Über das islamische Kopftuch

„Obwohl das islamische Kopftuch kein religöses Symbol ist, bedeutet dies aber nicht, dass es keinen Symbolcharakter hätte.“

Über das islamische Kopftuch

Audrey Hepburn, „Breakfast at Tiffany’s“ (1961)

Bevor ich mich mit den islamischen Kleidervorschriften und im Besonderen mit dem islamischen Kopftuch (hijab) befasse, möchte ich zunächst eine aus meiner Sicht komplette Fehleinschätzung der Bedeutung und der Tragweite des islamischen Kopftuchs korrigieren, die leider sehr oft anzutreffen ist. Es ist völlig unzulässig und auch falsch, das islamische Kopftuch mit Kopftüchern, die im Westen insbesondere in den Sechziger- und Siebzigerjahren in Mode waren, zu vergleichen. Das Kopftuch, das von der Stilikone Audrey Hepburn etwa im Film „Frühstück by Tiffany’s“ getragen wurde oder das allseits bekannte Kopftuch der Queen, sind im Gegensatz zum islamischen Kopftuch wertfreie Kleidungsstücke. Die Trägerinnen dieser „westlicher“ Kopftücher wollen oder wollten damit keine besondere moralische respektive gesellschaftspolitische Botschaft vermitteln, oder eine verinnerlichte Werteordnung im Zusammenhang mit der Sexualmoral zum Ausdruck bringen. Auch soll mit diesen Kopftüchern kein „göttliches Recht“ erfüllt respektive durchgesetzt werden. Es kann ausgeschlossen werden, dass die Person, die für das Styling von Audrey Hepburn im vorerwähnten Film verantwortlich war, auch nur ansatzweise an solche Dinge gedacht hat.

Weshalb ein solcher Vergleich unzulässig ist, möchte ich anhand eines besonders krassen Beispiels verdeutlichen, das in überhaupt keinem Zusammenhang mit den islamischen Kleidungsvorschriften steht. Es dürfte bekannt sein, dass das Hakenkreuz in Indien lange vor den Nationalsozialisten ein Glückssymbol war und immer noch ist. Auch im Westen wurde das Hakenkreuz vor der nationalsozialistischen Terrorherrschaft in der Architektur oder in der Mode als Ornament eingesetzt, ohne dass ihm eine rassistische und totalitäre Bedeutung zugerechnet worden wäre.

Dieses Beispiel zeigt auf, dass zwei gleich oder mindestens sehr ähnlich aussehende Gegenstände völlig unterschiedliche Bedeutungen haben können. Solchen Konstellationen begegnen wir immer wieder in unserem Leben. Die wichtige Erkenntnis daraus ist, dass es nur auf die Bedeutung und Inhalt von solchen Dingen ankommen kann und das Äußere mehr oder weniger irrelevant ist. Auf das Hakenkreuz übertragen bedeutet dies, dass das darin enthaltene Problem nichts mit der Ästhetik dieses Symbols zu tun hat. Vielmehr geht es ausschließlich darum, was hinter diesem Symbol steht und wer damit welche Botschaften vermittelt. So haben meine Überlegungen über das islamische Kopftuch, die ich hier meinen Lesern vermitteln möchte, überhaupt nichts mit meinen persönlichen ästhetischen Wertungen etwas zu tun. Über Geschmack lässt sich nämlich nicht streiten. Es geht mir vielmehr um materielle Inhalte und Botschaften, die mit dem islamischen Kopftuch verbunden sind und was davon zu halten ist.

Aus meiner Sicht stellt genau diese äußerliche Ähnlichkeit, die ich vorhin angesprochen habe, oder sogar das gleiche Aussehen des islamischen Kopftuches mit „westlichen“ Kopftüchern den Hauptgrund für die oft anzutreffende verharmlosende Betrachtungsweise dieses Kleidungsstücks dar. Oft heißt es bei Diskussionen „Auch unsere Großmütter hatten früher Kopftücher an!“ oder „Ich bin zwar gegen die Burka, aber Kopftücher sind doch etwas, was auch wir in unserer eigenen Kultur kennen!“. Solche Vergleiche sind deshalb falsch, weil die Kopftücher der Großmütter nicht die gleiche Bedeutung haben wie das islamische Kopftuch. So wie man nicht alle Hakenkreuze in den gleichen Topf werfen kann, ist dies auch bei Kopftüchern unzulässig.

Die religiöse Pflicht zum Tragen eines Kopftuchs geht gemäß islamischer Tradition, d.h. nach geltender islamischer theologischer Doktrin, auf Sure 24:31 zurück. Wörtlich heißt die Stelle: „Sie [die Frauen] sollen ihre chumur (sing. chimar / خمار / ḫimār) über ihre Taschen schlagen“, wobei die eigentliche Bedeutung der chumur unklar ist, aber traditionell, etwa im Korankommentar des islamischen Historikers und Gelehrten Tabari(um 900 n. Chr.), als Kopftuch verstanden wird. Auch die Webseite islam.de übersetzt die Stelle mit Kopftuch. Häufig wird auch der Begriff „Schleier“ verwendet. Diese Übersetzung ist nicht unumstritten und wird von einer nicht geringen Anzahl von Musliminnen und Muslimen auch nicht so verstanden und umgesetzt. Das Problem liegt jedoch nicht einfach in diesem Wort allein, sondern im Gesamtkontext dieser Koranstelle. Daher zitiere ich im Nachfolgenden nicht nur Sure 24:31 sondern auch Sure 24:30. Die Übersetzung stammt von islam.de, wobei allfällige Ungenauigkeiten meines Erachtens nicht wirklich eine Rolle spielen:

24:30

Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiß, Allah ist Kundig dessen, was sie machen.

24:31

Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf daß es euch wohl ergehen möge!

Wenn man sich diese Zeilen konsequent zu Ende denkt, sollte man die Sexualmoral einer Gesellschaftsordnung erkennen, in der Frauen und Männer sich voneinander verstecken müssen, sofern sie nicht der gleichen engeren Verwandtschaft angehören. Dies wird ganz besonders aus der zweiten Hälfte von 24:31 deutlich. Angesprochen sind aber nicht nur die Frauen, sondern auch die Männer (24:30), die ihre Blicke senken sollen, d.h. sie sollen keine Frauen anstarren und die eigene Sexualität in der Öffentlichkeit verbergen. Die Folge dieser Sexualmoral ist eine Gesellschaft, in der eine Geschlechterapartheid herrscht, wie man dies aus den uns bekannten muslimischen Gesellschaften bestens erkennen kann, wobei diese Trennung je nach regionalen Traditionen und Ausmaß der Orthodoxie freilich unterschiedlich ausgeprägt ist.

Was bei näherer Betrachtung dieser strengen Sexualmoral ganz besonders auffällt, ist die Tatsache, dass sich hinter diesen Zeilen des Korans eine Annahme über die menschliche Natur respektive über das menschliches Verhalten verbirgt, die mindestens aus heutiger Sicht schlicht und einfach inakzeptabel ist. Einerseits soll mit diesen Geboten einem geschlechtlichen Kontrollverlust von Männern vorgebeugt werden, womit erwachsenen Menschen die Fähigkeit abgesprochen wird, ihre Sexualität ohne solche Maßnahmen unter Kontrolle zu halten. Andererseits sollen diese Gebote Frauen vor den gierigen Blicken der vermeintlich immergeilen Männer schützen, weil angenommen wird, dass sich diese beim ungehinderten Anblick einer Frau nicht beherrschen könnten. Selbstverständlich bedeutet das Ganze gleichzeitig, dass der Körper der Frau als eine Bedrohung für die gesellschaftliche Moral und für die Ehre der Familie wahrgenommen wird, der versteckt werden muss.

Wie falsch und vor allem krass kontraproduktiv diese koranischen Gedanken sind, sieht man am Ergebnis einer solchen Gesellschaftsordnung. Die Erfahrung zeigt, dass je islamisierter eine Gesellschaft wurde und die Zahl der Frauen, die das islamische Kopftuch trugen, zunahm, umso mehr nahmen auch sexuelle Belästigungen und Übergriffe in diesen Gesellschaften zu. Ägypten ist ein Beispiel einer solchen Gesellschaft, aber auch die Türkei unter Erdoğan. Dafür gibt es mehrere Gründe. Einerseits werden aufgrund des Weltbildes, das durch den Koran vermittelt wird, insbesondere Frauen, die keine Verschleierung tragen, als eine Art verfügbares „Freiwild“ wahrgenommen, da sie die „ehrbare“ Kleiderordnung des Islam nicht einhalten. Andererseits werden die Triebe von vielen Männern durch das Versteckspiel und die Geschlechterapartheid erst recht auf die Stufe eines sexuellen Notstands gebracht, insbesondere dann, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind zu heiraten, um damit wenigstens die islamisch zulässige Form von Sexualität zu erleben. Dies führt freilich dazu, dass es innerhalb einer Gesellschaft von Menschen, in der die Zahl der Kopftuchträgerinnen zunimmt, der Druck auf jenen Frauen wächst, die (noch) kein Kopftuch tragen. Dieser Druck ist teilweise sehr direkt und muslimische Frauen, die das Kopftuch nicht tragen, werden selbst in Europa oft mit den folgenden Worten angesprochen: „Du bist doch Muslimin, wieso trägst du kein Kopftuch?“ Teilweise findet dieser Druck auch dadurch statt, dass sich Frauen, die den sexuellen Notstand der Männer der Scharia-Gesellschaft, in der sie leben, gut kennen und sich auf diese Art und Weise zu „schützen“ versuchen. Heute, nach der Verbreitung des Islam in Europa, sind auch nichtmuslimische Frauen einem ähnlichen Druck ausgesetzt, weil ihre Nichtverschleierung für viele muslimische Männer, die nach den Maßgaben dieser Gesellschaftsordnung denken, nichts anderes bedeutet als, dass sie verfügbar oder mindestens nicht ehrbar seien. Die Folge davon ist beispielsweise „Köln“.

Wenn die Scharia dazu noch zum staatlichen Recht wird, entspricht das Tragen des islamischen Kopftuchs ohnehin einer gesetzlichen Pflicht, wie etwa im Iran, wobei Zuwiderhandlungen hart bestraft werden, wie auch andere Verletzungen der in der Scharia verankerten strengen Sexualmoral. Davon sind europäische Länder zumindest gegenwärtig nicht betroffen. Das Problematische für unsere europäischen Gesellschaften ist ohnehin nicht, dass der Islam demnächst unseren Staat übernehmen könnte und wir unter dem Joch der Scharia leben müssten. Vielmehr konkurrenzieren und widersprechen solche Werte wie diejenigen, die hinter dem islamischen Kopftuch stehen, fundamentalsten Aspekten unserer allgemeingültigen Gesellschafts- und Rechtsordnung, was wir nicht achselzuckend hinnehmen dürfen. Damit spreche ich namentlich die mühsam erkämpfte Gleichberechtigung der Geschlechter an, die dazu geführt hat, dass Frauen und Männer heute meistens einen ungezwungenen gesellschaftlichen Kontakt zueinander pflegen. Die dabei entstandenen Gesellschaftsnormen, die heute als selbstverständlich gelten, aber auch staatliche Gesetze, schützen die jeweiligen Individuen vor ungewollten sexuellen Übergriffen, dies ohne Einsatz von Instrumenten wie das islamische Kopftuch, das eine gesellschaftliche Sittlichkeit durchsetzen möchte, die sich mit unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung nicht wirklich verträgt. Von derartigen Sittlichkeitsvorstellungen haben wir uns nach dem klösterlichen Mittelalter ohnehin getrennt, als jeder und jede, die es sich leisten konnte, die Fleischeslust durch freiwillige Selbsteinsperrung in einem Kloster bändigen wollte. Überhaupt hat sich unsere Gesetzgebung von Sittlichkeitsvorstellungen, insbesondere von kirchlichen Einflüssen in diesem Bereich, vollständig emanzipiert. Heute betrifft nahezu jede mitteleuropäische Rechtsordnung im Zusammenhang mit der Sexualität das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des Individuums und dessen Schutz. Die als selbstverständlich geltenden Gesellschaftsnormen und die entsprechenden Gesetze, die uns klare Grenzen auferlegen, schützen jedermann und zwar auf jeder Ebene des Privatlebens, beispielsweise in der Arbeitswelt, wo diesem Schutz eine ganz besondere Bedeutung beigemessen wird, weil gerade in diesem Bereich Frauen und Männer oft täglich miteinander zu tun haben. Wie wir mit menschlicher Sexualität umgehen und welche Regeln wir in diesem Zusammenhang aufstellen, stehen im diametralen Widerspruch zu den Zielen der Scharia und der darin enthaltenen Sexualmoral.

Durchsetzungsinstrument der Scharia

Nach meinen bisherigen Ausführungen stellt das islamische Kopftuch ein Durchsetzungsinstrument der Scharia dar, mit dem die in der Scharia verankerte Sexualmoral gewährleistet werden soll. Diese Sexualmoral verlangt eine strenge gesellschaftliche Trennung von Männern und Frauen. Entgegen anderslautender Ansicht des Schweizerischen Bundesgerichts, das 1997 ausgeführt hat, das islamische Kopftuch sei ein starkes religiöses Symbol („symbole religieux fort“; vgl. BGE 123 I 296 ff.) trifft dies nach meinen bisherigen Ausführungen nicht zu. Mit einem religiösen Symbol hat das islamische Kopftuch ganz offensichtlich nichts zu tun. Ein religiöses Symbol ist beispielsweise das Kreuz, das die Christen an die Passion Jesu erinnert oder die vorislamischen Symbole Sichelmond und Stern, die der Islam übernommen hat und die auf zahlreichen Nationalflaggen islamisch geprägter Länder zu finden sind.

Meines Erachtens ist diese Gesellschaft regulierende Funktion des islamischen Kopftuchs das Hauptproblem, das damit zusammenhängt. Dabei ist folgende Feststellung wichtig: Nicht hinter jeder religiösen Vorschrift müssen sich Regeln einer Gesellschaftsordnung verstecken. Wenn Muslime beispielsweise auf den Verzehr von Schweinefleisch verzichten, indem sie einer religiösen Vorschrift folgen, hat dies überhaupt keine Konsequenzen für das gesellschaftliche Zusammenleben. Die vorgenannten Stellen im Koran haben aber ganz offensichtlich eine Funktion, die das gesellschaftliche Zusammenleben tangiert. Einerseits wird damit eine tatsächliche Integration von Muslimen verunmöglicht und andererseits wird damit eine Parallelgesellschaft in Europa gefördert, die einer Sexualmoral folgt, die unmittelbare Konsequenzen auf unser eigenes Leben hat, weil unsere entsprechenden Vorstellungen dieser Sexualmoral krass widersprechen.

Obwohl das islamische Kopftuch kein religiöses Symbol ist, bedeutet dies aber nicht, dass es keinen Symbolcharakter hätte. Diesen hat es in der Tat. Das islamische Kopftuch ist ein politisches Symbol des politischen Islam auf der Grundlage der Lehren von Hasan al-Banna, dem Gründer der Muslimbruderschaft. Es gibt mittlerweile unzählige islamistische Gruppierungen. In dieser Hinsicht geht der entsprechende Gedanke aber immer auf ihn zurück. Es geht um die bewusste Ablehnung des westlichen Lebensstils und die Zuwendung zu den eigenen Werten, namentlich islamischen Werten. So schrieb Hasan al-Banna in seinen Erinnerungen:

„Die Ausrüstung des Orients ist Sitte und Glauben; wenn er diese beiden verliert, so verliert er alles, wenn er zu ihnen zurückkehrt, so kehrt alles zu ihm zurück. Vor fester Moral, Glauben und Überzeugung bricht die Macht der Unterdrücker zusammen. Daher werden sich die Führer des Ostens um die Festigung seines Geistes und um die Wiedergewinnung seiner verlorenen Moral bemühen, denn dies ist der einzige Weg zu einer echten Renaissance. Diesen Weg aber werden sie nur finden, wenn sie zum Islam zurückkehren und an seiner Lehre festhalten.“

Durch das Tragen des islamischen Kopftuchs wird also zum Ausdruck gebracht, dass man den westlichen Lebensstil ablehnt und sich einer eigenen islamischen Identität zuwendet. In diesem Zusammenhang ist das Kopftuch tatsächlich ein Symbol, kein religiöses, sondern ein politisches. Man könnte sogar von einer Uniform sprechen.

Diese beiden Aspekte, die ich im vorliegenden Blog-Artikel angesprochen habe, sind die Gründe dafür, weshalb ich eine überaus ablehnende Haltung gegenüber dem islamischen Kopftuch habe, die so weit geht, dass ich es – wenn ich könnte – aus dem Schutzbereich der Religionsfreiheit entfernen würde. Einerseits sollen aus meiner Sicht die Grundrechte nicht dazu dienen, dass Feinde unserer Werte unsere freiheitliche Gesellschafts- und Rechtsordnung auszunützen, um die Scharia zu gewährleisten, insbesondere auch nicht die darin enthaltene völlig unhaltbare Sexualmoral, sei es nur in einer Parallelgesellschaft. Andererseits sollen die Grundrechte auch nicht dazu dienen, um die Gesellschaft zu islamisieren und um eine Gesellschaftsordnung nach den Vorstellungen von Hasan al-Banna zu errichten, auch wenn diese wiederum „bloß“ die angesprochene Parallelgesellschaft betreffen sollte. Gerade die vergangene Abstimmungskampagne in Europa im Zusammenhang mit dem türkischen Verfassungsreferendum sollte verdeutlicht haben, dass die Scharia und die darin enthaltenen Werte unsere Gesellschaftsordnung erheblich gefährden oder unsere Gesellschaft zumindest massiv polarisieren.

Kommentare

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    Helmut Lambert

    Den Artikel finde ich sehr überzeugend und hilfreich.
    Danke

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      Claudia

      Wenn Verschleierung zu Notstand und Übergriffen führt ist es wohl tatsächlich schlecht um die Selbstbeherrschung der Männer bestellt. Kopftuch hin oder her. :))

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        Leyla

        Ich finde es immer wieder erstaunlich das ein tuch am kopf so viel Aufsehen erzeugt. Und vor allem das man sich so inteniv damit befasst. Ich denke dass viele muslime dieses wissen nicht besitzen. Sie tragen das Kopftuch aus Tradition oder Gewohnheit oder weil es einfach dazugehört. Jede christliche nonne trägt es doch auch? Lehnt sie auch westliche werte ab? Und will ein politisches symbol setzten. Der Artikel hat meiner Meinung nichts mit der Realität zu tun. Warum kann man den nicht rumlaufen wie man will. Ob oben ohne oder mit tuch..??? Und welchen hintergrund man jetzt dabei hat wenn man nackt läuft oder verschleiert???
        Jeder sollte vor seiner türe kehren..

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          Firdes

          Den Artikel wohl immer noch nicht verstanden! Und der Vergleich mit einer Nonne hinkt gewaltig- ich sehe nie eine durch die Stadt laufen oder durch Siedlungen.

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            Susanne

            Sie haben den Artikel entweder nicht richtig gelesen oder nicht begriffen.
            Alle Fragen, die Sie hier stellen, hat der Autor bereits beantwortet.

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            Klarsicht

            Diskriminierung von Männern und „Ungläubigen" seitens Muslimas durch deren „Verkleidung".

            Die Tatsache, dass es gegenwärtig zu beobachten ist und es auch schon in der näheren Vergangenheit zu beobachten war, dass sich in Deutschland und anderen westlichen Ländern muslimische Mädchen und Frauen (Muslimas) mit zunehmender Tendenz mehr oder weniger vollständig „verkleiden“ (z. B. durch Kopftuch, Burka und Bukini), hat seinen primären Grund sicher darin, dass sie es, religiös motiviert, vermeiden wollen, dass insbesondere ihre männlichen Mitmenschen und sogenannte „Ungläubige“ beiderlei Geschlechts sie in dem äußeren Erscheinungsbild in Augenschein nehmen können, wie es ganz normale und ortsübliche Kleidung möglich machen würde. Als „ungläubig“ gelten Frauen und Männer, die keine Muslime sind und wohl auch Muslimas, die keine „Verkleidung“ tragen, die sie als Muslimas ausweisen würde.

            Der Dünkel, der durch die „Verkleidung“ der Muslimas zum Ausdruck gebracht wird, hat seinen Ursprung in dem Glaubenssystem (1), dem die Muslimas regelmäßig schon in frühester Kindheit unterworfen wurden. Dem Glaubenssystem können die Muslimas explizit und implizit entnehmen, dass Muslime / Muslimas im Verhältnis zu sogenannten „Ungläubigen“ beiderlei Geschlechts eine herausgehobene Position inne haben (z. B. Sure 3, Vers 110). Dabei ist es völlig unwichtig, dass in dem Maße, wie sich z. B. Muslimas gegenüber Männern und sogenannten „Ungläubigen“ beiderlei Geschlechts als qualitativ bessere Menschen empfinden und deswegen meinen, sich ihnen gegenüber durch eine „besondere Kleidung“ abgrenzen zu dürfen, sie diese Menschen im gleichen Maße in ihrem Menschsein qualitativ abwerten.

            Neben der Diskriminierung durch die Abwertung in ihrem Menschsein werden Männer und sogenannte „Ungläubige“ beiderlei Geschlechts durch die „Verkleidung“ der Muslimas zusätzlich noch auf dreifache Art und Weise objektiv diskriminiert, auch wenn die Diskriminierung möglicherweise subjektiv mehrheitlich nicht von den Betroffenen wahrgenommen wird.

            Wer sich einmal sorgfältig nachdenkend den Grund für die „Verkleidung“ der Muslimas durch den Kopf gehen lässt, dem müsste der Grund eigentlich als menschenverachtend, diskriminierend und fast schon als krank erscheinen, wenn er einigermaßen klar und vernünftig nachgedacht haben sollte. Denn wie kann der Grund dafür anders wahrgenommen werden ?

            Wodurch ist die jeweilige Diskriminierung gegeben ?

            1. Durch die negative Tatsache, dass sich die Muslimas allein durch die bloße Existenz von Männern und sogenannten „Ungläubigen“ gezwungen sehen müssen, im öffentlichen Raum die „Verkleidung“ tragen zu sollen, von der sie vor ihrem religiösen Glaubenshintergrund meinen, dass es die richtige sei. Die Schuld für das, zudem sich die Muslimas hier gezwungen sehen müssen, werden sie natürlicherweise auf die Männer und „Ungläubigen“ projizieren !

            2. Durch die negative Tatsache, dass ständig die Möglichkeit vorhanden ist, dass die Muslimas durch ihre „Zwangsverkleidung“ vielfältige, mehr oder minder große Beeinträchtigungen bei ihrer Teilnahme am öffentlichen Leben zu erdulden haben, die bei ihnen z. B. Frust, Unmut oder sogar Feindschaftsgefühle entstehen lassen können. Auch für die negativen Folgen, die für die Muslimas wegen ihrer „Verkleidung“ eintreten können, werden sie natürlicherweise die Schuld auf die Männer und „Ungläubigen“ projizieren !

            3. Durch die negative Tatsache, dass den Männern und sogenannten „Ungläubigen“ deutlich gemacht wird, dass ihre Existenz der Grund für die „Verkleidung“ darstellt, und durch die negative Tatsache, dass es ihnen zugemutet wird, einen derart gegen sie gerichteten, menschenverachtenden Grund ertragen zu müssen. Das alles nur, weil es die Muslimas für sich offensichtlich als partiell schädlich empfinden würden, wenn sie von Männern und sogenannten „Ungläubigen“ in dem äußeren Erscheinungsbild in Augenschein genommen werden könnten, wie es ganz normale und ortsübliche Kleidung möglich machen würde.

            Eine Muslima übertreibt maßlos, wenn sie die mögliche in Augenscheinnahme ihres normalen äußeren Erscheinungsbildes durch Männer und „Ungläubige“ als derart schädlich beurteilt, dass sie sich dadurch veranlasst sieht, sich durch „besondere Kleidung“ (z. B. Kopftuch, Burka und Burkini) in ähnlicher Art und Weise zu schützen, wie man es etwa prophylaktisch gegen Krankheiten, Viren und Bakterien zu tun pflegt. Das Verhalten der Muslimas gegenüber Männern und sogenannten „Ungläubigen“ ist somit klar als abwertend, menschenverachtend und diskriminierend zu be- und verurteilen !

            Jede Muslima, die Wert darauf legt, sich in die westliche Gesellschaft, in der sie lebt, zu integrieren, sollte sich bemühen, es nicht als partiell schädlich zu beurteilen, wenn Männer und „Ungläubige“ beiderlei Geschlechts sie in dem äußeren Erscheinungsbild in Augenschein nehmen könnten, wie es normale und ortsüblich Kleidung möglich machen würde. Sie sollte versuchen zu akzeptieren, dass es in westlichen Gesellschaften als völlig harmlos und normal gilt, wenn ihre Mitglieder ihr äußeres Erscheinungsbild wechselseitig in Augenschein nehmen. Aus der Akzeptanz sollte dann der Verzicht der Muslimas auf eine „Verkleidung“ hervorgehen.

            Irgendeine zivil- oder strafrechtliche Norm wird gegenüber Männern und sogenannten „Ungläubigen“ beiderlei Geschlechts durch diese Diskriminierungsarten zwar nicht verletzt, aber sie sind signifikant dafür geeignet, z. B. die zwischenmenschlichen Beziehungen nachhaltig zu vergiften, was inzwischen schon mehr oder minder leider geschehen ist.

            Im übrigen stigmatisieren sich Muslimas in westlichen Gesellschaften durch ihre „Verkleidung“ selbst, wenn hinter der „Verkleidung“ kein fremder Wille, sondern nur ihr religiöser Glaube steckt.

            Wird die „Verkleidung“ aufgrund fremder Intention getragen, so könnte man sich an die „Nazi-Zeit“ erinnern, in welcher es Menschen mit jüdischem Hintergrund in menschenverachtender Weise durch das „Nazi-Regime“ zur Pflicht gemacht wurde, ihre äußere Kleidung mit einem „gelben Sterns“ zu versehen. Sie wurden also gezwungen, sich selbst zu stigmatisieren.

            Müssen Muslimas die „Verkleidung“ also aufgrund fremder Intention tragen, dann ist der Sachverhalt vornehmlich ihnen gegenüber als menschlich abwertend, menschenverachtend und diskriminierend zu be- und verurteilen und weniger gegenüber Männern und sogenannten „Ungläubigen“ beiderlei Geschlechts !

            „Liebhaber(innen)“ der in Deutschland und in anderen Ländern dominierenden Religionen werden durch den Inhalt von ihnen explizit dazu angestiftet, sich als auserwählt betrachten zu sollen (1). Das führt bei einer mehr oder weniger großen Anzahl der „Liebhaber(innen)“ dazu, scheinbar zwanghaft ihre religiöse „Liebhaberschaft“ äußerlich sichtbar machen zu müssen. Deswegen hat man es bei ihrem äußeren Erscheinungsbild oft mit skurrilen Accessoires, Kleidungsstücken und skurrilem Verhalten zu tun.

            Verweis:
            (1) Auserwähltheitsdünkel in Bibel und Koran:
            http://klarsicht-blog.blogspot.de/2015/01/auserwahltheitsdunkel-in-bibel-und-koran.html

            https://www.youtube.com/watch?v=b3dykW-HCYs

            Autor: Klarsicht.




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            1. userpic
              Markus

              Einige weitere sehr wichtige Aspekte zur religiösen Bedeutung des Kopftuches und die Konsequenzen für Nicht-Kopftuchträgerinnen geht aus diesem interessanten kleinen Buch hervor:

              https://www.amazon.de/dp/3406621961

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