Der politische Islam und die liberale Gesellschaft (3/3)

Ein Essay zur Bedrohung unserer Kultur

Der politische Islam und die liberale Gesellschaft (3/3)

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Im folgenden Beitrag möchte ich mich zur Zuwanderung in unsere Gesellschaft von Menschen muslimischen Glaubens und ihrer Kultur äußern. Ich werde ausführen, welche Konflikte damit verbunden sind, wenn zwei Kulturen unterschiedlicher Entwicklungsstufen aufeinanderstoßen und bestimmte Gruppen dieser Zuwanderer eine polit-religiöse Agenda verfolgen.

8. Was müsste eine Politik entschlossener Bekämpfung des Politischen Islam vor allem leisten?

Angesichts der Vielzahl von Regionen in Deutschland und Europa mit orthodox-muslimisch geprägten Parallel- und Gegengesellschaften und angesichts des inzwischen erreichten erheblichen politischen und gesellschaftlichen Einflusses vieler orthodox bis fundamentalistisch agierender muslimischer Verbände und Religionsgemeinschaften stellt sich die Frage, ob diese Entwicklung überhaupt noch rückgängig gemacht werden kann. Bei entschlossenem Handeln aller relevanten politischen und gesellschaftlichen Kräfte könnte es gelingen, die Gefahren, die unsere Gesellschaftsordnung bereits heute bedrohen, noch abzuwehren. Ohne heftige Gegenwehr seitens der Vertreter des orthodoxen und fundamentalistisch orientierten, vor allem legalistisch auftretenden Islam wird diese Auseinandersetzung allerdings nicht vonstattengehen. Schließlich haben sich ungezählte muslimische Verbände bereits politische und gesellschaftliche Positionen erstritten, die aufzugeben mit dem Selbstverständnis einer missionierenden Glaubenslehre nicht vereinbar wären. Der bereits zu beobachtende Machtkampf zwischen den beiden gegenüberstehenden Lagern in Ländern wie Frankreich, lässt erahnen, dass die Erfolgsaussichten, sich gegenüber dem Machtstreben einer polit-religiösen Ideologie durchzusetzen, keinesfalls sehr optimistisch einzuschätzen sind. Hinzu kommt der Streit unter den Vertretern unserer Gesellschaftsordnung sowohl in Frankreich wie in Deutschland, ob und wieweit den Forderungen der muslimischen Verbände entgegenzukommen ist. So haben die LINKEN, das Gros der GRÜNEN und Teile der SPD andere Vorstellungen von einer offenen und liberalen Gesellschaft als die Mehrheit der CDU/CSU und der FDP. Unsere Gegner in diesem Machtkampf registrieren diese Differenzen auf unserer Seite sicher nicht ohne eine gehörige Portion Schadenfreude und Siegesgewissheit.

In letzter Zeit hat sich zudem eine geradezu infame Form der Abwehr von Kritik am Islam und an Vertretern des Islam entwickelt, und zwar die des Vorwurfs des Rassismus. Unterstellt wird in vielen islamkritischen Diskussionen mit Vertretern des Islam, dass angeblich die »wahren Motive« der Kritik nicht sachliche Begründungen seien, sondern versteckte rassistische Vorurteile. Dazu ist nachdrücklich festzustellen: Sachliche Kritik am Islam stellt weder die gern unterstellte Islamophobie noch gar Rassismus dar. Der Vorwurf des Rassismus ist lächerlich, drastischer ausgedrückt: heuchlerisch, auch eine Art von Cancel Culture. Das in islamkritischen Diskussionen hervorgeholte Totschlag-Argument des Rassismus soll vielmehr dazu dienen, eine offene und sachliche Auseinandersetzung über bestimmte Formen muslimischen Machtanspruchs gar nicht erst aufkommen zu lassen. Man möchte damit einer peinlichen Diskussion entgehen, in der man nicht mit stichhaltigen Gegenargumenten aufwarten kann. An diesem traurigen Ablenkungsmanöver beteiligen sich auch Teile der LINKEN und der GRÜNEN und – besonders erschütternd – linke antiaufklärerisch agierende studentische Gruppen an den Universitäten, die eigentlich Stätten geistig anspruchsvoller und in diesem Fall religionskritischer Diskurse sein sollten. Kritik an der gesellschaftspolitischen Zielsetzung des politischen Islam, die gesamte Gesellschaft den Geboten und Verboten von Koran und Scharia auszuliefern, ist geradezu überlebensnotwendig, wenn wir weiterhin die Freiheiten und Rechte einer offenen Gesellschaft und liberalen Demokratie wie selbstverständlich in Anspruch nehmen wollen.

Was also wäre zu tun, um den Werten und Prinzipien unserer aufgeklärten, zumindest stets um Aufklärung bemühten Gesellschaft, den in Jahrhunderten mühsam erkämpften Freiheiten und Rechten wieder die volle Geltung, und zwar auch für die zugewanderten und hierbleibenden Bürger, zu verschaffen? Freiheiten und Rechte wie sie zum Beispiel in unserer Verfassung beschrieben und wie sie im ersten Kapitel dieses Essays stichwortartig skizziert werden.

Die folgenden, teils bekannten, teils neuen Vorschläge thematisieren auch einige grundlegende Maßnahmen als Voraussetzung einer erfolgreichen Integration, die nicht unmittelbar die Problematik des »Politischen Islam« betreffen. Sie werden dennoch aufgeführt, da eine scheiternde Integration den Nährboden für Terrorismus bildet und damit die Gefahr erhöht, dass sich Zuwanderer aufgrund von Enttäuschung sowie Wut und Hass auf die Aufnahmegesellschaft radikalisieren und fundamentalistischen Bewegungen anschließen.

Die aufgelisteten Vorschläge bilden keinen vollständigen Maßnahmenkatalog, stellen aber notwendige Schritte als Voraussetzung für einen erfolgreichen Kampf gegen eine uns gefährdende polit-religiöse Ideologie dar. Sie enthalten eine Reihe ergänzender Maßnahmen, die im Zuge der Bekämpfung des Politischen Islam absolut notwendig sind, aber in dieser Konsequenz bisher nicht erfolgen.

Und ein Letztes soll vorab noch einmal betont werden: Das Problem ist nicht die Zuwanderung als solche. Zuwanderung ist erwünscht aus Gründen des ökonomischen Bedarfs, ermöglicht verfolgten Menschen Zuflucht, kann aber auch der kulturellen Annäherung dienen und damit über das Verständnis von fremden Kulturen einen Beitrag zum Frieden zwischen den Völkern leisten. Zuwanderung wird zum Problem, wenn die schiere Anzahl von Zuwanderern so groß ist, dass diese keinen Anlass zur kulturellen Anpassung sehen und parallele Gesellschaften bilden. Dieses ist dann besonders problematisch, wenn Menschen mit einer machtbeanspruchenden Religion einwandern, diese Religion und die darauf gründende Kultur hier weiterleben und ausüben und langfristig für alle Bürger, auch für die des aufnehmenden Landes, verbindlich machen wollen.

Generelles und Grundsätzliches zur Zuwanderung

- Die Aufnahme von Zuwanderern, die dauerhaft bleiben wollen, darf die politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Struktur des Aufnahmelandes nicht so belasten, dass daraus anhaltende Konflikte entstehen. Daher ist die Anzahl der pro Jahr maximal aufzunehmenden Zuwanderer, gegebenenfalls auch abhängig von Religion und Kultur, auf ein gesetzlich festgelegtes Maß zu begrenzen, zumindest politisch verbindlich festzulegen. Angesichts des weltweiten Elends und der dadurch bedingten mehrstelligen Millionenstärke an potentiellen Zuwanderern einerseits und der begrenzten politischen und ökonomischen Ressourcen Deutschlands und Europas andererseits bleibt Deutschland und Europa nichts anderes übrig, als seine Außengrenzen wirksam zu kontrollieren.

- In der Behandlung von Zuwanderern ist gemäß den vorliegenden Gesetzen streng zu unterscheiden zwischen Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen. Letztere haben nach Beendigung der Kampfhandlungen grundsätzlich Deutschland wieder zu verlassen. Unter welchen Bedingungen Personen aus beiden Gruppen Zuflucht beziehungsweise Bleiberecht zugestanden wird, ist in Gesetzen eindeutig geregelt. Allerdings werden diese Gesetze aktuell nicht konsequent angewendet. Die derzeit undifferenzierte Behandlung von Zuwanderern als Asylbewerber, die in den wenigsten Fällen echte Asylfälle sind – zurzeit etwa 3 Prozent – teilweise Bürgerkriegsflüchtlinge, vor allem aber Menschen sind, die hier Arbeit und höheren Wohlstand suchen, ist durch eine korrekte Anwendungspraxis der vorhandenen Gesetze abzustellen.

- Von jedem einzubürgernden Zuwanderer ist verbindlich die Verpflichtung einzugehen, dass er die deutsche Rechtsordnung und die in der Verfassung festgeschriebene Werteordnung – im Sinne einer Leitkultur – anerkennt. Dass er sich ferner aktiv um das Erreichen eines ausreichenden Sprachniveaus bemüht und angebotene Integrationskurse und Beratungstermine wahrnimmt. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen erfolgen Sanktionen – etwa in Form von Bargeldkürzungen, Umstellen von Geldleistungen in Sachleistungen, Überprüfen und gegebenenfalls Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis.

- Der Zuwanderer hat sich durch Spracherwerb und berufliche Qualifizierung um seine gesellschaftliche und kulturelle Eingliederung und um den eigenen Unterhalt zu bemühen. Integrationsverweigerung zum Beispiel durch mangelhaften Spracherwerb ist legitimerweise mit Sanktionen zu beantworten. Vom Zuwanderer wird ferner verlangt, dass er Gesetze und Verfassung des Aufnahmelandes respektiert. Es wird daher von ihm erwartet, dass er sich löst von jenen Werten seines Herkunftslandes, die den Werten des Aufnahmelandes eindeutig widersprechen. Die Aufnahmegesellschaft wiederum ist dem Zuwanderer, der sich hier rechtmäßig aufhält, durch Gewährung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung entgegenzukommen. Es gilt das allgemeine Prinzip des Forderns und Förderns.

- Die illegale Masseneinwanderung aufgrund nach wie vor faktisch offener Grenzen und geduldeter und teilweise mit deutschen Geldern unterstützter Schlepperorganisationen ist konsequenter als bisher zu unterbinden. Echte Asylfälle, wie zum Beispiel sogenannte säkulare Flüchtlinge oder aktuell ehemalige afghanische Mitarbeiter der Bundeswehr, sind anzuerkennen, abgelehnte Asylbewerber sind umgehend zurückzuführen. Bei Ablehnung der Aufnahme durch die Herkunftsländer sind Entwicklungshilfen zu streichen oder andere wirtschaftliche oder politische Sanktionen zu verhängen. Generell ist der erkennbare Missbrauch des Asylrechts zu stoppen.

- Asylbewerbern oder Bürgerkriegsflüchtlingen ohne Pässe, da diese angeblich auf der Flucht verloren gegangen sind, ist nur in glaubhaft begründeten Ausnahmefällen Einreise zu gewähren. Bei fehlenden Papieren haben Migranten alle Anstrengungen zu unternehmen beziehungsweise solche der Behörden zu unterstützen, in kürzester Zeit ihre wahre Identität und Herkunft glaubhaft zu belegen. Bürgerkriegsflüchtlingen ist – wie erwähnt – nur für die Dauer des Krieges Schutz zu gewähren. Ist der Krieg beendet, sind sie verpflichtet zurückzukehren, um ihr zerstörtes Land wiederaufzubauen.

- Wir sollten jene muslimischen Zuwanderer, die sich erkennbar als engagierte Bürger dieses Landes verhalten und sich zu unserer Gesellschaftsordnung bekennen, unterstützen und öffentlich ermutigen. Es ist im Falle der zugewanderten Muslime nicht selbstverständlich, dass sie sich bewusst von jenen ihrer Landsleute absetzen, die hier die mitgebrachte orthodox interpretierte Religion und die darauf gründende Kultur fortführen wollen.

- Der Artikels 4, Abs. 1 des Grundgesetzes (»Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich«) bedeutet nicht das Recht, die eigene Religion auch für andere verbindlich zu machen, auch nicht mit dem Argument, dass diese die einzig wahre Religion sei. Im Übrigen muss dieser Grundgesetzartikel im Kontext der übrigen Grundrechte gesehen und darf nicht verabsolutiert werden. Andere grundgesetzlich garantierte Rechte wie etwa die Gleichheit der Geschlechter oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit stellen ein höheres Rechtsgut dar. Ihnen wäre daher Vorrang zu gewähren. Auch der Tierschutz hat Verfassungsrang. Die traditionelle Form des betäubungslosen Schächtens sollte seiner Grausamkeit wegen ausnahmslos verboten werden. (Die gesetzliche Situation sieht leider anders aus. Schon im Jahr 2002 hat das Bundesverfassungsgericht das betäubungslose Schächten aus religiösen Gründen erlaubt. Und im Jahr 2012 hat der Gesetzgeber aus religiösen Gründen und unter massivem Druck von Vertretern der jüdischen Religion die Beschneidung eines männlichen Kindes zugelassen (§ 1631d Bürgerliches Gesetzbuch) (56)).

- Die Anzahl der in den Gemeinden tätigen Imame beträgt zurzeit rund 2200. Sie stammen derzeit noch zu 90 Prozent aus dem Ausland, sodass in den Moscheen eher selten auf Deutsch gepredigt wird. Um beurteilen zu können, ob in Predigten extremistische und integrationsfeindliche Inhalte verbreitet werden, ist – nicht nur aus diesen Gründen – zu verlangen, dass Imame und andere in der Gemeinde maßgebenden Persönlichkeiten Predigten und Reden grundsätzlich in deutscher Sprache halten. Ferner, dass sie die deutsche Rechtsordnung und Verfassung achten und verteidigen. Ebenfalls muss anhand der Predigtexte erkennbar sein, dass in Moscheen nicht dazu aufgerufen wird, religiöse Gesetze über weltliche Gesetzgebung zu stellen. Dass diese Forderungen nicht grundlos erfolgen, konnte der Journalist Constantin Schreiber nachweisen. In seinem Buch »Inside Islam« dokumentiert er Predigten von betont antiwestlicher, antiintegrativer und auch antisemitischer Rhetorik (57).

Deutsches Recht ist konsequent durchzusetzen

- Laut Bundesamt für Verfassungsschutz umfasste die islamistische Szene 2018 in Deutschland rund 28.000 Personen. Diese lassen sich verschiedenen Gruppierungen zuordnen. Circa 12.150 Personen rechnet der Verfassungsschutz dem Salafismus zu. Ihre Anhänger vertreten eine verfassungsfeindliche Ideologie, und ein Teil von ihnen gilt als gewaltorientiert. Die Milli Görüs-Bewegung und ihr zugeordnete Vereinigungen kommen auf rund 10.000 Personen. Der Muslimbruderschaft/Deutsche Muslimische Gemeinschaft werden 1350 Personen zugerechnet. Hinzu kommt die Zahl der in Deutschland agierenden rechtsextremistischen Grauen Wölfe, sie wird auf rund 18.000 geschätzt. Es reicht nicht, diese Gruppierungen nur zu beobachten. Wer hier verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, gleichgültig ob mit oder zunächst ohne Gewalt, hat unser Land zu verlassen. Gegebenenfalls sind spezielle Gesetze zu erlassen (58). Zugewanderte Extremisten sind genauso zu verfolgen wie deutsche mit propagierten rechts- und linksextremen Ansichten.

- Etwa die Hälfte der rund 800 sogenannten Gefährder besitzt inzwischen den deutschen Pass und wurde teilweise bereits in Deutschland geboren. Dieser zum Teil zu jeder Gewalttat bereite Personenkreis stellt eine große Gefahr für die Sicherheit unseres Landes dar, ist zudem mit enormem personellem und finanziellem Aufwand verbunden. Zu einer Rundum-Bewachung einer Person werden 20 und mehr Beamte benötigt, das heißt, dass eine Bewachung auch nur eines Teils dieser als Gefährder eingestuften Personen nicht zu leisten ist. (Das Desaster um die Bewachung des Attentäters Anis Amri, der den Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin 2016 verübte, beschäftigt bis heute die Behörden.) Darum sollte der deutsche Staat nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht haben, solche die staatliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Personen wieder auszuweisen. Durch lebensbedrohende Gewalttaten aufgefallene und verurteilte Asylbewerber werden derzeit nicht abgeschoben, wenn in ihrem Heimatland ihre Sicherheit vor ungerechtfertigter Verfolgung nicht gewährleistet ist. Dass durch besagte Gewalttäter aber Gesundheit und Leben deutscher Bürger gefährdet werden könnten, ist unseren Regierenden, die in erster Linie für deutsche Bürger Verantwortung tragen, offenbar nicht von Bedeutung. Es muss güterabwägend gesetzlich möglich gemacht werden, bei Vorliegen bestimmter Tatbestände die deutsche Staatsbürgerschaft wieder abzuerkennen, um damit die Ausweisung zu ermöglichen.

- Polizei und Justiz sollten Stadtbereiche, in denen deutsches Recht faktisch nicht mehr gilt, weil inzwischen selbsternannte Scharia-Polizisten und Friedensrichter die Herrschaft übernommen haben, konsequent wieder als rechtsstaatliche Zonen begreifen und das staatliche Gewaltmonopol wiederherstellen. Strafbare Handlungen von und zwischen Muslimen sind durch die staatliche Justiz zu verfolgen und nicht durch Wegsehen quasi zu legitimieren. Die Paralleljustiz durch sogenannte Friedensrichter ist ebenfalls zu verbieten. Gegen die Einschaltung eines kulturnahen Mediators zum einvernehmlichen Lösen eines privaten, nicht strafbewehrten Konflikts ist nichts einzuwenden.

Ohne Beherrschung der deutschen Sprache keine Integration

- Es ist verständlich, dass Zuwanderer sich nach wie vor für das Leben in ihrer alten Heimat und für ihre Verwandten interessieren. Insofern sind für sie das Satelliten-Fernsehen und das Internet wichtige Informations- und Kommunikationsmedien. Die Folge allerdings ist, dass in vielen Fällen die Bemühungen, in deutscher Sprache kommunizieren zu können, vernachlässigt werden, in manchen Fällen überhaupt nicht von Interesse sind. Dem ist durch verbindliche Sprachkurse gegenzusteuern, wenn die wichtigste Voraussetzung für Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Sprache nämlich, nicht genügend beherrscht wird.

- Die Sprache ist nicht nur Verständigungsmittel, sie ist auch Teil der Kultur, in der der neue Bürger heimisch werden soll. Vom Zuwanderer ist daher zu erwarten, dass er die Anstrengungsbereitschaft und jene Ausdauer aufbringt, die zum Erlernen der Sprache erforderlich sind. Das Prinzip Fördern und Fordern, das generell auch für jeden Deutschen gilt, hat auch Gültigkeit für jeden Zuwanderer. Die vom deutschen Steuerzahler aufgebrachten erheblichen Mittel zur sozialen Eingliederung lassen zu Recht diese zumutbare Gegenleistung erwarten.

- Um die Sprachentwicklung so früh wie möglich zu starten, sollte der Besuch einer Kindertagesstätte ab dem 3. Lebensjahr verpflichtend sein. Für ältere Kinder und Erwachsene sind kostenlose Sprachkurse tagsüber, abends und an Wochenenden anzubieten. Der Besuch und die regelmäßige Teilnahme sind Pflicht, ansonsten drohen Sanktionen in Form von Geldbußen und Kürzungen von Sozialleistungen. Für Lernungeübte sind zusätzlich spezielle Hilfen anzubieten.

- Mindestziel der Sprachbeherrschung ist ein Zertifikat der Stufe B1. Darauf sollte in den Folgejahren aufgebaut werden. Der Erfolg einer Sprachschulung ist durch eine unabhängige Prüfungskommission zu bescheinigen, die nicht gebildet wird aus Mitgliedern des den Sprachkurs durchführenden Instituts. (Näheres zu den Zertifikatsstufen über das Goethe Institut: Stufen A1 – C2 Deutschkurse und Deutschprüfungen – Siehe z.B. hier: https://www.goethe.de/ins/in/de/spr/kon/stu.html)

Keine Religion in staatlichen Kindertagesstätten und im Rahmen des Schulunterrichts – Ethikunterricht und Wertevermittlung sollten verpflichtend sein

- In Schulen bzw. Klassen mit einem hohen Anteil muslimischer Kinder, wie es in vielen Brennpunktbezirken der Fall ist, beeinflussen religiöse Riten, Normen und Einstellungen den Schulalltag. Leistungen und Sozialverhalten der Schüler in der Klasse werden beeinflusst zum Beispiel durch Ramadan-Fasten (Leistungsabfall, erhöhter Betreuungsaufwand des Lehrers), durch religiös begründetes Mobbing (»Du Jude«, »Schweinefleischfresser«, »Ungläubiger«), durch Kopftuchtragen, das »reine« von »unreinen« Mädchen unterscheidbar machen soll. (Gleiches gälte auch für Kippa, auffällig getragene christliche Symbole oder ein provokatives Bekenntnis zum Atheismus.) Da Kindertagesstätten und Schulen die ersten wichtigen Orte der Integrationsanbahnung sind, be- und verhindern religiöse beziehungsweise weltanschauliche Unterschiede den Prozess der Einübung in die Werte und Normen der Aufnahmegesellschaft. Die Konsequenz kann nur lauten: In staatlichen Kindertagesstätten und im Rahmen des staatlichen Schulunterrichts haben keinerlei Formen religiöser Praxis stattzufinden. Religion hat Privatsache zu sein und zu bleiben. Für Zeiten des Ramadan sind spezielle leistungssichernde Regelungen für die Schule zu erlassen.

- Weit über die Hälfte der in Deutschland geborenen muslimischen Kinder besucht eine Koranschule. In diesen wird überwiegend ein orthodoxer bis fundamentalistischer Islam gelehrt, der sich als allen anderen Religionen überlegen ansieht, die deutsche Gesellschaft abwertet, tendenziell Gewalt als Mittel der Politik befürwortet und insbesondere hinsichtlich ihrer Sexualmoral die westlichen Gesellschaften als verkommen beurteilt und von daher den Bemühungen um Integration zuwiderläuft. (Joachim Wagner erklärt in seinem Buch »Die Macht der Moschee« u.a. aufgrund des überwiegend orthodox orientierten Religionsunterrichts die Integration für gescheitert und fordert eine radikal überdachte Bildungspolitik (59)). Die Berufung auf die Religionsfreiheit ist aufgrund der faktischen Verfassungswidrigkeit vieler Koranschulen nicht zu akzeptieren. Zu akzeptieren aus Gründen der Religionsfreiheit dagegen wären konfessionelle Schulen, die einen reformiert-aufgeklärten Islam lehren, wie er beispielsweise von den in Kapitel 2 genannten Vertretern wie Khorchide, Ourghi oder Ates gelehrt oder den in Kapitel 4 erwähnten liberalen und grundgesetzlich orientierten muslimischen Verbänden und Religionsgemeinschaften angeboten wird.

- Islamistische Äußerungen und Einstellungen von Schülern sind von Lehrenden keinesfalls zu »überhören«. Sie sind zu thematisieren, ihnen ist mit klaren und eindeutigen Argumenten zu begegnen. Als der Ermordung des Lehrers Samuel Paty gedacht werden sollte, kam es an vielen Schulen zu demonstrativen Ablehnungen durch muslimische Schüler. Der Schulleiter einer Berliner Schule berichtete von Widerständen seitens muslimischer Schüler gegen Schweigeminuten, es wurde im Gegenteil die Tötung des Lehrers Samuel Paty gutgeheißen. Hier sind Lehrer und Erzieher aufgefordert, das Thema Meinungsfreiheit und Religionskritik in allen geeigneten Unterrichtsfächern zu behandeln, an Beispielen zu konkretisieren und deren Bedeutung in einer Gesellschaft wie der unseren herauszuarbeiten. (Wie sehr eine deutsche Kultusbehörde bereits vor den Drohungen muslimischer Fanatiker kapituliert, wurde kurz vor Weihnachten 2020 durch ein Rundschreiben an alle Schulleiter des Landes Hessen deutlich (60)).

- Laut Grundgesetz ist der Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen (leider immer noch!) ordentliches und benotetes Schulfach. Der Unterricht unterliegt staatlichem Aufsichtsrecht und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaften erteilt. Auf christlicher Seite sind die Religionsgemeinschaften die evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer. Auf islamischer Seite haben sich bisher die großen islamischen Verbände, die DITIB, der Zentralrat der Muslime, der Islamrat und der Verband der islamischen Kulturzentren (siehe Kapitel 4!) dazu erklärt. Daran allerdings wird aus politischer wie juristischer Sicht zu Recht vehement Kritik geäußert. Zum einen erfüllen diese Verbände nicht die Kriterien einer Religionsgemeinschaft, ferner vertreten sie nur eine Minderheit der hier lebenden Muslime. Vor allem aber gelten sie als Vertreter eines orthodoxen und fundamentalistischen Islam und werden vom Ausland finanziell, personell und theologisch unterstützt. Sie sind als Vertreter eines politischen Islam zu bezeichnen und von daher aus politischen Gründen als Verhandlungspartner des deutschen Staates strikt abzulehnen. Aus Gründen des eindeutigen Bekenntnisses zu unseren Verfassungsgrundsätzen und gesellschaftlichen Werten dürften die Inhalte des islamischen Religionsunterrichts nur von den reformatorisch-humanistischen und »aufgeklärten« Muslimen (siehe Kapitel 2 und 4!) definiert und gelehrt werden. So lange noch Religionsunterricht in den staatlichen Schulen stattfindet, sind mit staatlicher Unterstützung umgehend legalisierte Ansprechpartner, das heißt verfassungskonforme Religionsvertretungen zu institutionalisieren.

- Neben dem die Schülerschaft spaltenden Religionsunterricht sollte ein gemeinsamer Ethikunterricht für alle Schüler, deutsche wie zugewanderte, verbindlich sein. Unterrichtsthemen sollten vor allem die wesentlichen Aussagen der verbreitetsten Religionen und ihr Verhältnis zueinander sein, die Bedeutung von Religionsfreiheit, die Rechte und Pflichten des Individuums in einer demokratischen Gesellschaft, die Errungenschaft der Menschenrechte wie die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die freie Entfaltung der Persönlichkeit, bis hin zu Fragen, wie man friedlich miteinander umgeht und Respekt für den anderen entwickelt, auch wenn er eine andere Meinung oder Weltanschauung hat. Das Land Berlin bietet hier bereits seit Jahren ein erprobtes Unterrichtsmodell von zwei Stunden in der Woche an.

- Wenn verhindert werden soll, dass sich Verhältnisse wie in Berlin-Neukölln, Duisburg-Marxloh oder etwa Molenbeek in Belgien weiter ausbreiten und geradezu »Vorbilder« für jene werden, die von einer Herrschaft eines alles dominierenden Islam träumen, dann müssen in Schule und Medien jene Werte und Rechte nachhaltig thematisiert werden, die uns unsere offene, liberale und (bedingt!) tolerante Gesellschaftsordnung an Selbstbestimmung und Entfaltungsmöglichkeiten bietet. Diese Themen sind – neben dem Ethikunterricht – möglichst in allen Unterrichtsfächern an geeigneter Stelle zu behandeln.

Integration bahnt sich nur an in Klassen mit maximal 20 bis 25 Prozent Migranten

- Gruppen in Kindertagesstätten und vor allem Schulklassen mit mehr als 25 Prozent Kindern von Zuwanderern mit mangelhaften Deutschkenntnissen sind hinsichtlich des Bildungserfolgs aller Schüler einer Klasse kontraproduktiv und überfordern Erzieher und Lehrer. Die vielfach zu beobachtenden Klassen mit bis zu 90 Prozent und mehr Migranten zeigen, dass im betreffenden Stadtteil mehr Zuwanderer leben als realistischer Weise an erfolgreicher Integrationsarbeit in die deutsche Gesellschaft und Kultur zu leisten ist. Bei mehr als 50 Prozent Zuwanderer in einer Klasse erfolgt eher eine »Integration« der deutschen Schüler in die Gruppe und Verhaltensformen der Zuwanderer. Soll Schule einen relevanten Beitrag zur Integration leisten, dann dürfen maximal ein Viertel der Schüler Zuwanderer sein. Der Gedanke der Patenschaftsübernahme für einen Zuwanderer durch ein deutsches Klassenmitglied sollte in Betracht gezogen werden, zum Beispiel in Form von Nebeneinandersitzen in der Klasse, gemeinsames Verbringen von Freizeiten, Kontaktaufnahme zwischen den Eltern.

- Lehrer sind völlig überfordert, wenn sie in Klassen zu unterrichten haben, in denen Kinder sitzen, die dem Unterricht aus sprachlichen Gründen nicht in ausreichendem Maße folgen können. Die Folgen sind erhebliche Bildungsdefizite und unerwünschte, weil integrationshemmende Isolation und Gruppenbildung innerhalb der nicht-einheimischen Kinder. Mangelhafte Bildung produziert Arbeitslosigkeit, diese wiederum kann zu Frustration und Radikalisierung führen. Voraussetzung zur Teilnahme am Unterricht ist die Beherrschung der deutschen Sprache soweit, dass einem schulstufengemäßen Unterricht gefolgt werden kann. Das bedeutet in der Regel, dass Kinder von Zuwanderern einen altersgemäßen Sprachtest zu bestehen haben, gegebenenfalls zusätzlich täglich Sprachunterricht und im ungünstigsten Fall zunächst einen etwa einjährigen Deutschkurs zu absolvieren haben, bevor sie eine deutschsprachige Schule besuchen können.

- Da viele Klassen in Brennpunktbezirken einen deutlich zu hohen Migrantenanteil haben, ist ein Lehrer nicht mehr in der Lage, einerseits den Leistungsstarken und Leistungswilligen und andererseits gleichzeitig den Leistungsschwachen die nötige Aufmerksamkeit beziehungs­weise Hilfestellung zu gewähren. Bei Überschreiten einer kritischen Anzahl von Migranten, erfahrungsgemäß meist aus dem türkischen und arabischen Kulturbereich kommend, ist mit deutlichen Leistungseinbrüchen zu rechnen. (Was vielfach durch großzügige Notenvergabe kaschiert wird!) Gelöst werden kann dieses Problem kurzfristig nur durch eine weitere Lehr- oder Hilfskraft oder durch Verteilen von Migrantenkinder auf Klassen anderer Schulen mit weniger Migrantenkindern. Langfristig nur dadurch, dass Migrantenfamilien nicht konzentriert in bestimmten Stadtteilen angesiedelt werden.

Ausländische und inländische Finanzierung des »Politischen Islam« unterbinden

- Zu Recht wird die Finanzierung der Moscheen und ihres Personals durch das Ausland – vorwiegend Türkei, Saudi-Arabien und Golfstaaten – kritisiert. Die türkische Religionsbehörde Diyanet stellt über DITIB seit Jahren von ihr bezahlte Prediger zur Verfügung, Saudi-Arabien investiert jährlich zwischen zwei und drei Milliarden Dollar in die Verbreitung der sunnitischen Version des Islam. Alle religiösen und weltanschaulichen muslimischen Vereine haben ihre Finanzierungen, zu der auch zum Beispiel der Grundstückserwerb gehört, offenzulegen. Gelder von Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, oder von autokratisch und streng muslimisch-religiös regierten Ländern, sind zumindest verdächtig, zu verfassungswidrigen Zwecken verwendet zu werden. (So hat zum Beispiel Dänemark jüngst ein Gesetz erlassen, dass die Geldannahme von sogenannten antidemokratischen beziehungsweise extremistischen Kräften zur Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland verbietet (61). Im Zusammenhang mit der Finanzierung von Moscheen stellt der Migrationsforscher Ruud Koopmans die Frage, ob deutsche Fördergelder, die zu großen Teilen an Moscheen von DITIB und Milli Görüs gehen, dort in unserem Sinn Verwendung finden. Er spricht von einer mangelnden Abgrenzung der Bundesregierung von islamistischen Institutionen (62)). Es ist offensichtlich, dass durch diese vom Ausland kommenden Gelder Entwicklung und Ausbreitung einer politisch agierenden, Menschenrechte negierenden Religion unterstützt werden sollen, die unseren Verfassungsprinzipien in vielfacher Hinsicht widerspricht. Folglich sind alle Finanzierungsquellen und die Verwendung der Mittel den deutschen Behörden gegenüber offenzulegen.

- Es fließen Millionenbeträge an sogenannten Fördergeldern von Seiten der deutschen Bundesregierung an Organisationen und Vertreter des »Politischen Islam«, ohne dass erkennbar wird, wofür diese finanziellen Leistungen erbracht werden. Der Politologe Hamed Abdel-Samad übt scharfe Kritik an Innenminister Seehofer und verlangt, dass der Bundesrechnungshof eingeschaltet werden sollte, weil es sich ganz offensichtlich nicht um Fördermaßnahmen zur Integration handelt, sondern um eine Fehlleitung von Steuergeldern zur staatlichen Finanzierung von Aktivitäten des »Politischen Islam«. Sollte es wirklich nur einfältige Dummheit führender Regierungsmitglieder sein, die eine solche kontraproduktive Politik betreiben, indem sie die verdeckt agierenden, aber längst erkannten Feinde unserer Gesellschaftsordnung finanzieren? (63). Selbst innerhalb der CDU/CSU-Fraktion artikuliert sich inzwischen deutliche Kritik an der allzu blauäugigen Zusammenarbeit mit verschiedenen muslimischen Organisationen, zum Beispiel des Zentralrats der Muslime in Deutschland unter Führung des politisch undurchsichtigen Aiman Mazyek, und deren großzügige finanzielle Förderung. Die finanzielle Förderung insbesondere muslimischer Vereine und Organisationen, die im Verdacht stehen, direkt Ziele des »Politischen Islam« zu verfolgen, ist detailliert hinsichtlich Geldquellen und Verwendung zu überprüfen und gegebenenfalls einzustellen.

- Als Möglichkeit, sich vom Ausland unabhängig zu machen, werden in Analogie zur deutschen Kirchensteuer verschiedene Finanzierungsmodelle diskutiert. Eine Steuer vergleichbar der Kirchensteuer wurde vorgeschlagen, die unmittelbar von jedem Gläubigen an eine zentrale Stelle abgeführt und von dort an die Moscheen verteilt werden. Ein anderer Vorschlag lautet, eine Moscheesteuer zu erheben, die direkt der einzelnen Moschee zugutekäme. Des Weiteren wurde eine Halal-Steuer diskutiert, die auf islamisch zertifizierte Konsumgüter erhoben wird. Zu klären ist die Form der Einnahme und der Verwaltung der Gelder. Ein weiterer Gedanke sieht vor, die Imame neben ihrer Tätigkeit in der Moschee auch als Religionslehrer einzusetzen. Ein Teil des Gehaltes würde dann in Analogie zu christlichen Religionslehrern der Staat übernehmen. Der letzte Vorschlag widerspricht allerdings der Forderung, aus Gründen der Trennung von Staat und Religion generell den Religionsunterricht in den staatlichen Schulen abzuschaffen und die staatliche Finanzierung der Religionslehrer einzustellen. Der deutsche Staat sollte Bemühungen der Muslime in Deutschland unterstützen, sich von ausländischen Geldgebern, insbesondere jenen mit verfassungswidrigen Zielsetzungen, unabhängig zu machen.

- Regierung und Schulbehörden sollten statt der Zusammenarbeit mit den konservativen und orthodoxen, vielfach vom Ausland gesteuerten und finanzierten islamischen Verbänden vor allem den Kontakt zu den liberalen Verbänden und den vielen, teilweise säkularisierten Muslimen suchen. Diese zeigen ihren Glauben nicht mehr demonstrativ nach außen, sondern leben ihn privat oder pflegen ihn nur noch als Tradition. Sie passen sich insofern problemlos den Prinzipien einer offenen und liberalen Gesellschaft an. Deshalb die Forderung: Kein Geld an Verbände, die als verlängerter Arm ausländischer Regierungen agieren und deren betontes Interesse die Verbreitung einer im Mittelalter stehen gebliebenen Religion ist, einschließlich des langfristigen Ziels der Islamisierung der gesamten Gesellschaft.

Nur aufgeklärter Islam und liberale muslimische Verbände sind kompatibel mit offener und liberaler Gesellschaft

- Wir sollten die Anmaßungen der orthodoxen bis fundamentalistisch eingestellten Muslimverbände wie DITIB, ZMD oder etwa des Islamrats, deren größter Verband Milli Görüs ist, für die Muslime in Deutschland zu sprechen, entschieden zurückweisen. Sie vertreten allenfalls ein Viertel der in Deutschland lebenden Muslime. Der unangemessen große Einfluss dieser konservativen, teilweise vom Verfassungsschutz beobachteten Islamverbände ist zurückzudrängen. Die Vielzahl der reformatorisch-humanistischen beziehungsweise »aufgeklärten« Auffassungen (siehe Kap. 4!) einer islamischen Glaubenslehre dagegen werden derzeit von unseren staatlichen Stellen, zum Beispiel den schulischen Religionsunterricht betreffend, fast systematisch ignoriert. Diese sollten dagegen stattdessen unterstützt, ihr Aufbau gefördert und zumindest auch als rechtmäßige und anerkannte Verhandlungspartner betrachtet werden.

 -Die Zusammensetzung der Deutschen Islam-Konferenz ist völlig neu vorzunehmen. Derzeit einflussreiche Verbände wie DITIB und der Zentralrat der Muslime (ZMD) verfolgen Ziele, die mit unserer Gesellschaftsordnung definitiv nicht in Einklang zu bringen sind und mit guten Gründen zunehmend mit Misstrauen betrachtet werden. Stattdessen sind zukünftig sowohl Verbände der reformatorisch-humanistischen beziehungsweise »aufgeklärten« Auffassungen der islamischen Glaubenslehre zu beteiligen (siehe Kap. 4!) als auch renommierte Einzelpersönlichkeiten, wie sie sich seit Jahren in Wort und Schrift an der öffentlichen Diskussion über Islam und Integration beteiligen. Beispielhaft sind die wiederholt erwähnten Persönlichkeiten zu nennen vom Range etwa einer Seyran Ates, Necla Kelek, Lale Akgün (SPD) oder eines Bassam Tibi, Hamed Abdel Samad, Ahmad Mansour, Ali Ertan Toprak (CDU).

- Wir sollten uns zu unseren Werte und Normen, den Ideen der Aufklärung sowie den Vorzügen unserer gesellschaftlichen und politischen Ordnung selbstbewusst – nicht arrogant! –in Worten und durch Vorleben bekennen, statt diese durch Selbstzweifel und Selbsthass in Frage zu stellen. Schulen und Hochschulen, der eigene Arbeitsplatz, Soziale Medien, Leserbriefe bieten sich an als Orte diesbezüglicher Bekenntnisse. Dürfen wir nicht mit einem gewissen Stolz auf Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und andere grundlegende Rechte verweisen? Auch wenn diese an neue Entwicklungen immer wieder auch angepasst werden müssen. Nur ein klares verfassungskonformes, dabei weltoffenes Bekenntnis zu unserer Gesellschaftsordnung und Kultur kann die Gegenseite beeindrucken und ihr Respekt und die notwendige Anerkennung abgewinnen. Der Vorwurf, sachliche Kritik am Islam und am Verhalten von Muslimen sei islamophob oder rassistisch, ist entschieden zurückzuweisen.

- Scharf kritisiert werden sollte die Zusammenarbeit der beiden Kirchen mit den orthodoxen und fundamentalistischen Vertretern des Islam. Es sollten die Gründe offen thematisiert werden, die diese beiden Institutionen mit dem Islam verbinden. Es ist offenbar die gemeinsame Ablehnung einer Gesellschaft, die sich zunehmend säkularisiert, das heißt, sich einer vernunft- und wissenschaftsorientierten Sicht auf die Welt öffnet. Die beiden großen Religionen Christentum und Islam sehen sich in dem Ziel verbunden, aktiv in die Gestaltung der Gesellschaft einzugreifen, um deren weitere Säkularisierung aufzuhalten. Dabei maßen sie sich über den Bereich ihrer Mitglieder an, über die Politik religiöse Vorstellungen allen Bürgern aufzuzwingen. Dem ist durch Betonung der Grundsätze und Werte der offenen und liberalen Gesellschaft entschieden entgegenzuwirken – in Schule, in den Medien, in der Politik.

- Nur der liberale bzw. aufgeklärte Islam ist durch die Religionsfreiheit geschützt. Dazu sind die theologischen Aktivitäten an der Universität Münster um Professor Mouhanad Khorchide, in Berlin um Imamin Seyran Ates und in Freiburg um den Theologen Abdel-Hakim Ourghi und ähnliche Entwicklungen von der Politik ausdrücklich anzuerkennen, zu unterstützen und in alle Formen integrationsfördernder Maßnahmen einzubeziehen. Darüber hinaus sind liberale Vereinigungen und Organisationen wie der »Liberal-Islamischer Bund«, das »Muslimische Forum Deutschland« und die »Initiative Säkularer Islam« (siehe Kap. 4!) von der Politik ebenfalls ausdrücklich zur Zusammenarbeit bei allen Bemühungen im Zusammenhang mit Integration aufzufordern und einzubeziehen. Es gilt, die große Zahl der integrierten, liberalen und säkularisierten Muslime zu organisieren und als politische Kraft zu etablieren und sie den muslimischen Verbänden mit ihrer polit-ideologischen Zielsetzung und jenen Moscheen mit orthodoxen und fundamentalistischen Vorstellungen, die derzeit noch ihre politische Macht ausspielen, entgegenzusetzen.

Appell an die meinungsbildenden Medien, Politiker und Islamwissenschaftler

- Wir sollten in Leserbriefen, Kommentierungen in den sogenannten Sozialen Medien oder Diskussionsbeiträgen in Veranstaltungen zum Ausdruck bringen, dass wir die in vielen Fällen einseitige, verharmlosende und beschönigende Berichterstattung in den täglichen Nachrichtensendungen des Fernsehens nicht widerspruchlos hinnehmen. Zu beanstanden ist, dass nicht ins erwünschte politische Bild passende Fakten weggelassen oder heruntergespielt werden und dass damit zu den vielfältigen Formen des Verstoßes gegen die Prinzipien unserer Gesellschaftsordnung durch bestimmte muslimische Kreise hinweggesehen wird. Diese oft nur die halbe Wahrheit, zumindest unangemessen relativierenden Berichte folgen einem Muster, das schon die Berichterstattung über politische Ereignisse als »gut gemeinte« pädagogische Maßnahme begreift. Berichte in Tageszeitungen und Nachrichtensendungen in erzieherischer Absicht, oft einem übergeordneten Framing-Konzept folgend, sind einer aufgeklärten Gesellschaft nicht würdig. Das schließt nicht aus, in begründeten Fällen auch unverhältnismäßige oder kontraproduktive Verhaltensweisen seitens Vertreter der Aufnahmegesellschaft zu kritisieren. Aber Nachricht und Meinung sind zu trennen! Um es noch deutlicher zu sagen: Große Teile des Journalismus haben sich der Politik und der Moral angedient, unter Vernachlässigung ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich zunächst so objektiv wie möglich zu berichten. Ihre erste Aufgabe ist es nicht, uns in den ersten Meldungen gleich die »richtige Sicht der Dinge« zu vermitteln, dafür sind Kommentare und Meinungsspalten da. Ich erinnere an die laut Studie der Hamburger Media School und des Presseinstituts der Universität Leipzig absolut tendenziöse Berichterstattung der deutschen Zeitungen über die Flüchtlingskrise 2015/2016: »Zeitungen waren eher Volkserzieher als kritische Beobachter.« (64).

- Einseitig ist auch die Berichterstattung über antisemitisches Verhalten von muslimischer Seite. Solches wurde in letzter Zeit so gut wie gar nicht mehr in den öffentlich-rechtlichen Medien als existent erwähnt. Die politische Wirklichkeit zeichnet ein anderes Bild. Die Texte von Milli Görüs sind voller antisemitischer Aussagen. Auf Schulhöfen mit einem großen Anteil von muslimischen Schülern sind antisemitische Beleidigungen an der Tagesordnung. Auf dem (bisher) alljährlich stattfindenden Al-Quds-Marsch durch Berlin wird regelmäßig das Existenzrecht von Israel bestritten und Hassparolen der verschiedensten Art geäußert. Während Christen sich heute von der in der Bibel formulierten Schuld der Juden am Tod von Jesus und damit vom Antijudaismus distanzieren und die zweitausendjährige Verfolgung der Juden durch die Kirchen im höchsten Maße bedauern, gibt es seitens der Vertreter des orthodoxen Islam glaubhafte Erklärungen dieser Art dazu nicht. Die Vielzahl der antijüdischen Aussagen im Koran wird nach wie vor als gültig betrachtet, sodass von einem durch den Koran legitimierten muslimischen Judenhass beziehungsweise islamischen Antijudaismus gesprochen werden muss. Der jüdische Historiker Michael Wolffsohn beklagt in der Neuen Zürcher Zeitung und in der Jüdischen Allgemeinen eine zunehmend grösser werdende muslimische Minderheit, die sich radikalisiert, weil mit den muslimischen Zuwanderern auch deren nationale und regionale Konflikte importiert würden. Zum andern hätten sich leider auch Gruppen unserer Gesellschaft mit den antijüdischen und antizionistischen Extremisten aus dem arabischen Raum identifiziert. Er erwähnt dabei ausdrücklich Teile der LINKEN (65). In unseren abendlichen Nachrichtensendungen von ARD und ZDF, die übrigens die Hauptquellen der täglichen Information für das Gros der Bevölkerung darstellen, erfuhr man bisher vom muslimischen Antisemitismus so gut wie nichts. Selbst Josef Schuster, Präsident der Jüdischen Gemeinde, bemängelte wiederholt die dürftige diesbezügliche Berichterstattung durch die öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendungen. Geradezu Daten fälschend verhält sich das Bundeskriminalamt (BKA) und auch Teile der Polizei: Sind politisch motivierte Straftaten (PMK) nicht zuzuordnen, werden sie aufgrund einer Vorgabe des Bundeskriminalamtes als PMK-rechts registriert (66). Man sollte sich also bei Meldungen über »rechten Antisemitismus« immer gleich auch fragen, wie korrekt, wie wahrheitsgetreu und wie vollständig die diesbezügliche Berichterstattung ist.

- Eine bemerkenswerte Ausnahme von der Tabuisierung muslimischen Antisemitismus veranlasste jüngst der israelisch-palästinensische Konflikt im Mai 2021. Hier wurde in den deutschen Zeitungen und von deutschen Politikern plötzlich davon gesprochen, dass von muslimscher Seite offener und hasserfüllter Antisemitismus ausginge. Eine Feststellung, die bisher stets als mehr oder weniger islamfeindlich galt und entgegen korrekter Berichterstattung in den öffentlich-rechtlichen Medien systematisch tabuisiert wurde. Es bleibt abzuwarten, ob den Forderungen der Politiker nach Konsequenzen nun wirklich Taten folgen, sowohl in den Berichten der öffentlich-rechtlichen Medien, in der Strafverfolgung und der notwendigen Aufklärung durch politische Bildung in der Schule und Sozialarbeit bei Jugendlichen und Erwachsenen. Eine kleine Randbemerkung sei noch angefügt: Am Tag der überraschend heftigen antisemitischen Proteste drückte sich die ARD-Tagesschau vor einer klaren Berichterstattung, aus der hervorgegangen wäre, dass es überwiegend oder ausschließlich muslimische Migranten sind, die hier ihre antisemitischen Parolen skandierten. Im Framing-Konzept der ARD war dieser Fall offenbar nicht vorgesehen. Also wurde zunächst bewusst unklar berichtet, welcher Herkunft die Demonstrierenden und Krakeelenden sind, um ja nichts »Unkorrektes« verlauten zu lassen. Man sollte daraus wieder einmal lernen, dass es bestimmten Medien nicht um eine möglichst objektive Berichterstattung geht, sondern um eine Form des Informierens, die gleichzeitig den politisch erwünschten Blick auf die Situation vermittelt (67).

- Was ist von türkischen und arabischen Fernsehsendern zu halten, die hier über Satellit oder als örtliche Sender empfangen werden können und ganz offenbar in großer Zahl von Zuwanderern aus diesen Herkunftsländern gesehen werden? Es ist nach aller Erfahrung mit den Herkunftsländern schwer vorstellbar, dass sie als ausländische Sender für die Integration in die deutsche Gesellschaft werben. Der in Duisburg stationierte Fernsehsender »Kanal Avrupa« wird von der DITIB ausdrücklich empfohlen. Diese Empfehlung macht kritische Stimmen verständlich, wenn diese feststellen, dass dieser Sender »sich massiv gegen vermeintliche Assimilation wendet, gegen Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung durch Deutsche …« (68). Die Frage muss erlaubt sein, welches Interesse deutsche Politik an der Genehmigung eines solchen integrationspolitisch kontraproduktiv wirkenden Senders haben kann.

Ergänzend zu diesem letzten Kapitel kann ein Beitrag des Migrationsforschers Ruud Koopmans vom WZB mit dem Titel »Was jetzt passieren muss« empfohlen werden (69).

9. Schlussbemerkungen

Ich bin der Überzeugung, dass die Gefahren, die uns in Deutschland und in weiten Teilen Europas vom »Politischen Islam« drohen, dramatisch unterschätzt werden. Die Politik, wie sie etwa von der Deutschen Islamkonferenz betrieben wird, arbeitet fast ausschließlich mit Verbänden zusammen, die definitiv nicht als Freunde oder gar Verteidiger unserer Gesellschaftsordnung bezeichnet werden können. Die abendlichen Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, die die wesentlichen meinungsbildenden Sendungen für breite Bevölkerungsschichten darstellen, berichten kaum über Absichten, die sich hinter dem Begriff des »Politischen Islam« verbergen. Jugendliche, die einen Großteil der Wähler der islamunkritischen GRÜNEN bilden, erreicht das tägliche Informationsangebot der Medien überhaupt nicht, wie eine aktuelle Studie #UseTheNews des Leibniz-Instituts für Medienforschung nachweist. Jugendliche informieren sich erfahrungsgemäß hauptsächlich anhand der über ihre Smartphones gelieferten Schlagworte, die ihnen nur das Gefühl vermitteln, informiert zu sein, tatsächlich aber keine auch nur halbwegs umfassende Orientierung darstellen.

Politische Dokumentationen, die Probleme und Gefahren offener ansprechen, werden spät am Abend gesendet und interessieren nur einen relativ kleinen Teil der Bevölkerung. Talkshows von ARD und ZDF verfolgen mehr oder weniger die Tendenz, die politische Linie der Regierenden und der GRÜNEN und LINKEN zu stützen und behandeln Probleme der Migration durch muslimische Zuwanderer nur bedeckt und beschönigend. Gelegentlich wird ein Alibi-Gegner eingeladen, gern ein extremer Vertreter der AfD. Man hat den Eindruck, dass dessen Einladung mit dem Ziel erfolgt, gegenteilige Auffassungen grundsätzlich als unbegründet bis absurd erscheinen zu lassen. Mit anderen Worten: Das Gros der Bevölkerung ist nicht hinreichend informiert über das, was sich im Unter- und Hintergrund an Gefahrenpotential gebildet hat. Es sind eben weniger die spektakulären Aktionen islamischer Attentäter, die sich von Zeit zu Zeit ereignen und deren Abwehr den Eindruck erwecken, dass unser Staat sich, wenn auch mit ein paar »bedauerlichen Opfern«, erfolgreich wehren kann. Die dramatischen Bedrohungen gehen von den kaum bekannten, in der Regel unspektakulären Aktivitäten der Gegner unserer offenen und liberalen Gesellschaft aus, von den überwiegend ihre Ziele verborgen haltenden, sogenannten legalistisch arbeitenden Vertretern des »Politischen Islam«, angetrieben von der Überzeugung, im Besitz der einzig wahren Religion zu sein, und finanziell und personell aus dem muslimischen Ausland unterstützt.

Ein Blick in Richtung der muslimisch geprägten arabischen oder asiatischen Länder sollte genügen, um die polit-religiösen Vorstellungen der tonangebenden deutschen orthodoxen, politisch agierenden Verbände als absolut indiskutabel zu bezeichnen. Ein aggressiv missionierender, gegenüber anderen Weltanschauungen absolut intoleranter Islam nach Koran und Scharia stellt die Werte unserer offenen und liberalen Gesellschaft in Frage. Toleranz gegenüber Intoleranz ist das Ende der Toleranz. Sich hier auf die Religionsfreiheit berufen, aber dort, wo der Islam die herrschende Religion darstellt und von wo auch die politische und finanzielle Unterstützung für ihre Aktivitäten kommt, ist von Religionsfreiheit absolut keine Rede. Diese Doppelzüngigkeit ist skandalös und sollte endlich öffentlich thematisiert werden.

Sollte es tatsächlich politische Naivität sein, mit der die Zusammenarbeit unserer Politiker mit den muslimischen Verbänden erfolgt, verbunden mit der – eigentlich gerechtfertigten – Überzeugung, dass letztlich unsere Gesellschaftsordnung mit ihren Freiheiten das System sei, das auch dem Islam als reine, persönlich gelebte Glaubenslehre seinen Platz neben den anderen Weltanschauungen anbietet? Verkannt wird dabei meines Erachtens der unbeugsame Wille des »Politischen Islam«, seiner polit-religiösen Ideologie um jeden Preis zum Durchbruch zu verhelfen. Oder sollte das Kalkül unserer den Kirchen nahestehenden Politiker darin bestehen, in einem politisch agierenden Islam den Partner zu sehen, der langfristig der Religion allgemein und speziell den Kirchen wieder die Anerkennung und gesellschaftliche Wertschätzung zurückgeben soll, die sie einst besaßen?

Einige Politiker und der Verfassungsschutz sehen die Gefahren und versuchen, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Es sind erst wenige Politiker, die sich in dieser Richtung engagieren. Anfangs waren es Mitglieder der AfD, die sich dieser Thematik annahmen. Die AfD hat sich allerdings als Partei aufgrund ihrer ungeklärten Beziehungen zur rechtsextremen Szene aus einer ernstzunehmenden Diskussion ausgeklinkt. Einige Politiker der CDU und vereinzelt Vertreter von SPD und GRÜNEN treten für eine ehrliche Diskussion der Problematik ein. Der Bundestag hatte im November 2020 einen Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP gebilligt, ein Verbot der Vereine der Grauen Wölfe wenigstens zu prüfen (70). Der Verfassungsschutz ist ebenfalls gut informiert über die Gefahrenlage, die sich aus den Zielsetzungen des »Politischen Islam« ergibt. Er wird aber in seiner Aufklärungsarbeit politisch gezügelt und parteipolitisch instrumentalisiert, weil solche Informationen offenbar nicht in das politische Konzept der Migrationspolitik der Bundesregierung passen. Oder sollte tatsächlich ein erstes Umdenken stattfinden aufgrund fragwürdiger Aktivitäten orthodoxer, sprich: politisch-islamischer Verbände, deren ausländische Auftrag- und Geldgeber nicht mehr zu ignorieren sind?

Das ständige Beschwören des Rechtextremismus durch unsere Politiker als größte innenpolitische Gefahr wird unglaubwürdig, wenn die rechtsextremen Grauen Wölfe oder die ebenso verfassungsfeindliche Muslimbruderschaft und die mit ihnen eng zusammenarbeitenden muslimischen polit-religiösen Verbände nicht ebenso ins Visier der Politik genommen werden. Und ob die Mehrheit der Bevölkerung sich überhaupt für die Bewahrung unserer Grundordnung interessiert, mag auch bezweifelt werden. Offenbar ist es einem großen Teil wichtiger, abends täglich (!) die Auswahl unter mindestens (!) fünf Kriminalfilmen zu haben und sich durch mehr oder wenige geistlose Ratespiele unterhalten zu lassen. In unserer Demokratie, die eigentlich auf das Mitdenken und Mithandeln aller Bürger angewiesen ist, wird das verantwortungsvolle und vorausschauende politische Denken und Handeln nur von ganz Wenigen als Möglichkeit und Pflicht wahrgenommen. Ist es das Ergebnis fehlender politischer Bildung oder ist es die Natur des Menschen, die dazu neigt, das Leben zu genießen und das mühsame politische Geschäft, das geordnete und friedliche Zusammenleben zu organisieren, wenigen Anderen zu überlassen? Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Meinungsfreiheit sind jedoch keine Selbstverständlichkeiten, sie sind ständig bedroht, sie müssen folglich ständig beschützt und verteidigt werden – und zwar von uns allen.

Ist es nicht höchst bemerkenswert, dass die kompetentesten und glaubwürdigsten Kritiker unserer derzeitigen Migrationspolitik und der naiven Einschätzung des Islam groteskerweise Zuwanderer aus muslimischen Ländern sind? Ich denke – neben den schon mehrfach erwähnten Männern und Frauen wie Hamed Abdel-Samad, Seyran Ates oder etwa Ahmad Mansour – zum Beispiel auch an Necla Kelek, Ralph Ghadban, die Politiker Lale Akgün (SPD) und Ali Ertan Toprak (CDU), ferner an Bassam Tibi, Mina Ahadi, Ayaan Hirsi Ali oder etwa Imad Karim. Sie alle haben am eigenen Leib erfahren, was es heißt, in Ländern zu leben, die streng religiös-islamisch ausgerichtet sind. Sie sind wahre Vertreter einer offenen Gesellschaft, mit denen unsere Politiker zusammenarbeiten sollten, statt vor allem muslimische Organisationen, die verfassungswidrige polit-religiöse Heilslehren umzusetzen versuchen, politisch zu hofieren und teilweise sogar zu finanzieren. Zu Recht stellt Seyran Ates fest: »Der Kampf muss gegen den politischen Islam geführt werden« (71). Diese um Aufklärung bemühten Kritiker eines die gesamte Gesellschaft vereinnahmenden und strangulierenden Islam werden mangels Gegenargumenten (oder etwa anderer fragwürdiger Interessen wegen?) von den meisten Medien und politischen Beobachtern in ihrer Bedeutung verkannt, möglichst totgeschwiegen, wenn sie nicht sogar als islamophobe Hetzer denunziert werden.

Ich schließe mit einem Wort der Schriftstellerin Monika Maron, das sie bereits im April 2015 in der Zeitung »Die Welt« formulierte:

»Islamisierung beginnt nicht erst, wenn der Islam in Deutschland Staatsreligion geworden ist, sondern wenn er unsere rechtsstaatlichen und zivilisatorischen Grundsätze mit seinen religiösen Ansprüchen unterläuft.«

Anmerkungen:

Ich bin ein entschiedener Vertreter der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Dennoch lehne ich die sogenannte geschlechtergerechte Schreibweise durch ein angehängtes *innen oder ähnliche Konstruktionen als Verunstaltung der deutschen Sprache ab. Stattdessen benutze ich, wie schon immer so gemeint und verstanden, das generische, also geschlechtsneutrale Maskulinum. Generisch laut Fremdwörter-Duden: das Geschlecht oder die Gattung betreffend.

Hinweise: Einige wenige Quellen weisen eine Bezahlschranke auf, die mitunter erst nach einiger Zeit des Erscheinens des Artikels aktiviert wurde. In den Überschriften und ersten Zeilen sind dennoch meistens Kernsätze zum Inhalt noch lesbar. In manchen Fällen ist das kostenlose Weiterlesen möglich. Die Internetseiten wurden zuletzt im Mai 2021 aufgerufen.

Anmerkungen und Quellennachweis (PDF Datei)

Univ.-Prof. Dr. Uwe Lehnert ist emeritierter Professor für Bildungsinformatik und Bildungsorganisation, der an der Freien Universität Berlin im Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie tätig war.

Bekannt geworden ist er vor allem durch sein Buch „Warum ich kein Christ sein will“. Im Oktober 2018 erschien die 7., vollst. überarb. Auflage, Hardcover, 490  S. im Tectum-Verlag Baden-Baden (innerhalb der Nomos Verlagsgesellschaft).

Webseite: http://warum-ich-kein-christ-sein-will.de/

Kommentare

  1. userpic
    Klarsicht(ig)

    Ich denke, dass es möglich sein müsste, in allen Fernsehprogrammen oder wenigstens in einem von ihnen täglich oder mehrmals pro Woche und immer zur gleichen Zeit insbesondere zugewanderten Muslimen dabei behilflich zu sein, die Deutsche Sprache in Wort und Schrift zu erlernen.

    09. 07. 2021, 16.50 Uhr.

    Gruß von
    Klarsicht(ig)

    Antworten

    1. userpic
      Christian Meißner

      Eine sehr gute Analyse mit - wie ich finde - ebenfalls sehr guten Vorschlägen. Die von Ihnen angedeutete Rechts-Links-Spaltung sehe ich allerdings nicht ganz so dramatisch: Wenn die Mikrofone des Plenarsaals im Bundestag einmal aus sind, wird ja - zuweilen - in den Ausschüssen auch konstruktiv zusammengearbeitet. Allerdings könnte die Lektüre von Karl Poppers "Die offene Gesellschaft und ihre Feinde" hier und dort nicht schaden.

      Aber warum sollten unsere Politiker in irgendeiner Hinsicht "besser" sein, als der Rest der Gesellschaft? Das wirft die Frage auf, was denn jeder Einzelne tun kann. Sehr gute Ansätze dafür liefert Ahmad Mansours Buch "Solidarisch sein".

      Besten Dank nochmals!

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