Über den Burkini

Paradigmenwechsel in der Migrations- und Integrationspolitik von westlichen Ländern

Über den Burkini

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In meinem heutigen Blog werde ich mich mit einem Thema auseinandersetzen, das immer wieder – insbesondere während den Sommermonaten –  die Gemüter erregt, namentlich mit dem Burkini. Sollte die Leserin oder der Leser bereits nach der Wahrnehmung des Titels meines Textes einen Puls von über 180 Schlägen in der Minute haben, bitte ich sie oder ihn, ein Glas Wasser zu trinken und sich zu beruhigen. Eine nüchterne Herangehensweise gerade bei diesem Thema erscheint mir besonders wichtig.

Um das Phänomen Burkini zu erfassen, ist die Erkenntnis, dass in der Migrations- und Integrationspolitik von westlichen Ländern ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat und immer noch stattfindet, eine Voraussetzung. Es handelt sich dabei durchaus um eine evolutive Veränderung, die ich selbst hautnah miterleben durfte, weil auch ich mit meiner Familie als Migrant vor fast 40 Jahren nach Europa kam und die Dinge, die ich gleich besprechen werde, mich unmittelbar betrafen.

Als ich im Jahr 1979 mit meiner Familie für einen permanenten Verbleib in die Schweiz einwanderte, verfolgte die Eidgenossenschaft eine Ausländer- und Integrationspolitik, die sich nicht wirklich mit den heutigen Verhältnissen vergleichen lässt. Das erste Ziel beim Umgang mit dem eingewanderten Ausländer war zwar genau wie heute dessen Integration. Er sollte die Sprache lernen, die Gesetze achten, die wesentlichen Werte der Gesellschaft respektieren und diese im Idealfall auch annehmen, Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen und die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilnahme haben. Der krönende Abschluss dieses Prozesses war die Assimilation des Ausländers, deren logische Folge dessen Einbürgerung war. Auf die Einbürgerung bestand zwar auch damals in aller Regel kein Rechtsanspruch, aber ein assimilierter Ausländer wurde in der Regel eingebürgert, sofern er einen Antrag stellte. Als ich im Jahr 1991 nach einem zwei Jahre dauernden Verfahren eingebürgert wurde, war die Assimilation jedenfalls immer noch eine Voraussetzung für das Erlangen des Schweizerischen Bürgerrechts, deren Existenz in meinem Fall von einem Polizeibeamten überprüft wurde, der zum Termin bei uns zuhause bewusst zu früh kam, genau gleich wie im berühmten Schweizer Film „Die Schweizermacher“ mit Emil Steinegger und Walo Lüönd.

Noch während den Neunziger Jahren wurde das vorerwähnte Konzept der Assimilation nicht nur fallengelassen. Vielmehr wurde sie als ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Migranten betrachtet und als grundrechtswidrig eingestuft. Der rechtliche Gedanke dahinter ist dieser: Grundrechte gelten grundsätzlich – Ausnahmen wie politische Rechte oder die Niederlassungsfreiheit vorbehalten – für jedermann, insbesondere auch das Grundrecht der persönlichen Freiheit, damit auch für Ausländer. Dieses Grundrecht beinhaltet das Recht, über die Art der eigenen Lebensführung selbst zu bestimmen. Staatliche Maßnahmen, welche die Assimilation eines Ausländers bezwecken, greifen daher unmittelbar in dieses Recht ein, weil sie die Absicht verfolgen, bei ihm eine Änderung herbeizuführen und zwar eine Änderung in der Lebensführung und der Werte. Die Frage, die man sich nun durchaus stellen kann ist, ob ein liberaler Staat so etwas darf. Darf ein liberaler Rechtsstaat so auf einen Migranten einwirken, dass dieser seine ursprüngliche Identität verliert und zu einem Schweizer „gestanzt“ wird? Wenn dies wirklich in dieser äußersten Form erfolgen würde, müsste man dies wohl verneinen. Ich persönlich habe meine eigene Assimilation in der Schweiz allerdings nie in dieser Extremform wahrgenommen und hatte keine Probleme damit, mich zu assimilieren, weil diese Entwicklung eine Erwartungshaltung des Staates und mein eigener Wunsch war und nicht Folge von irgendwelchen persönlichkeitsverletzenden Maßnahmen. Assimilation bedeutete für mich zudem schon immer eine Addition einer zusätzlichen Identität zu meiner bestehenden und nicht der vollständige Verlust meiner Ursprungsidentität, die ich in Anbetracht der Existenz meines Blogs ganz gewiss nicht verloren habe, wie die Leserin oder der Leser sicherlich auch selbst festgestellt haben dürfte. Insbesondere fand ich es auch nie verkehrt, dass mein Einwanderungsland für die Gewährung des Bürgerrechts eine erhöhte Anpassung an die hiesigen Verhältnisse verlangte, damit die Staatsangehörigkeit nicht bloß auf dem Papier bestand, sondern mit der Verschmelzung des Migranten mit der Kultur seines Einwanderungslandes in einem Zusammenhang stand.

Nachdem das Konzept der Assimilation in der Schweiz fallengelassen wurde, war in der Folge als gesellschaftspolitisches Ziel nur noch die Integration der Migranten maßgeblich und zwar in dem Sinne, wie ich es weiter oben bereits beschrieben habe. Der Ausländer sollte integriert, aber nicht mehr assimiliert werden. Spätestens in den 2000er Jahren sollte ein weiteres Konzept hinzukommen, das mittlerweile immer mehr an Bedeutung gewonnen hat: Die Inklusion. Damit soll allen Menschen die möglichst schrankenlose Teilnahme in der Gesellschaft ermöglicht werden, so dass sich wirklich niemand ausgeschlossen fühlen muss.

Wichtig ist dabei die Erkenntnis, dass dieses Konzept nicht nur in der Ausländerpolitik maßgeblich wurde, sondern ganz generell gilt. Beispielsweise sollen auch behinderte Menschen in die Gesellschaft inkludiert werden, etwa durch Erlass spezieller Bauvorschriften, durch behindertengerechte öffentliche Verkehrsmittel, durch gezielte Förderungsmaßnahmen für einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt und vieles mehr.

Wenn man dem Konzept der Inklusion vorbehaltlos folgt, bedeutet dies, dass jede Maßnahme, welche eine gesellschaftliche Teilnahme einer bestimmten Person oder einer Personengruppe verhindert, negativ für das gesellschaftspolitische Ziel der Inklusion ist und alles, was die Teilnahme erleichtert oder begünstigt, positiv in diesem Sinne ist.

Dieses Konzept übertragen auf den Umgang mit dem Scharia-Islam bedeutet, dass beispielsweise ein Verbot der Vollverschleierung die Inklusion der betroffenen Frauen verhindern würde, weil sie dieser Logik folgend nicht mehr aus dem Haus gehen könnten und damit jede gesellschaftliche Teilnahme vollständig ausgeschlossen wäre. Das ist übrigens eines der Hauptargumente der Gegner der Volksinitiative der SVP gegen die Vollverschleierung, über welche die Schweizer Bevölkerung demnächst abstimmen wird. Der Gedanke, dass eine vollverschleierte Salafistin sich den neuen Verhältnissen einfach anpassen müsste, existiert in deren Köpfen überhaupt nicht, weil einerseits das liberale Konzept, dass der Staat nicht in die selbst gewählte Lebensführung einer Person eingreifen dürfe, wie ich oben beschrieben habe, in einem wesentlich erheblicheren Masse als früher weiterexistiert. Andererseits wird die Pflichtwahrnehmung der vollverschleierten Muslimin als derart zwingend empfunden, so dass die Annahme besteht, sie könnte sich den neuen Verhältnissen nicht anpassen. Mit zwingend meine ich hier, dass eine Forderung gegenüber der Salafistin, sich nicht mehr zu verschleiern, von gewissen Kreisen als eine Art Widerspruch zu einem „Naturgesetz“ empfunden wird, vergleichbar mit der Forderung gegenüber einem Fisch, dass er das Wasser verlassen und auf dem Land einige Schritte gehen soll. Mit anderen Worten steckt hinter der Idee der Inklusion das Konzept, vom Migranten überhaupt nichts zu fordern, weil nichts gefordert werden darf und kann und ihn sowie seine archaische Lebensführung vorbehaltlos zu akzeptieren. Darüber hinaus sollen sogar Konzepte und Instrumente geschaffen werden, so dass die Inklusion dieser Leute noch besser gelingt.

Nichtanpassung an hiesige Verhältnisse

Der Burkini illustriert aus meiner Sicht auf eine hervorragende Weise dieses von mir soeben beschriebene neuere Verständnis beim Umgang mit Migranten und insbesondere mit Scharia-Muslimen. Die Nichtanpassung an die hiesigen Verhältnisse dürfen im Sinne der Inklusion niemals ein Hindernis sein, dass jemand von einer staatlichen Leistung – im konkreten Beispiel von einem öffentlichen Schwimmbad – nicht profitieren und damit an gesellschaftlichen Aktivitäten nicht teilnehmen kann. Der Burkini soll damit die vorbehaltlose Inklusion der Scharia befolgenden Muslimin ermöglichen, ganz im Sinne seiner Erfinderin. Sie kann damit schwimmen und muss zumindest aus ihrer Sicht keine Regelverletzung ihrer Schariapraxis befürchten.

Da die gesellschaftliche Teilnahme von Scharia befolgenden Musliminnen durch den Burkini gesteigert wird, sind auch viele Menschen im Westen, welche die Inklusion hochhalten, begeistert über die Existenz dieser Erfindung. Statt zuhause im Zimmer eingesperrt zu sein, kann sich die Muslimin körperlich betätigen und sich im Wasser erfrischen, so wie andere. Kann man da wirklich noch gegen den Burkini sein? Weshalb dieser Argwohn? Besonders hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang zunächst, dass dem Burkini nicht nur viele Europäer mit Argwohn begegnen. Vielmehr sind sogar Islamisten und ultraorthodoxe Scharia-Muslime Gegner des Burkinis, weil sie bereits diese Minimalform der „gesellschaftlichen Teilnahme“ einer Muslimin insbesondere in einer westlichen Gesellschaft als extrem problematisch einstufen. Daher kann ich meinen Leserinnen und Lesern versichern: Der Burkini ist ganz sicher keine Machtdemonstration der Islamisten. Im Iran beispielsweise gehen Frauen nicht mit dem Burkini schwimmen, weil er für die dort herrschenden Verhältnisse viel zu körperbetont ist. Wenn Frauen im Iran überhaupt ins Wasser gehen, etwa ins Kaspische Meer, dann erfolgt dies in der Regel mit dem Tschador.

Damit handelt es sich beim Burkini bei einer ersten Betrachtung durchaus um ein Inklusionsinstrument für Scharia befolgende Musliminnen, die man sogar als verhältnismäßig „liberal“ bezeichnen kann, so absurd dies zunächst klingen mag. Bemerkenswert ist übrigens auch der Begriff Burkini, der sich bekanntlich aus den Wörtern Burka und Bikini zusammensetzt, was ganz offensichtlich zwei völlig gegensätzliche Dinge sind. Die Burka ist zweifelsohne die extremste Form der Vollverschleierung und der Bikini ist ein Kleidungsstück, das im Leben einer Scharia befolgenden Muslimin überhaupt keine Rolle spielt. Der Wortbestandteil Burka ist dabei insofern irreführend, dass eine Burkaträgerin nie in den „Genuss“ kommen könnte, mit einem Burkini schwimmen zu gehen. Eine solche Frau ist sogar unfreier als eine Tschador tragende Iranerin, die sich im Kaspischen Meer erfrischen kann. Damit ist die Entfernung eines Burkini-Trägerin zu einer Burka-Trägerin ebenso weit wie zu einer Bikini-Trägerin, wenn man Angaben über die im Burkini enthaltene Orthodoxie machen will.

Nichtsdestotrotz enthält das Konzept der gesellschaftlichen Inklusion von Muslimen über die Gewährleistung und Duldung einer beinahe schrankenlosen Scharia-Praxis massive Denkfehler, was man in anderen Bereichen, wo dieses Konzept zur Anwendung gelangt, überhaupt nicht sagen kann. Wenn man die Idee der Inklusion bei behinderten Menschen anwendet, um auf dieses Beispiel zurückzukommen, das ich vorhin erwähnt habe, gibt es wohl kaum jemanden, der dagegen sein könnte. Behinderte Menschen sollen ungehinderten Zugang in Museen, in Konzertsäle, in Theater, in öffentliche Verkehrsmittel haben und natürlich auch einen verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Das Ergebnis davon kann nur positiv sein, weil diese Inklusion überhaupt keine negativen Außenwirkungen enthält. Ganz anders sieht dies bei der Inklusionspolitik aus, wenn die gesellschaftspolitischen Regeln der Scharia ins Spiel kommen, denn diese haben ganz klar eine Außenwirkung, weil diese auch beabsichtigt sind. Ein wesentliches Problem beim Burkini ist damit, dass bei diesem Konzept der Inklusion ausschließlich auf die Ermöglichung der gesellschaftlichen Teilnahme der Scharia-Muslimin Rücksicht genommen wird und die Normen, die Bedürfnisse und die Werte der Gesellschaft, in welche diese Inklusion stattfinden soll, vollständig ausgeklammert und in den Hintergrund gedrängt werden. Schlimmer noch: Wer gegen diese Form der Inklusion ist, diese sogar ablehnt – wie beispielsweise ich – gilt für gewisse Kreise als „islamophob“ und als ein Rassist.

Weshalb lehne ich es ab, im gleichen Schwimmbad einen Nachmittag zu verbringen, wo sich Burkini-Trägerinnen aufhalten? Hygienische Gründe, die immer wieder vorgeschoben werden, sind es nicht. Es sind andere, auf die ich nachfolgend eingehen möchte.

Wenn ich oder eine andere Person, die westlich orientiert ist, das Schwimmbad aufsuchen, wollen wir dort unsere Freizeit verbringen, den Alltag vergessen und abschalten. Die Konfrontation mit der Sexualmoral des Scharia-Islam, deren Zweck darin besteht, den weiblichen Körper für Männer unsichtbar zu machen, die mit der entsprechenden Frau nicht näher verwandt oder verheiratet sind, stört mich insbesondere während meiner Freizeit wie so viele andere, insbesondere auch deswegen, weil ich auch zum Kreis der Männer gehöre, vor deren Augen die „Reize“ einer Muslimin versteckt werden sollen. Oder anders und ganz einfach ausgedrückt: Ich will so etwas in meiner Freizeit nicht sehen, nicht erleben und habe nicht die geringste Lust, damit konfrontiert zu werden. Das hat rein gar nichts mit Vorurteilen gegenüber Muslimen etwas zu tun, weil ich keinerlei Probleme damit hätte, wenn die gleiche Frau, die in meiner Gegenwart mit einem Burkini ins Wasser gehen will, dies mit einem gewöhnlichen Badkleid oder Bikini tun würde. Damit ist es auch völlig etwas anderes, wenn Taucherinnen im dem Burkini gleichenden Ganzkörper-Neoprenanzug im abgesperrten Bereich eines Schwimmbeckens im Rahmen eines Tauchkurses ihre Übungen absolvieren. Es geht also nicht um das Aussehen eines Burkinis, sondern um eine ungewollte Konfrontation mit den gesellschaftspolitisch motivierten Inhalten der Scharia, welche die Sexualmoral betreffen.

Besondere Sittlichkeitsregeln in Schwimmbädern

Meine Intoleranz gegenüber dem Burkini hat auch damit zu tun, dass in europäischen Schwimmbädern, wo Menschen aus islamischer Perspektive „halbnackt“ ihre Freizeit verbringen, die islamische Sittlichkeit rein gar nichts verloren hat, weil sie – auch wenn viele Europäer dies nicht wahrnehmen wollen – einen Einfluss auf die dort geltenden gesellschaftlichen Normen hat. Das hat damit zu tun, dass in Schwimmbädern in westlichen Gesellschaften besondere Sittlichkeitsregeln gelten. Diese sind insbesondere heute sehr tief angesetzt, weil dies den gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht und praktikabel ist. Keine Frau, die vernünftig ist, würde beispielsweise nach einem Bad im Meer im Bikini in die Stadt gehen, um in gleicher Kleidung Einkäufe zu erledigen, weil dies krass normwidrig wäre. Dieselbe Konstellation kennen wir alle, wenn wir nach einem Bad im Meer oder im Pool die Bar oder das Restaurant aufsuchen, wo wir zumindest ein T-Shirt tragen müssen. Das heisst also, dass diese „Halbnacktheit“ beim Schwimmen in einem Zusammenhang mit einem ganz besonderen Lebenssachverhalt steht und nur dann der Norm entspricht. Die Folge dieser gesellschaftlichen Selbstverständlichkeiten, die auf unausgesprochen Normen beruhen, ist, dass in westlichen Gesellschaften Frauen und Männer mit relativ wenig Textil bekleidet ungestört und ohne nennenswerte Hintergedanken zusammen schwimmen können. Bei Geltung dieser Normen sollte eine junge Frau im Bikini am Strand bei normal tickenden Menschen keine falschen Gedanken auslösen, wohingegen die gleiche Frau mit dem gleichen Bikini auf der Bühne eines Stripclubs ganz andere Assoziationen herbeiführen dürfte. Damit herrscht für westliche Gesellschaften auf dem Strand oder im Schwimmbad eine ganz spezifische und auf den Ort bezogene Sexualmoral, die in dieser Form anderswo nicht gilt und das darin enthaltene gesellschaftliche Gleichgewicht funktioniert auch nur dann einwandfrei, wenn sich alle daranhalten, weil sich das Verhalten aller Beteiligter als normsetzend erweist. Oder anders ausgedrückt anhand eines Beispiels: Eine Frau mit Bikini am Strand fühlt sich deshalb pudelwohl, weil andere Frauen auch einen Bikini respektive ein Badkleid tragen. Wenn sich die gleiche Frau im Bikini in eine Einkaufspassage in der Innenstadt aufstellen würde, wo andere Menschen Straßenkleidung tragen, dürfte sie sich überhaupt nicht mehr wohl fühlen.

Gerade das letzte Beispiel sollte aufgezeigt haben, dass wir in unserer Gesellschaft sehr wohl über eine Sexualmoral verfügen, die historisch gewachsen ist und die aber je nach den Umständen unterschiedlich geartet sein kann. So existieren zwischen den Pissoirs Schranken, welche verhindern, dass man den Penis des „Nachbarn“ anschauen kann. Dennoch duschen Männer in Fitness- und Sportclubs gemeinsam, was einen ungehinderten Blick auf die Geschlechtsorgane der Mitduscher ermöglicht, was wiederum in keinem Widerspruch zu den Schranken bei den Pissoirs steht. In der gemischten Sauna schwitzen Frauen und Männer gemeinsam und zwar splitternackt, obwohl die gleichen Personen über geschlechtergetrennte Duschen und Garderoben verfügen, die sie unmittelbar nach der Sauna aufsuchen, was ebenfalls keinen Widerspruch darstellt. All diese Dinge beruhen auf gesellschaftlichen Normen und stillschweigenden Abmachungen, die mittlerweile derart selbstverständlich sind, dass man sie nicht einmal mehr als solche wahrnimmt.

Die Inklusion der islamischen Sexualmoral in eine Gesellschaft, wo die vorgenannten Normen gelten, stört das empfindliche Gleichgewicht, das dort herrscht, weil deren Normen in einem diametralen Widerspruch zu unseren Normen stehen, ganz empfindlich. Lebenssachverhalte, die für uns als selbstverständlich gelten und keinerlei falsche Gedanken auslösen wie etwa der Umstand, dass Frauen und Männer beim Schwimmen und Baden weitaus weniger anhaben als üblich, werden damit in Frage gestellt und zwar vor unseren Augen, weil wir selbst zu Objekten dieser Sexualmoral werden, zumal die „Reize“ der Burkini tragenden Musliminnen ja nur wegen unserer Anwesenheit verborgen werden.

Ein weiteres Problem bei der Inklusion über Gewährleistung der Schariabedürfnisse von Muslimen besteht darin, dass die Verschleierungsarten des Islam und natürlich auch der Burkini nicht nur die islamische Sexualmoral gewährleisten sollen, die in einem Schwimmbad in Europa rein gar nichts verloren hat. Zudem sollen diese Regeln auch dazu dienen, muslimische Frauen von anderen Frauen abzugrenzen und um sie als Musliminnen erkennbar zu machen. Dies kann ohne weiteres aus den religiösen Quellen entnommen werden, über die ich schon mehrfach gebloggt habe. Übrigens besteht auch sonst ein wesentlicher Teil der Scharia im Bemühen, sich von anderen – insbesondere von Juden und Christen – abzugrenzen. Die Scharia befiehlt nicht nur, dass Muslime keine Freundschaften mit Juden und Christen schließen sollen. Sie enthält beispielsweise auch Regeln darüber, wie ein muslimischer Mann sich den Bart stutzen soll, um nicht so auszusehen wie ein Angehöriger einer anderen Religion.

Für mich entbehrt eine Inklusionspolitik über die Scharia daher jeder Logik, weil eine Ideologie der Abgrenzung und Ausgrenzung, was die Scharia sicherlich ist, niemals dazu dienen kann, um eine Inklusion respektive Einbezug in eine Gesellschaft zu gewährleisten, weil sich diese Dinge schlicht und einfach diametral widersprechen. Das Ergebnis davon ist auch nicht die Inklusion in die Gesellschaft, sondern der Aufbau einer Parallel- oder sogar einer Gegengesellschaft, in der ganz eigene Regeln gelten, die alles andere als inklusiv sind, sondern vielmehr der gesellschaftlichen Abgrenzung dienen. Das heißt also, dass es ganz grundsätzlich eine extrem schlechte Idee ist, die Inklusion über die Scharia zu ermöglichen, weil die Scharia das Gegenteil der Inklusion verlangt und sie sogar verhindert.

Mit dem Burkini wird damit eine Scharia befolgende Muslimin nicht Teil einer Gesellschaft, weil realistischerweise keine echten Wechselwirkungen zwischen ihr und anderen Badenden stattfinden können. Vielmehr verfügt sie mit ihrem Burkini über einen geschützten Raum, der ihr ermöglicht, staatliche Leistungen zu beanspruchen, was nicht gleichbedeutend ist wie, dass sie damit ein Teil der Gesellschaft geworden ist. Die Inklusion über die Förderung der Schariagewährleistung ist damit vor allem eins: Eine Illusion einer scheinbar perfekten Welt ohne „Diskriminierung“. Sie dient ausschließlich den Interessen der Scharia-Muslime, ohne dabei die Befindlichkeiten der übrigen Bevölkerung ernst zu nehmen, welche die Existenz solcher Parallelgesellschaften in Europa und die Konfrontation mit deren archaischen Sitten überwiegend ablehnen, erst recht während der kostbaren Freizeit.

Leider ist die rechtliche Situation so, dass sich der Burkini früher oder später durchsetzen wird, weil gemäß unserem gegenwärtigen Verfassungsverständnis die individuellen Rechte, die es ermöglichen, ein Scharia konformes Leben zu führen, höher gewertet werden als das nachvollziehbare Bedürfnis der Einwanderungsgesellschaft, nicht mit den archaischen Sitten der Scharia konfrontiert zu werden und dies schon gar nicht während der Freizeit. Bei diesem Grundrechtsverständnis geht allerdings der ursprüngliche aufklärerische Gedanke hinter den Grundrechten vergessen, weil diese dazu angedacht waren, den Menschen von Zwängen zu befreien und ihn zu emanzipieren, und nicht um in Europa eine vormittelalterliche Parallelgesellschaft zu installieren, die nach ihren eigenen Regeln lebt, die alles andere sind aber ganz sicher nicht inklusiv.

Europäer werden früher oder später erkennen, dass man dem Scharia-Islam klare rechtliche Schranken setzen muss, so dass dessen gesellschaftspolitischen Forderungen vollständig vereitelt werden, wie dies beispielsweise die Türkische Republik noch tat, als sie noch laizistisch war. Dabei sollten sie endlich auch einmal wahrnehmen, dass gut integrierte Menschen mit Wurzeln in den gleichen Ländern wie diese Leute – wie beispielsweise ich – gegenüber diesen Sitten oft eine erheblichere Ablehnung entgegenbringen, weil sie deren Bedeutung besser kennen als die ursprüngliche Einwanderungsgesellschaft, womit sie mit gutem Gewissen davon ausgehen können, dass eine Ablehnung der gesellschaftspolitischen Forderungen der Scharia und eine ausgesprochene Opposition gegenüber diesen Dingen mit Rassismus nicht das Geringste zu tun hat.

Kommentare

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    Werner Hassepaß

    Hoch aktuell und sehr passend getroffen. Ich wünschte mir, dass sehr viele Politiker in Berlin dieses lesen würden. Es gibt in Berlin Schwimmbäder, da kommt man sich als Deutscher als Außenseiter vor. Stellt man nur die Situation fest, wird man als Rassist abgestempelt.

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      Klaus Steiner

      Hallo Giordano Brunello,

      Ihr Zitat: „Assimilation bedeutete für mich zudem schon immer eine Addition einer zusätzlichen Identität zu meiner bestehenden und nicht der vollständige Verlust meiner Ursprungsidentität, die ich in Anbetracht der Existenz meines Blogs ganz gewiss nicht verloren habe, wie die Leserin oder der Leser sicherlich auch selbst festgestellt haben dürfte.“
      Was Sie unter „Assimilation“ verstehen hat nichts mit der soziologischen Bedeutung diese Begriffs zu tun. Assimilation meint üblicherweise die Annahme der Sprache (bei gleichzeitiger Aufgabe der eigenen), der Gewohnheiten und Bräuche des Aufnahmelandes (Quelle: Wikipedia: Assimilation (Soziologie)).
      Wenn Sie vom „vollständigen Verlust meiner Ursprungsidentität“ schreiben, ist damit die „identifikative Dimension“ gemeint. Dies ist aber gerade eine der vier zu unterscheidenden Dimensionen der Assimilation: kognitive, soziale, strukturelle und identifikative (Quelle: Grundbegriffe der Soziologie, Johannes Kopp, Bernhard Schäfers, 10. Auflage, vgl. S. 10).
      Kurz: Der Begriff „Assimilation“ ist hier fehl am Platz.

      Hallo Herr Hassepaß,

      Ihr Zitat: „Es gibt in Berlin Schwimmbäder, da kommt man sich als Deutscher als Außenseiter vor.“
      Können Sie Beispiele von Berliner Bädern nennen, in denen Sie sich als Aussenseiter fühlen? Warum fühlen Sie sich als Aussenseiter?

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        Meinrad Locher

        Grüezi Herr Steiner

        Ich empfinde den Terminus "Assimilation" in diesem Artikel richtig gesetzt, weil eben von ehemaligen Schweizer Verhältnissen die Rede ist. Damals wurde von Migranten tatsächlich eine Assimilation gefordert, wenn auch im Sinne eines "Helvetismus" bzw. nach dem Verständnis der damaligen Schweizer Politiker und nicht nach der semantisch einwandfreien Begrifflichkeit aus Ihrer zitierten Quelle.

        Heute sprechen wir in der Schweiz nur noch von "Integration" - im transitiven und intransitiven Sinne; von "Inklusion" ist bloss bei Behinderten die Rede.

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          Herbert Schröder

          Eine kleine Lücke in der Argumentation möchte ich aber aufzeigen:
          Wie stehen Sie denn dazu, wenn eine Frau im Schwimmbad einen Badeanzug trägt, weil sie sich nicht wohl dabei fühlt, mit einem Bikini so viel Haut zu zeigen? Möchten Sie mit dieser strengeren Sexualmoral, die Sie selbst nicht vertreten, auch in der Freizeit nicht konfrontiert werden?
          Wenn das nicht konfrontiert werden wollen so wichtig ist, dafür die Lebensweise einer anderen Person verbieten zu wollen, dann bleibt hier die Frage, wer gut und wer schlecht "integriert" ist in die Gesellschaft.
          Menschen sind verschieden und leben verschieden. Das ist Pluralität. Du hast kein Recht, einer anderen Person vorzuschreiben, was sie tragen kann oder nicht. Wenn es dich stört, geh halt nicht ins Schwimmbad.
          Und ja, ich habe schon verstanden, dass der Burkini eine Geschichte dahinter hat und möchte nicht falsch verstanden werden, dass ich diese Weitsicht, insbesondere die der Abgrenzung gut heiße. Lieber wäre es mir auch, wenn diese muslimische Frau wie alle anderen Frauen gekleidet ins Schwimmbad geht. Aber Tatsache ist auch, dass sie das nicht tut, weil es nicht ihrer Sexualmoral entspricht.
          Interessant an der ganzen Argumentation ist, dass Einstellungen als konstant angenommen werden. Eine schariatreue Muslima (Achtung tendenziöse Sprache!) grenzt sich bewusst ab durch den Burkini. Das führt nicht zu Integration und zum Teil werden der Gesellschaft. Zum bestimmten Zeitpunkt x stimmt diese Aussage. Aber über einen längeren Zeitraum ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Töchter oder Enkeltöchter usw. nicht mehr in einen Burkini hüllen größer, wenn sie sich schon jetzt einen Ort (Schwimmbad) mit den anderen teilen können und mit der "Bikini-Realität" konfrontiert werden.

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            Mike Loewe

            Inklusion gilt der Teilhabe von Menschen, die anders sind, an der Gesellschaft, aber nicht von Menschen, die anders sein WOLLEN. Niemand kann etwas an der eigenen Hautfarbe ändern, also ist Inklusion selbstverständlich. Behinderte können nichts für ihre Behinderung, sie können diese auch nicht ablegen, weil sie fester Teil von ihnen ist, also ist Inklusion selbstverständlich. Von einer Frau, die von ihrer Heimat gewohnt ist Kopftuch oder Burka zu tragen, kann man nicht sagen sie könne nicht in ein Schwimmbad gehen oder sonstwie an der Gesellschaft teilhaben, denn sie braucht das Kleidungsstück ja nur abzunehmen, es ist ja nicht festgewachsen.

            Gesellschaften haben verbale und nonverbale Sprachen, die über Kommunikation einen Zusammenhalt bewirken. Man kann keine Menschen inkludieren, die das Wort "nein" als "ja" interpretieren, oder die von ihrem Herkunftsland gewohnt sind, dass im Straßenverkehr nicht rechts sondern links Vorfahrt hat, und darauf beharren wollen, dies hier anzuwenden. Kollisionen wären unvermeidlich.

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              Klaus Steiner

              Hallo Herr Hassepaß,
              ein Bademeister sagte mir, dass sich im Prinzenbad (in Kreuzberg, Berlin) Frauen oder Gruppen von Frauen im Burkini an einem bestimmten Rand des Kinderbeckens aufhalten würden. Im Prinzenbad gibt es zwei große Sport-Schwimmbecken und ein Kinderbecken. Als ich das Bad an einem stark frequentierten heissen Wochentag besuchte, waren (gerade einmal) zwei Frauen im Burkini zu sehen.

              Hallo Herr Schröder,
              ich bin ganz bei Ihnen, wenn Sie sagen: „Du hast kein Recht, einer anderen Person vorzuschreiben, was sie tragen kann oder nicht. Wenn es dich stört, geh halt nicht ins Schwimmbad.“
              Richtig! Der persönliche Kleidungsstil geht grundsätzlich niemanden etwas an - das Zeigen religiöser Symbole ist durch das Recht auf Religionsfreiheit (positive) gedeckt. So wäre der einzig angemessene Umgang mit religiös motivierter Bekleidung religiöse Toleranz (Quelle: Religionsethik, Dagmar Fenner, vgl. S. 221).

              Ihr Zitat: „Lieber wäre es mir auch, wenn diese muslimische Frau wie alle anderen Frauen gekleidet ins Schwimmbad geht. Aber Tatsache ist auch, dass sie das nicht tut, weil es nicht ihrer Sexualmoral entspricht.“
              Hier kann man sich fragen, welcher Sexualmoral das entspricht. Der der Frauen oder der Männer, welche sie ihren Frauen aufzwängen? Für patriarchalische Familienverhältnisse lassen sich im Koran und seiner Auslegungstradition zahlreiche Belege finden. So sei die Frau eine „Quelle der Verführung“, eine „Unzucht der Augen“ sei zu vermeiden (Quelle: Religionsethik, Dagmar Fenner, S. 231). Zielführender wäre bei diesem Punkt die Beantwortung der Frage, ob es ein Verschleierungsgebot von Seiten der Männer gibt, oder ob die Frauen den Burkini freiwillig tragen.

              Hallo Herr Loewe,
              Ihr Zitat: „Gesellschaften haben verbale und nonverbale Sprachen, die über Kommunikation einen Zusammenhalt bewirken.“
              Emmanuel Levinas sagte, dass unsere westliche Zivilisation nicht auf dem „Ich“ oder dem „Staat“, sondern auf dem „Du“ - dem Gegenüber - basiert (Quelle 1: https://www.youtube.com/watch?v=G4b7_x75frg; Minute 9:41). Diese Kommunikation sollte „offen“ (beim Burkini ist das Gesicht der Frau „immer noch“ ausreichend zu sehen, was eine offene Kommunikation ermöglicht) ausgeführt werden.

              Als Resume möchte ich festhalten:
              Es geht eigentlich nicht um den Burkini (nebenbei bemerkt hatte man sich auch aufgeregt, als der einteilige Badeanzug durch den Bikini „ersetz“ wurde; Quelle 1, Minute 1:07:13). Wie bei der Burka ist das eher eine Schein-Debatte. Es geht wohl eher um die Frage, ob „der Islam zu Deutschland gehört“ bzw. ob Menschen in einer pluralistischen Gesellschaft unterschiedliche Religion haben dürfen.
              Zum besseren Verständnis: Was wollen Islamisten? Angst erzeugen und ein sich gegenseitiges Aufhetzen (Quelle1, Minute 12:56)!
              Darum sind für mich Respekt und Toleranz das Zauberwort, denn diese deeskalieren!

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                Herbert Prieß

                Hallo Herr Steiner,
                Darum sind für mich Respekt und Toleranz das Zauberwort, denn diese deeskalieren! Sagen sie aber das bezieht sich immer nur auf die autochtone Bevölkerung oder? Mir ist es noch nicht untergekommen, dass irgend jemand ganz klar diese Dinge von den Moslems eingefordert hätte, im Gegenteil der Druck auf uns wird weiter erhöht. Die Muslima grenzen sich klar von unserer Gesellschaft ab, ihre Burka usw. ist das Zeichen, ich bin eine ehrbare und allahgläubige Frau und ihr seit alle Schlampen. Die meißten verachten uns und sehen unsere Toleranz als Schwäche von Unglaubigen. Ich weiß, der muslimische Mann, so wird behauptet, flippt schier aus wenn er eine Muslima mit offenen Haaren sieht und hat seine Hormone nicht unter Konntrolle. Das mag sogar stimmen in den Ländern wo sie her kommen, wo Frauen auf der Straße belästigen und Angst machen ein beliebter Sport ist aber nicht bei uns! Hier bedecken sich die Frauen nicht aus Furcht sondern aus Gründen wie schon beschrieben.
                Ich fände es schön und angemessen wenn sich die Moslems auch uns gegenüber Respektvoll und Tolerant zeigen würden aber davon sehe ich leider nichts.

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                Hard Frost

                Ich bin für den Itsy Bitsy Teenie Weenie Honolulu Strandburkini
                vgl.: https://www.youtube.com/watch?v=qCqbJtreozQ

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                  Achim Horn

                  So wird die das Thema "Verschleierung" im Mutterland des schiitischen Islam gesehen:
                  https://hpd.de/artikel/iran-lange-haftstrafen-fuer-kopftuchgegnerinnen-17098

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