Erwin Kress über die Gleichberechtigung von Nichtgläubigen
engels: Herr Kress, der Humanistische Verband hat im September den laut eigener Aussage ersten Bericht zur Diskriminierung konfessionsloser Menschen herausgebracht. Was ist für Sie die Quintessenz dieses „Gläserne Wände“-Reports?
Erwin Kress: Das ist eine fortwährende Ungleichbehandlung von religiösen und nichtreligiösen Menschen, die regelmäßig zu einer Schlechterstellung letzterer führt. Religiosität wird in unserem Land als Norm betrachtet. Wer dieser Norm nicht folgt, gerät unter Rechtfertigungsdruck.
Welche Formen der Diskriminierung sind die weitreichendsten?
Das ist schwer zu beziffern. Die Diskriminierung hat für unterschiedliche Menschen unterschiedliche Auswirkungen. Für viele ist es die Einschränkung ihrer Berufswahl durch das kirchliche Arbeitsrecht. Für andere ist es das Fehlen eines konfessionell ungebundenen Kita- oder Schulangebotes. Gerade in NRW haben wir weite Landstriche, in denen es fast nur Konfessionsschulen gibt. Dieser Tage hat sich eine Familie aus Köln an uns gewandt, die keine konfessionsfreie Kita findet und überlegt, ihr Kind gegen die eigene Überzeugung taufen zu lassen.
Religionsunterricht ist ein großes Thema. Wie stellt sich der HVD Schulunterricht vor?
Religionsunterricht ist Weltanschauungsunterricht, also nicht vergleichbar mit Deutsch oder Mathematik. Viele säkulare Kräfte fordern, den Reli-Unterricht zu verbannen und nur ein allgemeinbildendes Fach Ethik für alle Schüler verpflichtend zu machen. Für ein solches Fach setzen wir uns auch ein. Aber es kann Werte nur beschränkt vermitteln. Ethiklehrkräfte müssen sich religiös-weltanschaulich neutral verhalten. Deshalb wollen wir unser Fach Humanistische Lebenskunde auf freiwilliger Basis anbieten. So, wie wir unsere Weltanschauung den Kindern vermitteln möchten, sprechen wir uns nicht gegen einen freiwilligen, nicht versetzungsrelevanten Reli-Unterricht aus. Es ist besser, nicht den jeweiligen Gemeinschaften zu überlassen, was sie vermitteln wollen. Es ist gut, wenn der Staat ein Auge darauf hat, dass keine Lehren verkündet werden, die sich z. B. gegen Demokratie und Menschenrechte richten.
Wann wird die Berufsfreiheit von Menschen ohne Glauben eingeschränkt?
Die Berufsfreiheit wird dort eingeschränkt, wo ein Bekenntnis als Basis der Berufsausübung verlangt wird. Das ist durch eine überproportionale Verbreitung kirchlicher Trägerschaften im sozialen Bereich für viele Berufe der Fall. Trotz Korrekturen, die die katholische Kirche auf Druck der Gesellschaft vorgenommen hat, beschränkt sich die Forderung nach konfessioneller Bindung und kirchenkonformem Leben keineswegs auf verkündigungsnahe Bereiche. Dass die Kirchen selbst mit zweierlei Maß messen, wird im Osten Deutschlands offenbar. Dort bekommen nicht konfessionsgebunde Menschen leichter einen Arbeitsplatz bei einem kirchlichen Träger, weil die Christendichte nicht so hoch ist.
„Niemandem geht es schlechter, weil es anderen besser geht“ ist ein Leitsatz aus dem Bericht. Bedeutet das, dass der HVD Zuwendungen an die Kirchen nicht beschneiden möchte? Sondern nur die Position Nichtgläubiger stärken will?
Zunächst einmal ist der zitierte Satz richtig. Es geht nicht um Neid. Beiträge des Staates an die Kirchen, denen keine sinnvolle Leistung gegenübersteht, verteidigen wir natürlich nicht. Es ist zu prüfen, was der Staat wofür zahlt. Sind Ausgaben gerechtfertigt, stehen sie Weltanschauungsgemeinschaften in gleichem Maße zu. Neben dem Religionsunterricht gibt es Bereiche, in denen wir eine staatliche Bezuschussung für sinnvoll halten, z. B. die Seelsorge in Kranken- und Haftanstalten, oder bei der Bundeswehr. Selbstverständlich kann der Staat soziale Aufgaben an freie Träger vergeben. Ebenso klar ist, dass er einen Großteil der Kosten zu tragen hat.
Sie fordern die Gleichbehandlung humanistischer Feiertage. Welche gibt es und wie sollen sie verankert werden?
Weltweit wird der 21. Juni, Tag der Sommersonnenwende, als Welthumanistentag gefeiert. Vorschläge gibt es für den 24. November als Evolutionstag und den 10. Dezember als Tag der Menschenrechte. In Berlin wurde der Welthumanistentag mit den Feiertagen verschiedener Religionen gleichgestellt und Schüler mit humanistischer Überzeugung vom Unterricht befreit. In Bayern wurde das abgelehnt. Angehörige der „Worldwide Church of God“ erhalten dort aber anstandslos zu ihrem „Posaunenfest“ schulfrei. Zweierlei Maß für Religionen und Weltanschauungen bleibt also bestehen.
Äußert sich Diskriminierung gegenüber Nichtgläubigen auch direkt? Sind Sie selbst schon angefeindet worden?
Wir leben ja in einem vergleichsweise toleranten Land. Zeiten, in denen ich als Gottloser angefeindet wurde, sind vorbei. Ob ich in meiner sauerländischen Heimat den Schützenvogel abschießen dürfte, habe ich noch nicht probiert. Aber im Ernst: „Gottlos“ bleibt ein Schimpfwort. RTL II beginnt eine Reihe unter dem Titel „Gottlos – warum Menschen töten“. Unser Protest gegen die Gleichsetzung von „Gottlosigkeit und Töten“ wird bislang nicht beachtet. In Bangladesh wurden in den letzten beiden Jahren über zwölf Menschen von islamistischen Fanatikern zerhackt, weil sie sich als Konfessionslose gegen die Islamisierung des Landes gestellt haben. Einige bedrohte Menschen aus Bangladesh leben inzwischen in Deutschland. Nun erhalten sie auch hier Todesdrohungen. Würde es sich um Christen handeln, stünde der Staatsschutz schon auf der Matte. So müssen wir leider um ihren Schutz noch kämpfen.
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