Grundrechte der freien Kommunikation für Islamofaschisten?

Betrachtungen anlässlich des Besuchs von Erdoğan in der Schweiz

Grundrechte der freien Kommunikation für Islamofaschisten?

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Grundrechte der freien Kommunikation wie beispielsweise die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Demonstrationsfreiheit, die Pressefreiheit, die Medienfreiheit oder die Kunstfreiheit, wie sie in westlichen Verfassungsordnungen zu finden sind, erfüllen zwei Funktionen. Zum einen sollen sie ein ganz grundlegendes menschliches Bedürfnis nach Mitteilung und Auseinandersetzung mit anderen Menschen schützen. Kommunikation ist letztendlich konstitutiv für die Verwirklichung der menschlichen Existenz und dient gleichzeitig der Schaffung der individuellen Identität der Menschen. Ohne diese Grundrechte würden zwischenmenschliche Beziehungen nicht existieren. Und zum anderen haben diese Grundrechte eine politische Bedeutung. Sie sind es, welche eine demokratische Meinungsbildung bei den Bürgern ermöglichen und auch die Kommunikation zwischen den Bürgern und dem Staat gewährleisten. Diese Kommunikation zwischen den Bürgern und dem Staat ist deshalb enorm wichtig, weil damit Änderungen und Anpassungen veranlasst werden können, was nur möglich ist, wenn Bürger in der Lage sind, ihre Präferenzen zu formulieren. Damit bewahren uns diese Grundrechte vor einer gesellschaftspolitischen Starre und ermöglichen eine Fortentwicklung unserer modernen Gesellschaften.

Meinungen, insbesondere politische, stehen in einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft in einem Wettbewerb. Zulässig sind dabei praktisch alle Meinungen und politische Ausrichtungen. Ich bin beispielsweise ein Liberaldemokrat, ein starker Anhänger der europäischen und amerikanischen Aufklärung und ein Befürworter der wettbewerbsorientierten Marktwirtschaft. Meine politischen Gegner sind insbesondere Grüne und Sozialdemokraten, die eine Reihe von Ansichten vertreten, mit denen ich inhaltlich überhaupt nicht einverstanden bin. Das ist auch nicht notwendig und schon gar nicht beabsichtigt. Es sollen ja unterschiedliche Ansichten existieren und diese sollen in einem Wettbewerb stehen. Sowohl meine politischen Gegner als auch ich befürworten und begrüssen ganz grundsätzlich unsere Unterschiedlichkeit punkto Meinungen und die daraus entstehende Dynamik, oder ich gehe zumindest davon aus.

Grundsätzlich irrelevant ist es, ob Meinungen auch in objektiver Hinsicht positiv zu werten sind. Es spielt also keine Rolle, ob bestimmte Positionen inhaltlich haltbar sind oder nicht, um schützenswert zu sein. Es ist zulässig, ein Tempolimit auf den Autobahnen von 30 km/h zu fordern, den Bau von 30 neuen Atomkraftwerken zu befürworten, für die Senkung der Bildungsausgaben unter gleichzeitiger Erhöhung der Rüstungsausgaben zu sein und eine völlig unverhältnismäßige Besteuerung der Reichen zu fordern. In einer Demokratie werden “schlechte” Ideen abgestraft und Fehler korrigiert, indem man die entsprechenden Politiker beispielsweise einfach nicht mehr wählt. Meinungen, die völlig abstrus sind, haben in einer Demokratie in der Regel ohnehin sehr geringe Chancen, finden die erforderlichen Mehrheiten nur ganz selten und verschwinden meistens in der Versenkung und wenn es doch einmal dazu kommen sollte, dass sie befürwortet werden, gibt es immer noch die Möglichkeit, wieder auf den ursprünglichen Entscheid zurückzukommen und neu zu entscheiden, was kein Problem ist, solange ein Staat eine Demokratie bleibt.

Ich denke, dass jeder westliche Verfassungsjurist oder Politologe aber auch der interessierte Bürger, der sich in der Mitte der Gesellschaft befindet, meinen bisherigen Ausführungen vorbehaltlos beipflichten kann. Man kann also sagen, dass das, was ich bis hierhin beschrieben habe, eine Art Common Sense bildet. Damit bin ich an jenem Punkt angelangt, wo ich einen Vorbehalt vorbringen möchte: Den Islamismus – dabei meine ich sämtliche Ausrichtungen – sehe ich in einem pluralistischen und demokratischen Rechtsstaat innerhalb des Wettbewerbs von Meinungen überhaupt nicht und habe größte Vorbehalte, wenn man die Verbreitung von islamistischen Ideen und Botschaften mit Grundrechten schützen will. Ich habe keine Probleme damit, wenn ein Lebenssachverhalt durch eine grüne, eine sozialdemokratische, eine liberale oder konservative Brille betrachtet wird. Ich bin auch offen für ganz andere Auffassungen, die nicht meiner Meinung entsprechen müssen. In meinem Pluralismusverständnis hat der Islamismus allerdings überhaupt keinen Platz. Beim Islamismus handelt es sich also nicht um eine andere vertretbare Meinung, die einfach bloß nicht meinen eigenen Ansichten entspricht. Vielmehr gehört der Islamismus aus meiner Sicht nicht einmal in unseren Meinungswettbewerb.

Islamismus bezweckt totalitäre Gottesstaaten

Diese Auffassung von mir, die von der überwiegenden Mehrheit von Verfassungsrechtlern abgelehnt werden dürfte, hat mit den Absichten des Islamismus zu tun, die mir etwas besser bekannt sind als diesen, welche aber bei der juristischen Einordnung und Beurteilung überhaupt keine Rolle spielen. Der Islamismus bezweckt immer den Erhalt oder die Errichtung respektive Wiedererrichtung von totalitären Gottesstaaten auf der Grundlage der Scharia, in denen die Regeln der Scharia vollumfänglich ihre Wirkung entfalten sollen. In einem solchen System haben Demokratie und Grundrechte höchstens eine dienende Funktion, weil diese Dinge in der Scharia nicht vorkommen. Sie können damit im besten Fall der Verwirklichung der Scharia dienen. Aus den nachfolgenden Zitaten von Hassan al-Banna, einem der Gründer der islamofaschistischen Muslimbruderschaft, wird die totalitäre Eigenschaft des Islamismus, dessen Demokratiefeindlichkeit und dessen Feindschaft gegenüber dem Westen besonders schön deutlich:

„Die Ausrüstung des Orients ist Sitte und Glauben; wenn er diese beiden verliert, so verliert er alles, wenn er zu ihnen zurückkehrt, so kehrt alles zu ihm zurück. Vor fester Moral, Glauben und Überzeugung bricht die Macht der Unterdrücker zusammen. Daher werden sich die Führer des Ostens um die Festigung seines Geistes und um die Wiedergewinnung seiner verlorenen Moral bemühen, denn dies ist der einzige Weg zu einer echten Renaissance. Diesen Weg aber werden sie nur finden, wenn sie zum Islam zurückkehren und an seiner Lehre festhalten.“

„Wir glauben fest daran, dass die Vorschriften des Islam umfassend sind und die Angelegenheiten der Menschen im Diesseits und im Jenseits regeln. Des Weiteren glauben wir, dass diejenigen sich irren, die annehmen, diese Lehren behandelten lediglich die Aspekte des Glaubens und der Spiritualität. Denn der Islam ist Gottesdienst und Glaubensgrundsatz, Heimatland und Staatsangehörigkeit, Religion und Staat, Idee und Wert sowie Koran und Schwert.“

Ich hatte ganz zu Beginn meiner Ausführungen von den beiden Zwecken der Grundrechte der freien Kommunikation geschrieben. Angesichts der soeben beschriebenen Eigenschaften des Islamismus und in Anbetracht der Zwecke, die der Islamismus verfolgt, muss ich gestehen, dass mich das menschliche Mitteilungsbedürfnis eines Islamisten überhaupt nicht interessiert. Sein Verlangen nach Kommunikation und sein Bedürfnis, dass er islamistische politische Meinungen auch hier in Europa aussprechen und verbreiten kann, erachte ich nicht für schützenswert. Der Islamismus ist in Anbetracht seines Zwecks kein zusätzlicher politischer Input, der unsere Demokratien spannender und gehaltvoller macht. Das kann man von mir aus über die Grünen sagen, mit denen ich in den wenigsten Fällen einverstanden bin, aber niemals über Islamisten. Dass Islamisten mit ihren Ansichten einen Mehrwert für unsere Gesellschaften schaffen würden, kann man – so denke ich – uneingeschränkt bestreiten. Das hat vor allem auch damit zu tun, dass Islamisten gegen die Demokratie und gegen den Rechtsstaat sind, womit sie auch Gegner der Grundrechte sind, die sie hier im Westen nur allzu gerne für die eigenen Zwecke missbrauchen. Es kann nicht sein, dass der Islamismus, der unsere Grundrechte zerstören und totalitäre Gottesstaaten auf der Grundlage der Scharia schaffen will, genau diese Grundrechte dazu verwendet, um diese Ziele zu verwirklichen.

Gegenwärtig befindet sich der nationalislamistische Diktator Recep Tayyip Erdoğan hier in meinem Land (16. & 17.12.2019, Anm. d. R.), der Schweiz, und nimmt an einer Flüchtlingskonferenz der UNO in Genf teil. Natürlich ist es absurd, dass ausgerechnet der Kriegsverbrecher Erdoğan, der mit seinen völkerrechtswidrigen Eroberungskriegen für Terror, Flucht und Vertreibung verantwortlich ist, an einer solchen Konferenz teilnimmt. Es ist aber eine internationale Konferenz und der Mann ist nun einmal das Staatsoberhaupt der Türkei, auch wenn seine Macht in demokratischer Hinsicht fragwürdig ist. Was hingegen gar nicht geht, ist sein Auftritt vor seinen Anhängern in einem Hotel in Genf. Die Grundrechte der freien Kommunikation in der Schweiz dienen den menschlichen Grundbedürfnissen der hier lebenden Bürger und der demokratischen Meinungsbildung in unserem pluralistischen Land. Inwieweit die Verbreitung von islamofaschistischem Gedankengut und der Muslimbruderschaft-Ideologie des Kriegstreibers Erdoğan den Interessen der Schweiz dienen soll, ist mir daher ehrlich gesagt schleierhaft. Oder glaubt jemand wirklich daran, dass Erdoğan mit seiner Rede der Meinungsbildung in unserem Land einen positiven Beitrag geleistet hat?

Der Schweizer Muslimbruder Tariq Ramadan hat einmal gesagt, dass die Ziele der Scharia in westlichen, säkularen Staaten besser umgesetzt werden können als in vielen islamisch geprägten Ländern. Für dieses eine Mal muss ich ihm leider beipflichten. Solange wir weiterhin Islamisten und deren Botschaften mit unseren Grundrechten der Kommunikation schützen, wird er Recht behalten.

Es ist höchste Zeit umzudenken.

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