Verfassungsänderung im Saarland
Der Saarländische Landtag hat eine Verfassungsänderung beschlossen, die unter anderem die Ergänzung der Präambel um einen Gottesbezug umfasst. Nun soll „in der Verantwortung vor Gott“ auch im Saarland Politik gemacht werden.
In der Verfassungsänderung ging es darum, „den Verfassungsgerichtshof zu stärken und damit den demokratischen Rechtsstaat krisenfest zu machen“, so steht es im Protokoll des Verfassungsausschusses. Dazu brauchte es eine Zweidrittelmehrheit im Landtag. Die CDU machte dabei den Gottesbezug in der Präambel zur Bedingung für ihre Zustimmung. Aus dem Protokoll des Verfassungsausschusses geht hervor, dass unter den 20 geladenen Sachverständigen zehn Befürworter des Gottesbezugs waren, darunter sieben Religionsgemeinschaften - aber keine einzige Gegenstimme. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, Prof. Roland Rixecker, verstieg sich sogar zu der Aussage, „Verantwortung vor Gott und den Menschen ist kein religiöses Bekenntnis“, um dann hinzuzufügen, er fände es „ganz gut, wenn ihr Schöpfer nicht außer Betracht gelassen würde“. Der Staatsrechtler Prof. Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes, bezeichnete sich als Befürworter, „nicht, weil ich das eng führen möchte in Bezug auf einen christlichen Gott, sondern in Bezug auf ein transzendentales Wesen“. Der Gottesbezug bringe „die Demut, die Fehlbarkeit von uns Menschen“ zum Ausdruck. Der Vorsitzende vom Zentralrat der Konfessionsfreien, Philipp Möller, kommentierte sarkastisch: „Die neue Präambel im Saarland ist total aus der Zeit gefallen und passt eher in die Kirchenrepublik des letzten Jahrtausends …“. Doch die Landes-CDU forderte und bekam den Gottesbezug. Und so beginnt die Verfassung des Saarlandes nun mit Gott.
Es ist das siebente Bundesland, das einen Gottesbezug in seiner Landesverfassung hat. Auch in Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen wird - meist in der Präambel - die „Verantwortung vor Gott“ betont. In der rheinland-pfälzischen Verfassung wird Gott als „Urgrund des Rechts“ und „Schöpfer aller menschlichen Gemeinschaft“ bezeichnet. Die Mehrheit der Bundesländer (9) verzichtet in ihren Verfassungen auf solche Formulierungen. Rechnet man allerdings die Sitze/Stimmenverhältnisse im Bundesrat, haben die Bundesländer mit Gottesbezug in der Landesverfassung die Mehrheit der Stimmen. Der Bibel-Gott wird zum Präambel-Gott. Er mischt mit in der deutschen Politik.
Auch die Präambel des Grundgesetzes (GG) beginnt mit „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...“. Dies gilt als Ausdruck der kulturellen Wurzeln, nicht als Staatsreligion und wird als Begrenzung staatlicher Macht interpretiert. Der Bezug auf Gott in der Präambel verletzt nicht das Neutralitätsgebot des Staates, da er keine bestimmte religiöse Praxis vorschreibt - so der Gesetzgeber.
Vor allem säkular-gesinnte Verfassungsrechtler erheben hier Einwände. Horst Dreier, ehemals Professor für Rechtsphilosophie an der Uni Würzburg, verweist in seinem vieldiskutierten Buch „Staat ohne Gott“ darauf, dass Gottesbezüge in Verfassungen historisch „weniger dem Lobe Gottes als der Abwehr der Volkssouveränität und der Demokratie gedient“ haben. Das Neutralitätsgebot des freiheitlichen Verfassungsstaates, das vom Bundesverfassungsgericht seit 1965 in ständiger Rechtsprechung bestätigt wird, ist laut Dreier „umso wichtiger, je mehr sich das religiöse Feld ausdifferenziert und zerklüftet“.
Zu Erinnerung: Wir leben in keinem homogen Kirchen-Staat, sondern in einem säkularen Verfassungs-Staat. Es herrscht Glaubensfreiheit. Gläubige, Andersgläubige und Ungläubige müssen miteinander auskommen. Jeder Bürger darf seinen Gott, auch mehrere Götter haben. Jeder darf glauben, was er will, beten, zu wem er will. Jeder darf sich seinen Sehnsüchten und Paradiesträumen hingeben, wodurch er sein immerwährendes Seelenheil zu erlangen erhofft. Das private Illusionsglück steht unter staatlichem Schutz - solange es Privatsache bleibt. In einer freien Gesellschaft gibt es keine Eintracht der Glaubensbekenntnisse. Die Glaubensfreiheit des einen endet, wo jene des anderen beginnt. Das ist das Prinzip der Religionsfreiheit. Es gibt keinen Verfassungsgott - auch nicht in einem verdeckten Schrein unseres Grundgesetzes.
Gott mag für einige Menschen ein sinnhaftes Zukunftsversprechen sein, für andere eine attraktive Möglichkeit, die Gegenwart zu bewältigen. Der Staat selbst aber muss „gottlos“ sein. Die Deutungsmacht über metaphysische Wahrheitsfragen gehört nicht in den Aufgabenkatalog des Staats - und Gott nicht in die Verfassung.
Helmut Ortner, Jahrgang 1950, hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt. Helmut Ortner ist Mitglied bei Amnesty International und im Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung. Eine Auswahl seiner Bücher: Der Hinrichter - Roland Freisler, Mörder im Dienste Hitlers, Der einsame Attentäter - Georg Elser und EXIT: Warum wir weniger Religion brauchen - Eine Abrechnung, Widerstreit: Über Macht, Wahn und Widerstand, Volk im Wahn - Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit, Heimatkunde - Falsche Wahrheiten. Richtige Lügen und Gnadenlos Deutsch - Täter, Helfer, Zuschauer – und die Entsorgung der NS-Zeit.
Zum Thema: Das klerikale Kartell - Warum die Trennung von Staat und Kirche überfällig ist.
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