den Protestanten waren es etwa 220 000 Menschen. Nun fällt nicht jeder, der das „Haus Kirche“ verlässt, gleich von Gott und Glauben ab. Eines aber wird deutlich: das Vertrauen in das irdische Bodenpersonal bröckelt rasant.

Die Vertrauenskrise dürfte sich vor allem wegen der stockenden Aufarbeitung von Missbrauchsskandalen weiter fortsetzen. Im Erzbistum Köln etwa führte der Umgang mit den Missbrauchsfällen zu einer Welle von Kirchenaustritten. Wochenlang gab es wegen Überlastung der Ämter Anfang dieses Jahres keine Termine mehr.

Der Rechtstaat muss gottlos sein

Unser Grundgesetz kennt – anders als die Weimarer Verfassung – ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, das nicht durch allgemeine Gesetze beschränkt werden kann, aber sich auch gegen diese wenden lässt. War der Gläubige zuallererst Bürger, so weicht das Grundgesetz von dieser „republikanischen“ Sicht ab. Deutschland ist ein säkularer Verfassungsstaat, dennoch kann eine religiöse Gemeinschaft oder ein Einzelner Sonderrechte beanspruchen. Was Religion ist und wie sie praktiziert wird, liegt nach Auffassung des Gesetzgebers in der Definitions-Hoheit der Religionsgemeinschaften. Man kann dieses expansive Verständnis von Religionsfreiheit – das einerseits die Standards unseres liberalen Verfassungssystems in Anspruch nimmt, andererseits auf Sonderrechten pocht – als Ausdruck einer fortschreitenden Aufweichung des staatlichen Neutralitätsbegriffs sehen.

Gilt etwa eine rituelle Genitalbeschneidung bei Jungen als rechtmäßige Körperverletzung? Am 7. Mai 2012 hatte das Kölner Landgericht über einen operativen Notfall zu urteilen, bei der nach der Beschneidung in Folge von Nachblutungen zu Komplikationen gekommen war. Nüchtern stellten die Richter fest: „Die operative Entfernung der Penisvorhaut des minderjährigen Patienten hatte ohne medizinische Notwendigkeit stattgefunden.“ Und weil die Amputation eines gesunden Körperteils zwingend der Aufklärung und schriftlichen Einwilligung des Patienten bedarf, der in diesem Fall nicht einwilligungsfähig war, warf die Staatsanwaltschaft dem Arzt vor, „eine andere Person mittels eines gefährlichen Werkzeugs körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben.“ Oder deutlicher: das Kölner Landgericht bezeichnete die rituelle Beschneidung als Körperverletzung.

Ein Sturm der Entrüstung brach los – und die brisante Frage: Was wird in Deutschland höher bewertet – das Recht männlicher Kinder, die religiöse Eltern haben, auf körperliche Unversehrtheit oder das Recht religiöser Eltern, ihre Rituale auf ihre Söhne zu übertragen, auch wenn dies einen schmerzhaften Eingriff zur Folge hat. Kindeswohl contra Religionsfreiheit? Diese sahen die religiösen Eltern mit dem Kölner Urteilspruch in Gefahr und sie bekamen lautstarke Unterstützung von Seiten ihrer offiziellen Religions-Funktionäre – unisono, ob vom Zentralrat der Juden, moslemischen Gemeinden, Deutschen Bischöfen. Sie werteten das Urteil als Angriff auf die Ausübung ihres Glaubens. Sie behaupteten, die ganze Welt akzeptiere die Beschneidungspraxis – nur die Deutschen nicht. Wer sich für das Kindeswohl einsetzte, galt schnell als Antisemit. Auch wenn es hier nicht um generelles Beschneidungsverbot, sondern um ein Verbot der Zwangsbeschneidung an Minderjährigen ging – in den Gottes-Communities rumorte es kräftig. Wie aber nun wurde entschieden, an der Schnittstelle zwischen Religion und dem Rechtsstaat?

Der Deutsche Bundestag beschloss im Rekordtempo auf Initiative der Bundesregierung (und mit Mehrheit) das „Gesetz über den Umgang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ und damit wurden die rituelle Beschneidungen legalisiert. Und so sind hierzulande nur Mädchen vor rituellen Genitalbeschneidungen geschützt, Jungen darf aus religiösen Gründen weiterhin straffrei die Vorhaut amputiert werden, auch wenn die ausführenden Ärzte keine Ärzte sind, sondern von Religionsgemeinschaften dazu ausgebildet sind. In der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die 1992 in Deutschland in Kraft trat, heißt es im Artikel 19, „die Staaten treffen alle Maßnahmen, um Kinder vor jeglicher Form von Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung zu schützen“, die schmerzhaften Beschneidungen scheinen hier ausgenommen zu sein.

Säkulare Grundsätze verteidigen!

Die Frage drängt sich auf: Wie säkular soll, ja muss die deutsche Justiz sein? Wie viele religiöse Symbole verträgt die dritte Gewalt in einer multireligiösen Gesellschaft? Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang zum Urteil zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen bereits 2003 angemahnt, die „Pflicht des Staates zu weltanschaulich-religiöser Neutralität“ strenger zu handhaben, um Konflikte zwischen Religionen zu vermeiden.

Für Richterinnen oder Staatsanwältinnen ist die Rechtslage eindeutig: Landesgesetze wie das Berliner Neutralitätsgesetz schreiben vor, keine „sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole zu tragen“. In Hessen ist Musliminnen während der Referendarzeit das Tragen von Kopftüchern innerhalb von Dienstgebäuden untersagt, bei Schöffinnen mit Kopftuch zeigt sich die Justiz mal tolerant, mal ablehnend. Die Justiz reagiert eher hilf- und orientierungslos. Zwei Wege sind möglich: „Einübung in die Toleranz“, etwa das Aufeinandertreffen im Gerichtssaal eines jüdischen Angeklagten mit Kippa, der vor einer muslimischen Schöffin mit Kopftuch steht – unter einem christlichen Kreuz. Oder aber, wie im laizistischen Frankreich, das Verbot jeglicher religiöser Symbolik im Gerichtssaal – selbstredend auch Verzicht auf das obligate Kruzifix an der Wand.

Im öffentlichen Streit wird hier vor allem von Seiten konservativer Parteien oft und gerne auf „das christliche Abendland“ verwiesen, gewissermaßen als Pauschal-Legitimation für die Dominanz der christlichen Kirchen im öffentlichen Raum. Niemand kann die Prägung unserer Kultur durch das Christliche ignorieren, aber gab es nicht lange vor der christlich-abendländischen Imprägnierung (mit all ihren Wirrungen und Barbareien) nicht auch schon die prägenden Philosophen? Staatskunde, Humanismus, Sinnstiftung – bis heute haben ihre Fragen, ihre Gedanken, ihre Leitideen für unser Leben und Zusammenleben Relevanz. Und was die elementaren Bürgerechte betrifft – von Meinungsfreiheit bis Frauenrechten – kurz das, was heute Staat und Staatsbürger ausmacht, sie alle wurden gegen die Religionen und ihre irdischen Verwalter erkämpft. Also: Warum eigentlich kein Philosophie-Unterricht statt Religions-Unterricht in unseren Schulen?

Fest steht: Die integrationsbedingte Pluralisierung der religiösen Geographie hat die bewährte, traditionelle Arbeitsteilung zwischen Kirche und Staat in Schieflage gebracht. Der Staat ist gefordert, sich gewissermaßen religionspolitisch neu zu orientieren. Was fehlt, ist ein Kompass dafür, wie das Neutralitätsgebot des deutschen Staates angesichts wachsender kultureller, ethnischer und religiöser Vielfalt am besten zu schützen ist. Es gilt, die Grundsätze des säkularen Staates zu verteidigen.

Ob im Gerichtssaal oder im Klassenzimmer: es geht nicht um die Austreibung Gottes aus der Welt. Glaubens- und Religionsfreiheit ist Menschenrecht. Im Gegenteil: Demokratische Staaten garantieren religiösen Gruppen, Gemeinschaften oder Kirchen, dass sie frei agieren können, soweit sie nicht die Freiheiten anderer gefährden oder die Gesetze verletzen. Aber wir hätten keinerlei Einwände, wenn das Neutralitätsgebot endlich Anwendung fände und der Einfluss der Religionen – hierzulande vor allem der der beiden großen christlichen Konfessionen – eingeschränkt und zurückgedrängt würde, inklusive aller Privilegien und Ressourcen, Subventionen und Ordnungsfelder. Und der Gottesbezug in der Präambel unseres Grundgesetzes? Auch der darf gerne gestrichen werden. Unser Grundgesetz sollte gottlos sein. Ob moslemische Gottes-Fanatiker, christliche Fundamentalisten, ob Hardliner des Vatikans oder alttestamentarische Rabbiner – sie alle müssen zur Kenntnis nehmen: Wir leben in einem säkularen Verfassungs-Staat, alle Bürger dürfen ihren Gott, auch ihre Götter haben, der Staat aber muss ist in einer modernen Grundrechts-Demokratie gottlos sein. Es geht darum, die Errungenschaften der Aufklärung zu verteidigen, damit Gott nicht in die Politik zurückkehrt. Der Staat vor der Religion, der Bürger vor dem Gläubigen.

Helmut Ortner, Jahrgang 1950, hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht, u.a. Der Hinrichter - Roland Freisler, Mörder im Dienste Hitlers, Der einsame Attentäter - Georg Elser und Fremde Feinde - Der Justizfall Sacco & Vanzetti, sowie Ohne Gnade und EXIT - Warum wir weniger Religion brauchen – Eine Abrechnung (Paperback).

Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt. Helmut Ortner ist Mitglied bei Amnesty International und im Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung.

Sein neues Buch Widerstreit – Über Macht, Wahn und Widerstand“ erschien im Mai 2021.

Am 3. November 2021 stellt Helmut Ortner sein Buch als Gast der Richard Dawkins Foundation in Bremen vor.

Kommentare

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    Klarsicht(ig)

    Zitate: „Der Staat selbst aber muss gottlos sein.“ „Der Rechtstaat muss gottlos sein.“ „Unser Grundgesetz sollte gottlos sein.

    Anstelle dieser Sätze schlage ich folgende Formulierung vor:

    Für unseren und jeden anderen demokratischen Rechtsstaat darf der Protagonist des „Glaubensgutes“ der „Glaubens-Infizierten“ keine Rolle spielen.

    Zitat: „Das aber genügt nicht zur Rechtfertigung des Atheismus,** in dessen Namen auch Verbrechen begangen wurden.**“

    Es mag sein, dass die zweite Hälfte des Satzes wahr ist. Allerdings würde ich es gerne erfahren, wann und wo explizit zur Akzeptanz und Verteidigung des Glaubens daran, dass Gott nicht existiert, Verbrechen begangen worden sein sollen.

    Für mich ist ein Atheist ein Mensch, der die Denkposition vertritt und argumentativ als richtig/wahrscheinlich verteidigt, dass im gesamten Sein keine irgendwie gearteten übernatürlichen Existenzen/Entitäten enthalten sind.

    Glaubens-Infizierte“ glauben, dass der Protagonist ihres „Glaubensgutes“ in irgendeiner besonderen Daseinsform - mit Grenzen versehen oder grenzenlos – existiert. Etwas, was existiert, weist notwendigerweise eine irgendwie geartete Substanz auf, aus der es beschaffen ist. Allerdings gibt es eine Ausnahme, die existiert, ohne dass sie aus irgendeiner Substanz beschaffen ist: Das NICHTS ! Ich denke nicht, dass die „Glaubens-Infizierten“ glauben, dass der Protagonist ihres „Glaubensgutes“ mit dem NICHTS identisch ist oder sein müsste.

    Aufgrund der uneingeschränkten Freiheit, die die „Glaubens-Infizierten“ in ihrem Glaubensinhalt ihrem „Glaubensgegenstand“ implizit zuschreiben, müsste Er auch die kontralogische Fähigkeit besitzen, beliebig von Seiner Existenz in Seine Nichtexistenz wechseln zu können und umgekehrt. Seine Freiheit wäre nämlich eingeschränkt, wenn Er ständig auf die Substanz angewiesen wäre, die nach der Zuschreibung der „Glaubens-Infizierten“ Seine Existenz ausmacht.

    Eigentlich müssten es „Glaubens-Infizierte“ als einen blasphemischen Eingriff in die Denk- und Handlungsautonomie ihres „Glaubensgegenstandes“ interpretieren, wenn sie glauben, dass Er nur „gut“ sein kann und alle Menschen liebt. Oder wenn sie, wie sie es immer und immer wieder versuchen, Ihn gegenüber Atheisten dahingehend verteidigen, dass Er existiert. Denn zum Zeitpunkt ihres Glaubens in vorstehender Art und Weise oder ihrer genannten Verteidigung oder auch schon sehr viel früher könnte sich der „Glaubensgegenstand“ der „Glaubens-Infizierten“ doch entschieden haben, vorübergehend oder auf Dauer nicht (mehr) existent zu sein.

    Ich meine, dass ich vorstehend nachweisen konnte, dass der Inhalt des „Glaubensgutes“ der „Glaubens-Infizierten“ dazu geeignet ist, zu der Feststellung zu kommen, dass ihr „Glaubensgegenstand“ auch nicht (mehr) existieren könnte. 
     
    Wenn der „Glaubensgegenstand“ der „Glaubens-Infizierten“ existieren sollte, dann scheint Er in der Vergangenheit kein Interesse an der Verbesserung der Lebensverhältnisse für Mensch und Tier gehabt zu haben. Auch gegenwärtig scheint es so zu sein, obwohl Er, wie von „Glaubens-Infizierten“ geglaubt wird, sogar über kontralogische Fähigkeiten verfügen soll, die es Ihm möglich gemacht haben und gegenwärtig möglich machen müssten, das Leben von Mensch und Tier auf vielerlei Art und Weise zu erleichtern.

    Da der „Glaubensgegenstand“ der „Glaubens-Infizierten“ offensichtlich Seine kontralogischen Fähigkeiten nicht zum Wohle von Mensch und Tier nutzen will, ist es völlig irrelevant, ob Er irgendwie und irgendwo existieren könnte oder nicht.

    31. 08. 2021, 20,30 Uhr.

    Gruß von
    Klarsicht(ig)

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    1. userpic
      Klarsicht(ig)

      Wann ist es eigentlich aus ethisch-moralischer Perspektive in Ordnung, an etwas Bestimmtes zu glauben, sich also eine bestimmte Überzeugung ,zu Eigen’ zu machen ?

      Der Urvater dieser für die Unterscheidung zwischen Religion und Spiritualität so absolut zentralen Frage war der britische Philosoph und Mathematiker William Kingdon Clifford. Hier sind seine zwei Grundprinzipien:

      ° Es ist zu jeder Zeit, an jedem Ort und für jede Person falsch, etwas aufgrund unzureichender Beweise zu glauben.

      ° Es ist zu jeder Zeit, an jedem Ort und für jede Person falsch, für die eigene Überzeugung relevante Beweise zu ignorieren, oder sie leichtfertig abzuweisen. 15

      In der akademischen Philosophie nennt man diese Position ganz einfach ,Evidentialismus’. Das heißt, dass man nur etwas glaubt, für das man wirklich Argumente und Belege hat. Die philosophischen Gegenstücke sind etwas, das wir alle gut kennen, nämlich der Dogmatismus und der Fideismus. Dogmatismus ist die These: ,Es ist legitim, an einer Überzeugung festzuhalten, einfach weil man sie hat’. Fideismus nennt man in der Philosophie die Idee, dass es völlig legitim ist, an einer Überzeugung auch dann festzuhalten, wenn es keine guten Gründe oder Evidenzen für sie gibt, sogar angesichts überzeugender Gegenargumente. Der Fideismus ist also der reine Glaubensstandpunkt. Für den Fideismus ist es legitim, an bestimmten Überzeugungen festzuhalten, nicht nur ohne irgendwelche positiven Argumente oder Evidenzen für sie, sondern selbst angesichts starker Gegenargumente und starker empirischer Belege gegen eigene Überzeugungen. Das Interessante daran ist jetzt, dass man den Fideismus als die Verweigerung jeder ethischen Einstellung zum inneren Handeln überhaupt beschreiben kann. Er ist ein Mangel an innerem Anstand. Und das ist der klassische Standpunkt der organisierten Religion im Gegensatz zur Spiritualität. Wenn man die beiden erkenntnistheoretischen Positionen einmal rein psychologisch interpretieren würde, dann geht es beim Fideismus um vorsätzliche Selbsttäuschung, um systematisches Wunschdenken oder auch um Paranoia, während das psychologische Ziel der Ethik eines Glaubens eine ganz bestimmte Form von geistiger Gesundheit ist. […].

      Wenn man sich in vollständiger Abwesenheit positiver theoretischer oder praktischer Gründe gehen lässt und es sich gestattet, einfach an einem bestimmten Glauben festzuhalten, dann hat man also die ganze Idee einer Ethik des inneren Handelns bereits aufgegeben. Man lehnt das Projekt der intellektuellen Redlichkeit ab, man verweigert auf der Ebene des eigenen Geistes nicht nur die Rationalität, sondern auch die Moralität. Damit verändern sich aber nicht nur die eigenen Meinungen und Überzeugungen, sondern letztlich verliert auch die Person als Ganze ihre Integrität. Und das ist es, was ich am Anfang damit meinte, dass intellektuelle Redlichkeit das ist, was Theologen und die Vertreter der organisierten Religion aller Art einfach nicht haben können. Vielleicht hat dieser Satz zunächst nach billiger Polemik oder Provokation um der Provokation selbst willen geklungen. Es geht aber um einen einfachen und klaren sachlichen Punkt, nämlich das ,Prinzip der Selbstachtung’ - also darum, dass man seine Würde und seine geistige Autonomie nicht verliert. […].


      Quelle:Spiritualität und intellektuelle Redlichkeit“: 
      https://www.philosophie.fb05.uni-mainz.de/files/2014/04/TheorPhilMetzingerSIR_2013.pdf

      01. 09. 2021, 11,30 Uhr.

      Gruß von
      Klarsicht(ig)

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        Klarsicht(ig)

        Zitate:Und genauso verhält es sich meiner Ansicht nach, wenn einer sagt: Ich weiß, dass es Gott gibt. Auch er ist ein Dummkopf, einer der Glauben für Wissen hält.“ 

        Durch die Einarbeitung der Begriffe/Formulierungen „Gott, „Ehrfurcht vor Gott", „Gottesfurcht“, „So wahr mir Gott helfe" und „Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden" in verschiedene Rechtsnormen haben die dafür verantwortlichen „Gesetzesautoritäten" implizit zum Ausdruck gebracht, dass sie wissen, dass es Gott gibt. Dem Deutschen Volk wurde damit klar gemacht, dass sie nicht davon ausgehen, dass es sich um einen fiktiven Monokraten handelt, der nur in ihren und anderen Hirnen „Glaubens-Infizierter“ spukt, sondern dass sie vielmehr annehmen, dass dieses „Allmachtwesen“ mit dezidiert kontrademokratischer Gesinnung mit Gewissheit existiert. Das müssen glaubensferne Menschen staunend als Faktum zur Kenntnis nehmen.

        Zitate:War der Gläubige zuallererst Bürger, so weicht das Grundgesetz von dieser ,republikanischen' Sicht ab.“ „Und der Gottesbezug in der Präambel unseres Grundgesetzes ? Auch der darf gerne gestrichen werden. Unser Grundgesetz sollte gottlos sein.“ 

        Es wäre logisch nicht nachvollziehbar und daher blanker Unsinn, wenn der Verfassungsgeber in der Präambel des GG für das Deutsche Volk noch vor den Menschen eine Verantwortung vor „Gott“ gesehen hat, er sich aber gleichzeitig nicht sicher gewesen war, dass ER existiert. Zudem hätte es die Qualität einer Lüge, wenn man dem Deutschen Volk eine Verantwortung gegenüber etwas aufbürdet, von dem man nicht sicher weiß, dass es existiert.

        Wenn der Inhalt des ersten Zitates wahr sein sollte, dann hat(te) man es bei den genannten „Gesetzesautoritäten" und auch bei den „Vätern des GG“ mit partiellen Dummköpfen zu tun.

        Im übrigen verweise ich auf den Inhalt des nachstehend aufgeführten Links.

        Die Verwendung des Begriffs „Gott“ im öffentlich-rechtlichen Raum:
        https://religionskritik4.blogspot.com/2020/06/die-verwendung-des-begriffs-gott-im.html

        02. 09. 2021, 17,25 Uhr.

        Gruß von
        Klarsicht(ig)

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      Eugen Stocker

      An Gott glauben? ..... :) Erstens muss man das richtig verstehen. Gott.! Was mein man unter dem Gott? Gott der Schöpfer der Erde, Universums, und von Allem was es gibt, ja Menschen auch... natürlich, oder irgendeiner Gott,? Ich würde vermuten, dass viele, die an Gott Schöpfer nicht glaube, glauben trotzdem an seinen eigenen Gott. Für einen Gott ist seine Arbeit, für anderen Geld, oder seine Familie, sein Haus, Hobby usw. Manchmal Gott wird auch multipliziert. Übrigens an solche Götter wird auch angebetet. :)

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        Eugen Stocker

        sorry für Fehler.!

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        Eugen Stocker

        Es wird oft Religion mit dem Glauben an Jesus Christus verwechselt.

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          Eugen Stocker

          "Religionen sind Menschenwerk – immer unvollkommen. Das aber genügt nicht zur Rechtfertigung des Atheismus, in dessen Namen auch Verbrechen begangen wurden. Nicht Glaube oder Unglaube führt zu Verbrechen, sondern Fanatismus."

          Ich stimme das voll zu. Ist aber immer noch kein Grund an Gott-Schöpfer, Jesus Christus nicht glauben. Hauptsache darum, weil richtiger, lebendiger Gott, Jesus Christus hat mit aller Art Religionen nichts zu tun. Jesus Christus ist eine, wesentlich, oder ganz andere Geschichte.

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          1. userpic
            Eugen Stocker

            Was ich dazu sagen würde: Die Atheisten glauben oft doch an Gott, aber nicht an Gott Schöpfer, sondern an, wie ich oben gesagt habe, irgendeinen Gott, Gott welchen sie haben für sich nachgedacht. Und normaler Weise sie nennen ihn nicht Gott, aber behandeln ihn als Gott und mal auch ziemlich fanatisch.

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            1. userpic
              Peter

              "Und wenn einer sagt: Ich bin davon überzeugt, dass Gott nicht existiert, ist auch der ein Dummkopf, weil er Überzeugung mit Wissen verwechselt."

              Das ist Unsinn ! Es ist vernünftig , auch davon überzeugt zu sein, daß es Gott nicht gibt, auch wenn man es nicht beweisen kann. Mathematiker sind auch von Vermutungen überzeugt , für die es (noch) keinen Beweis gibt (zum Beispiel die Goldbachsche Vermutung). Zu sagen "ich bin überzeugt" heißt ja nicht "ich weiß". Beim christlichen Gott ist ein starker Atheismus dagegen angebracht (Volker Dittmar ist zum Beispiel Agnostiker , , aber starker Atheist , wenn es um den christlichen Gott samt seiner Eigenschaften geht , und dem stimme ich auch zu).

              "Das aber genügt nicht zur Rechtfertigung des Atheismus, in dessen Namen auch Verbrechen begangen wurden."

              Das ist schlicht und ergreifend falsch , da der Nichtglaube an Gott nicht zu einem Fanatismus führt , wie in den Religionen , der zu Tötungen und Kriegen führt. Wenn ein Feldherr Atheist war, dann war das Motiv für seine Kriege bestimmt nicht sein Nichtglauben an Gott.

              "Was ich dazu sagen würde: Die Atheisten glauben oft doch an Gott, aber nicht an Gott Schöpfer, sondern an, wie ich oben gesagt habe, irgendeinen Gott, Gott welchen sie haben für sich nachgedacht. Und normaler Weise sie nennen ihn nicht Gott, aber behandeln ihn als Gott und mal auch ziemlich fanatisch. "

              Ein beliebtes , aber falsches Vorurteil. Wie gesagt , gibt es keinen einzigen Fall, in dem nachweislich der Atheismus die Grundlage zu irgendeinem Krieg oder Mord war. Außerdem glauben auch nicht alle Atheisten an irgendeinen Gott , und wenn , dann höchstens an Naturkräfte (wie z.B. die Heiden). Das aber mit den Religionen gleichzusetzen , die einen angeblichen Allmächtigen vorschieben , um einen vorzuschreiben , wie man sich zu verhalten hat , ist ein Unding.

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