„Queer“ im Grundgesetz?

Schutz queerer Personen

„Queer“ im Grundgesetz?

Foto: Pexels.com / Tove Liu

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat eine neue Queer-Beauftragte, Sophie Koch. Sie fordert, den Schutz queerer Personen explizit ins Grundgesetz aufzunehmen und Artikel 3 in diesem Sinne zu erweitern:

Queere Personen werden immer mehr angefeindet und wir sehen in Ländern wie den USA, wie schnell ihre Rechte auch wieder eingeschränkt werden können. Wir müssen sie durch das Grundgesetz schützen können …[1]

Meine These: Queere Personen und deren Rechte werden vom Grundgesetz bereits exzellent geschützt – wie wir alle.[2] Kochs Vorschlag ist deshalb komplett überflüssig, widerspricht dem Zweck einer Verfassung, würde diese inhaltlich sogar schwächen. Ihre Forderung ist aber typisch für einen uninformierten, irrationalen und aggressiven queeren Aktivismus, der sich leider auch bei uns in den letzten Jahren entwickelt hat.

Sinn und Zweck der Verfassung

Unsere Verfassung drückt die zentrale Gerechtigkeitskonzeption aus, auf der das Zusammenleben der Bürger beruht. Sie beschreibt die Kernaufgaben des Staates, Inhalte, Grenzen und Kontrollmechanismen seines Gewaltmonopols. Sie legt den Freiraum der Bürger fest und definiert die grundlegenden politischen Entscheidungsmechanismen. Die Verfassung ist der normative Ordnungsrahmen für die Politik, soll der kurz- und mittelfristigen Tagespolitik entzogen sein. In gewisser Weise schützt sie uns auch vor uns selbst – z.B. vor emotional bedingten legislativen Schnell- und Fehlschüssen.

Um diese Funktionen zu erfüllen, sollte die Verfassung so einfach, klar und leicht verständlich wie möglich formuliert sein. Darüber hinaus sollte sie in sich weitgehend stimmig sein – Widersprüche beeinträchtigen ihren Zweck als Entscheidungsbasis politischer Fragen.[3]

Der Vorschlag der Queer-Beauftragten ist sinnlos

Frau Koch schlägt vor, das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 explizit auf queere Personen auszudehnen. Wie sieht dieser Artikel aus?

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. [4]

Artikel 3 basiert wie alle anderen der ersten 20 Artikel auf dem Leitprinzip der Würde des Menschen, wie in Artikel 1 formuliert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. [5]

Der Würdegedanke liefert die Basis und den nicht hintergehbaren Rahmen für Verständnis und Auslegung der Grundrechte und der Verfassung. Besonders die Persönlichkeits-, Privat- und Intimsphäre eines jeden Bürgers werden konsequent geschützt. Gleiches gilt für die Ehre. Artikel 2 garantiert zudem die freie Entfaltung der Persönlichkeit, solange dabei weder die Rechte anderer Bürger, die Verfassung oder „das Sittengesetz“ verletzt werden. [6] Die Sache mit dem Sittengesetz hat sich im Laufe der Zeit erledigt bzw. abgeschliffen. De facto sind damit mittlerweile einfach die anderen Gesetze gemeint.

Die Auflistung in Artikel 3 ist also rein veranschaulichend bzw. beispielhaft, nicht als vollständig zu verstehen. Artikel 3 lässt nicht zu, dass Bevölkerungsgruppen oder Personen diskriminiert werden dürfen, die in der Auflistung fehlen. Aus Artikel 3 im Verbund mit Artikel 1 und 2 geht klar und unmissverständlich hervor, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Vorlieben oder seines Lebensstils diskriminiert werden darf. Selbstverständlich gilt das auch für alle queeren Personen. Die Grenze dabei ist die gleiche wie bei allen Freiheiten: Sie wird durch die Rechte der anderen Bürger gesetzt.

Also: Frau Kochs Forderung nach Erweiterung von Artikel 3 ist komplett überflüssig und rational nicht zu begründen.

Was spricht konkret gegen eine Erweiterung von Artikel 3?

Argument 1: Es wird immer Gruppen geben, die sich diskriminiert fühlen oder das tatsächlich sind. Menschen sind keine Engel und die offene Gesellschaft mit unserem Grundgesetz als Rahmen bietet immensen Raum für neue Wege, Lebensexperimente, Formen der Selbstverwirklichung. Es versteht sich von selbst, dass die nicht immer allen Mitbürgern gefallen. Daraus erwächst immer wieder die Gefahr von Ausgrenzung und Diskriminierung. Es wird selbstverständlich auch immer Personen bzw. Gruppen geben, deren Charakteristika nicht in der Aufzählung in Artikel 3 vorkommen. Das ist aber, wie oben schon erläutert, kein Grund, um die Auflistung in Artikel 3 zu erweitern: Solange sie nicht die Rechte ihrer Mitbürger angreifen, werden sie und ihre Lebensweise von der Verfassung geschützt. Die offene Gesellschaft mit ihrem Toleranzgebot in Kombination mit den garantierten Freiheitsrechten fordert von den Bürgern, diese unvermeidlichen Spannungen auszuhalten, in ihre Lebenswirklichkeit zu integrieren und im besten Fall in eine gesellschaftlich positive Dynamik umzuwandeln. Genau dafür haben wir ja das Grundgesetz als stabilen und in gewisser Weise zeitlosen Ordnungsrahmen.

Argument 2: Eine explizite Auflistung, wie von Frau Koch gewünscht, würde ein verfassungsrechtliches Fehlsignal senden: Es könnte der Eindruck entstehen, dass unser Grundgesetz tatsächlich nur Personen oder Gruppen schützt, die ausdrücklich genannt werden. Das wiederum würde eine Schwächung des allgemeinen und umfassenden Schutzprinzips bedeuten, das auf dem Würdegedanken beruht. [7] Diese Gefahr sollten wir nicht auf die leichte Schulter nehmen: Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie schnell wirre und falsche Ideen an Verbreitung gewinnen können – auch und gerade im Rahmen der Gender-Debatte. [8] Und wir mussten feststellen, dass es sogar möglich ist, offensichtlich unsinnige Gesetze wie das Selbstbestimmungsgesetz einzuführen. [9] Also: Wehret den irrationalen Anfängen!

Argument 3: Eine weitere Gefahr sehe ich in der Möglichkeit von Präzedenzfällen bzw. permanenten überflüssigen Verfassungsdebatten: Wer fordert als nächstes Aufnahme in den Artikel 3? Ich nehme an, dass z.B. völkische Gruppen dieser Idee nicht abgeneigt sein dürften und es früher oder später ausprobieren werden. Schließlich erwähnt Artikel 3 mit keinem Wort die Lebensform altgermanisch-mythisch-völkische Sippe … Das naheliegende Motto: Wenn Gruppe X, warum nicht wir? Auch diverse Esoteriker fühlen sich immer wieder gerne diskriminiert und dürften in einer Erweiterung von Artikel 3 für sich und ihre Anliegen beträchtliches Potential sehen. Wollen wir unser Grundgesetz tatsächlich der Gefahr aussetzen, zum Gegenstand ständiger tagespolitischer Debatten zu werden?

Argument 4: Ein klassischer und gerade deshalb starker Einwand weist darauf hin, dass Queer ein ausgesprochen unklarer, schwammiger und vieldeutiger Begriff ist: Derartige Begriffe haben in einer Verfassung nichts zu suchen. Sie bergen ein hohes Risiko, Rechtsunsicherheiten zu erzeugen und die Verfassung dadurch insgesamt zu schwächen. [10]

Argument 5: Zudem ist Queer nicht nur schwammig und unklar – es ist wie Woke oder TERF ein ideologisch stark schillernder und emotional aufgeladener Begriff. Auch deshalb gehört er nicht in die Verfassung. Warum nicht? Die Verfassung sollte durch nüchterne, sachliche und klare Formulierungen eine normative Barriere sein, z.B. gegen übergriffigen und dynamischen Aktivismus – und kein Werkzeug für diesen und seine fragwürdigen Zwecke. Ein sehr aggressiv auftretender Strang des Queer-Aktivismus richtet sich gegen die Werte und das Weltbild der Aufklärung und argumentiert oft ausgrenzend, diskriminierend und sehr unredlich. [11] Wollen wir das Grundgesetz ohne nachvollziehbaren Grund für solche Zwecke instrumentalisieren lassen oder auch nur das Risiko dafür signifikant erhöhen?

Argument 6: Zum Abschluss darf das klassisch liberale Argument der Kontrolle und Begrenzung staatlicher Macht nicht fehlen. Der normativ und wissenschaftlich mehr als fragwürdige Queer-Aktivismus wird von diversen NGOs mitgetragen und betrieben. Diese wiederum werden in teils erheblichem Umfang vom Staat aus Steuermitteln finanziert. Die Verfassung vor dem Aktivismus dieser NGOs und ihnen wohlgesonnener Parlamentarier und Regierungsmitglieder zu schützen heißt ipso facto, sie vor einem übergriffigen Staat zu schützen. [12] Zur Erinnerung: Eine Kernfunktion unserer Verfassung ist es, legitime staatliche Machtausübung präzise zu bestimmen und ihr darüber hinaus klare und wirkungsvolle Grenzen zu setzen.

Mein Fazit

- Die von der Queer-Beauftragten geforderte Erweiterung unseres Grundgesetzes ist überflüssig und rational nicht begründbar.

- Spannungen und Diskriminierungstendenzen sind in der offenen Gesellschaft ganz normal, gehören zu ihrer Dynamik, sollten und können von den Bürgern selbst im Rahmen der Verfassung bewältigt werden.

- Eine (laufende) Erweiterung von Artikel 3 birgt das Risiko, das eigentlich fundamentale und umfassende Schutzprinzip der Menschenwürde in den Hintergrund zu schieben und aufzuweichen.

- Das Risiko für Präzedenzfälle ist nicht zu unterschätzen: Die Verfassung sollte der Tagespolitik entzogen sein und nicht durch permanente überflüssige Debatten in ihrer Bedeutung und Funktion geschwächt werden.

- Queer ist ein schwammiger und unklarer Begriff und hat somit nichts in einer wohl formulierten Verfassung verloren. Gleiches gilt aus einem anderen Grund: Der Begriff Queer ist darüber hinaus stark ideologisch belegt und emotional aufgeladen.

- Schließlich sollten wir uns vor Augen halten, dass ein beträchtlicher Strang des irrationalen und übergriffigen Queer-Aktivismus aus Steuergeldern finanziert wurde und wird und unser Grundgesetz somit auch vor dieser versteckten staatlichen Einflussnahme geschützt werden sollte. Die wichtige Frage dazu ist natürlich, ob das Grundgesetz eine Staatsfinanzierung dieser ideologischen Strömungen überhaupt zulässt bzw. zulassen sollte.

Dr. Andreas Edmüller hat in München und Oxford Philosophie, Logik/Wissenschaftstheorie und Linguistik studiert. Seit seiner Habilitation 1996 ist er Privatdozent für Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Seine Forschungsschwerpunkte sind Moral-, Rechts- und Staatsphilosophie. Von 1991 bis 2019 war er zudem als selbstständiger Unternehmensberater tätig und hat mit Dr. Thomas Wilhelm das „Projekt Philosophie“ ins Leben gerufen. 2015 veröffentlichte er im Tectum-Verlag ein religionsphilosophisches Buch unter dem Titel „Die Legende von der christlichen Moral: Warum das Christentum moralisch orientierungslos ist“. Im Dezember 2021 erschien Band 1 der Reihe »Dossier Verschwörungstheorie« unter dem Titel „Verschwörungsspinner oder seriöser Aufklärer? – Wie man Verschwörungstheorien professionell analysiert“, im Juli 2023 Band 2 (mit Judith Faessler) unter dem Titel „Verschwörungstheorien als Waffe – Wie man die Tricks der Verschwörungsgauner durchschaut und abwehrt“, beide im Rediroma-Verlag. (Text: Kortizes)

Fußnoten

[1] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-06/queerness-menschenrechte-sophie-koch-spd-grundgesetz

[2] Das sollte Frau Koch als Beauftragte der Regierung wissen. Sonst ist sie fehl am Platz und die Verschwendung von Steuergeldern wieder einmal vorprogrammiert.

[3] Leider haben wir im Lauf der Jahrzehnte unser Grundgesetz schon kräftig ausgehöhlt und seine Kerngedanken zumindest partiell verfälscht – aber darum geht es heute nicht.

[4] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

[5] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

[6] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html.

[7] Ein Blick auf die staats- und rechtsphilosophische Debatte in Großbritannien und den USA zeigt, wie wertvoll dieses explizit formulierte normative Verfassungsfundament ist!

[8] Ein Beispiel von leider sehr vielen diskutiere ich hier: https://blog.projekt-philosophie.de/argumente-check/amadeu-antonio-stiftung-und-deutsche-welle-fake-news-auf-steuerzahlerkosten/

[9] Hier geht es zu Teil 1 von 5; das SBGG hat viele unsinnige Facetten:
https://blog.projekt-philosophie.de/argumente-check/das-selbstbestimmungsgesetz-eine-legislative-fehlleistung-teil-1/

[10] https://de.wikipedia.org/wiki/Queer
https://blog.projekt-philosophie.de/argumente-check/das-selbstbestimmungsgesetz-eine-legislative-fehlleistung-teil-1/

[11] https://de.richarddawkins.net/articles/der-trans-komplex-3-3.

Meine Argumentation in Teil 1 bis 5 läuft darauf hinaus, dass das SBGG im Grunde der fragwürdige Erfolg eines aggressiven Queer-Aktivismus ist; solide juristische Arbeit erkenne ich darin nicht: https://blog.projekt-philosophie.de/argumente-check/das-selbstbestimmungsgesetz-eine-legislative-fehlleistung-teil-1/

Hier noch einmal ein dreister Angriff auf Biologie und Naturwissenschaft: https://blog.projekt-philosophie.de/argumente-check/amadeu-antonio-stiftung-und-deutsche-welle-fake-news-auf-steuerzahlerkosten/

Zahlreiche weitere Beispiele finden Sie auf dem sehr informativen und absolut empfehlenswerten Blog der Initiative Queer Nations: https://queernations.de/de/blog/

[12] https://blog.projekt-philosophie.de/argumente-check/staatsfinanzierung-fuer-ngos

Hier geht's zum Originalartikel...

Kommentare

  1. userpic
    RPGNo1

    Die Forderung von Frau Koch ist nicht neu. Der ehemalige Queerbeauftragte Sven Lehmann wollte ebenfalls den Schutz von Queeren im GG verankern. Die Forderung kam aufgrund seiner sehr von identitätspolitischem Aktivismus geprägten Auslegung des Amts nicht gerade überraschend.
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/art-3-gg-diskriminierung-queer-beauftragter-sven-lehmann

    2023 hatte sich der Berliner Bürgermeister Wegner ebenfalls für die Aufnahme des Schutzes von Queeren in den Artikel 3 GG ausgesprochen. Seine Inititative ist dann im Sande verlaufen. Der heutige Chef des Kanzleramts Thorsten Frei hatte den Vorschlag abgelehnt.
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/schutz-queerer-menschen-in-art-3-gg-csd-2024-berlin-wegner

    Und zuletzt stand die Forderung auch in den Wahlprogrammen 2025 der Grünen, Linken und (man höre und staune) der FDP.
    https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/bundestagswahl/artikel/bundestagswahl-2025-was-in-den-wahlprogrammen-fuer-queere-steht-48346931

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      Andreas Edmüller

      Servus RPGNo1,

      stimmt: Aber sie haben mittlerweile einen bedenklichen Teilerfolg erzielen können, noch in der Endphase der Ampel, nämlich das verrückte SBGG. Das habe ich hier bei RDF ausführlich kommentiert. Sie haben also seit 2024 einen "juristischen Türöffner", konkret den esoterischen Schwurbelbegriff der Geschlechtsidentität in einem Gesetz verankern können. Das soll laut Koalitionsvertrag zwar zeitnah evaluiert werden, aber in Berlin ist leider vieles möglich ...

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        RPGNo1

        Ich denke, diese Nachricht passt gut zum Artikel.

        "Supreme Court: US-Gericht stützt Verbot von Geschlechtsangleichung bei Jugendlichen
        Aktivisten klagten gegen das Verbot geschlechtsangleichender Behandlungen in Tennessee. Das oberste US-Gericht sieht darin keinen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot"


        https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-06/oberste-gerichtshof-usa-trans-rechte

        Zum Urteil des Supreme Courts ein Kommentar aus der progressiven NYT. Er ist sehr lang aber absolut lesenswert, denn der Autor analysiert detailliert die Entwicklungen der vergangenen Jahre in der transaktivistischen Szene und bei unterstützenden Ärzten, medizinischen Interessenverbänden und Menschenrechtsgruppen, die u.a. mit dem Vorantreiben der genderaffirmativen Behandlung bei Kindern und Jugendlichen sich nicht nur selber ein Bein gestellt haben, sondern womöglich auch geschlechtsdysphoren Personen über viele Jahre hinaus einen gewaltigen Bärendienst erweisen.

        "How the Transgender Rights Movement Bet on the Supreme Court and Lost
        The inside story of the case that could set the movement back a generation."


        https://archive.ph/XTAVp

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          Andreas Edmüller

          Der Artikel in der NYT ist wirklich sehr lesenswert. Es wird auch gut beschrieben, wie Aktivisten die Formulierung medizinischer Leitlinien ganz gezielt beeinflusst und manipuliert haben, um ihre Ideologie voranzutreiben. Die Wissenschaft ist dabei auf der Strecke geblieben - zusammen mit vielen Kindern und Jugendlichen.

          Der Artikel ist noch aus anderen Gründen bemerkenswert: Die NYT war sehr lange eine der Speerspitzen dieser Trans-Ideologie und distanziert sich mit diesem sehr langen und umfangreichen Bericht erkennbar davon - hoffentlich dauerhaft und mehr als oberflächlich.

          Danke für Ihre Ergänzungen RPGNo1!

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            Andreas Edmüller

            Gerade hat Till Randolf Amelung in gewohnt klarer Argumentation zu dem Thema veröffentlicht: https://queernations.de/usa-transaktivistas-supreme-court-roulette/

            1. userpic
              RPGNo1

              Bitte, gern geschehen. :)

          2. userpic
            E.F.

            Ein paar Aspekte in die andere Richtung:
            Wenn Sie schreiben, die Auflistung unter 3) ist von vornherein nicht als vollständig, sondern als beispielhaft zu verstehen, dann bedeutet eine Ergänzung trotzdem nicht zwangsläufig, dass jetzt ALLE nicht explizit Erwähnten Anspruch auf eine Erwähnung erheben oder einen solchen haben.
            Sondern erstmal nur, dass die Auflistung ergänzt wird.

            Wozu überhaupt eine beispielhafte Auflistung? Man könnte sie konsequenterweise eigentlich weglassen. Sie ergibt nur Sinn, um das, was mit dem Gesetz gemeint ist, für die heutigen Menschen zu veranschaulichen. Das verlangt geradezu nach einer regelmäßigen Überprüfung, was gesellschaftlich relevant (geworden) ist. Alle paar Jahrzehnte könnte man sich der Frage stellen. Das GG erhebt ja glücklicherweise nicht wie die Bibel Anspruch auf Unfehlbarkeit.
            Man könnte sich diese Liste also mal anschauen:

            Dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden soll, darauf können sich alle berufen, auch die, die ein Problem mit ihrer eigenen Zuordnung haben. Fände ich persönlich ausreichend.
            Aber z.B. der Begriff der Rasse ist überholt. Er hat im Deutschen eine rein biologische Definition, und die lässt sich nicht auf Hautfarben übertragen. Neanderthaler sind ja wohl nicht gemeint. Insofern suggeriert er zwangsläufig biologische Abgrenzungen an Stellen, wo keine sind. Was heute damit gemeint ist, ist dass niemand wegen seiner Hautfarbe oder ethnischer Herkunft o.a. - man müsste sich auf einen stichhaltigen Begriff einigen - diskriminiert werden darf.
            Warum lässt man in einer ohnehin unvollständigen Liste also einen Begriff drin, der, wenn man sich auf ihn berufen will, erst noch interpretiert werden muss?
            Es ist eine Aktualisierung also durchaus angebracht. Und warum dann bei Gelegenheit nicht noch den Satz hinzufügen, dass man nicht wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf?
            Das ist immerhin eine große betroffene Gruppe. Wann immer genau die unvollständige Liste der Beispiele unter 3) geschrieben wurde - damals war die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung offenbar nicht erwähnenswert. Aber bestimmt nicht, weil sie nicht stattgefunden hätte! Der lange mühselige Weg in Richtung größerer gesellschaftlicher Akzeptanz hat hier ein Thema mittlerweile immerhin aus dem Tabubereich herausgeholt. Das darf sich m.E. sehr wohl im GG widerspiegeln.

            Und das Argument, „wenn die einen kommen, kommen alle“, ist zu einfach- mit Verlaub - sogar populistisch. Das erinnert mich von der Qualität her an Beiträge in der Bundestagsdebatte zur Cannabis-Legalisierung, von rechts von der Ampel: Legalisiert man Cannabis, weil man vor dem Problem kapituliert, dann könne man ja gleich auch Diebstahl und andere Verbrechen legalisieren, weil man da auch nicht alles aufklärt.

            Zusammengefasst finde ich hier bei der GG-Frage das Maß der Empörung ähnlich unverhältnismäßig.
            Denn man sollte nicht nur fragen, warum, sondern auch: warum eigentlich nicht?
            Das GG ist stabil. So eine Liste von Beispielen muss aktualisierbar sein, ohne dass es am GG kratzt.

            Und wenn es am Ende da steht, dass niemand wegen seiner sexueller Orientierung benachteiligt werden darf, dann kann es sehr vielen Menschen nützen - niemandem jedoch wird es schaden, und es gibt keinerlei Automatismus, dass auf einmal eine unüberschaubare Zahl von Gruppen plötzlich ankommt und eine eigene Erwähnung verlangt. Beispielhaft bleibt beispielhaft.

            Im Juni gibt es traditionelle Demonstrationen für die Rechte Queerer. Die Regenbogenflagge auf dem Reichstag hatte gezeigt, dass Deutschland auf höchster Ebene hinter den Rechten queerer Menschen steht. Warum muss man sowas zeigen? Es ist ein Statement, während es z.B. in unserer Familie der EU oder auch weltweit unter unseren Verbündeten Mitglieder gibt, die gerade das gegenteilige Statement schüren und in Gesetze gießen.

            Wenn Klöckner jetzt sagt, die Flagge sei nicht nötig, denn es ist unter der deutschen Flagge ja alles bereits gefasst, dann hat man eben nicht ein Gegenstatement gesetzt. Man unterstützt nicht (mehr) aktiv die Rechte Queerer. Man hat sich aktiv zum Schweigen entschieden.


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              Andreas Edmüller

              Hallo E.F.,

              Danke für Ihren weitgehend sachlichen Kommentar, das kriegt heutzutage leider nicht jeder hin. Den Ellbogencheck mit dem Populismus hätten Sie sich allerdings sparen können. Das "Türöffner"-Argument ist alles andere als irrelevant in diesem Zusammenhang; das zeigt ja auch der Artikel in der NYT, den RPGNo1 freundlicherweise verlinkt hat. Und der hier auch: [(https://www.nytimes.com/2025/06/26/opinion/gay-lesbian-trans-rights.html)]

              Mich haben erstaunlich viele Fragen zu meinem Blog-Essay erreicht und ich arbeite aktuell an einem Teil 2, um diese zu beantworten. Darin gehe ich dann auch auf Ihre Anmerkungen ein.

              Antworten

              1. userpic
                RPGNo1

                @E.F.


                "Wenn Klöckner jetzt sagt, die Flagge sei nicht nötig, denn es ist unter der deutschen Flagge ja alles bereits gefasst, dann hat man eben nicht ein Gegenstatement gesetzt. Man unterstützt nicht (mehr) aktiv die Rechte Queerer. Man hat sich aktiv zum Schweigen entschieden."

                Das sehen queere Personen diffentierter, wie z.B. der Artikel von Till Amelung zeigt.

                "Erstmals vor drei Jahren wurde, wie viele andere öffentliche Gebäude auch, das Reichstagsgebäude zum CSD Berlin mit der Regenbogenfahne beflaggt. Nun hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) diese Beflaggung auf den Aktionstag des IDAHOBIT am 17. Mai beschränkt. Das ist auch richtig so, denn der Staat sollte sich nicht Symbole politischer Demonstrationen zu eigen machen. Außerdem ist es angesichts der zunehmenden Bedrohung von Queers durch Rechtsextremismus und Islamismus wichtiger, dass der Staat nicht nur flaggt, sondern für unsere Sicherheit sorgt."
                https://queernations.de/csd-berlin-2025-queere-sichtbarkeit-reichstag/

                Antworten

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