Motive trotz fehlenden Glaubens in der Kirche zu bleiben

Warum ich nicht glauben kann – Folge 5

Motive trotz fehlenden Glaubens in der Kirche zu bleiben

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Hier geht es zur Folge 4.

Es geht hier um Menschen, die in der Kirche geblieben sind, obwohl sie eigentlich nicht mehr gläubig sind. Es ist nicht uninteressant, sich zu fragen, warum sie dennoch in der Kirche als Mitglied bleiben.

Vorweg ein kurzer Blick auf die Verteilung der Weltanschauungen in Deutschland und einige Daten aus Erhebungen zur Lage zum Beispiel der Evangelischen Kirchen in Deutschland.

Wir sehen anhand von Folie 12, dass die Konfessionsfreien mit 38 % inzwischen den größten Block unter den verschiedenen Weltanschauungen darstellen. Die Katholiken stellen 28 %, die Evangelischen 25 %, die konfessionsgebundenen Muslime 5 % und die sonstigen Gemeinschaften zusammen 4 %.

Schaut man sich allerdings die großen Städte an, dann sieht es dort noch deutlich anders aus. So sind in Berlin z.B. nur noch etwa 25 Prozent der Bürger Mitglied in einer der beiden großen Kirchen. Den allergrößten Teil bilden in Berlin die Konfessionsfreien mit derzeit über 60 Prozent. In den neuen Bundesländern liegen die Werte oft bei bis zu 80 Prozent Nichtchristen.

Fasst man die beiden christlichen Religionen zusammen, dann bilden diese dennoch immer noch den größten Block. Aber genau da lohnt es sich, mal genauer hinzuschauen, was Christen wirklich denken.

Das tut die Evangelische Kirche alle 10 Jahre und macht eine sehr gründliche Erhebung zur Lage ihrer Kirche in Deutschland. Die beiden letzten Umfragen fanden 2003 und 2013 statt. Die Ergebnisse werden – Respekt! – mit großer Ehrlichkeit veröffentlicht (siehe Folie 13).

Auf einen Punkt möchte ich noch einmal verweisen: Christsein wird vor allem unter ethischen Aspekten definiert. Nämlich als Bemühen um ein anständiges und sittlich einwandfreies Leben. Es ist dies ein ganz wichtiges Ergebnis dieser Umfrage, auf das ich in Folge 7 noch einmal zurückkommen werde.

Etwa 50% bleiben Mitglied, weil sie nicht auf die kirchliche Trauung und Beerdigung verzichten wollen (vgl. Folie 13!)

Dass man auf kirchliche Trauung und Beerdigung nicht verzichten wolle, ist verständlich. Denn die säkulare Szene – vor allem in den Dörfern und kleinen Städten – bietet für solche Anlässe oft noch nicht den ästhetischen Rahmen, den die Kirchen über die Jahrhunderte entwickelt haben, sowohl von den Räumlichkeiten wie vom Ablauf mit Predigt und Musik.

Ich komme damit zu weiteren Motiven, weshalb man in der Kirche bleibt, obwohl man nicht mehr glaubt oder glauben kann.

Angst vor göttlichem Zorn und Verdammnis bei Abwendung vom Glauben, falls Gott doch existiert

Ein Motiv, Kirchenmitglied zu bleiben, liegt schlicht in der Sorge, mit einem Austritt aus der Kirche möglicherweise eine fatal falsche Entscheidung für das eigene Seelenheil zu treffen. Man sagt sich, »schließlich könnte ja doch was Wahres dran sein« und »was Millionen Menschen glauben, kann doch nicht falsch sein«. Man bleibt also vorsichtshalber in der Kirche.

Anpassung und Mitläufertum aufgrund gesellschaftlichen und beruflichen Drucks ohne tatsächliche eigene Überzeugung

Man kennt das von Freunden und Bekannten: Der kleine Handwerker im Dorf, der vom Wohlwollen seiner Kunden abhängt, kann es sich gar nicht erlauben, aus der Kirche auszutreten. Das würde einfach seinem Geschäft schaden.

Oder der Ehemann, der eigentlich nicht mehr gläubig ist, wagt es nicht seiner Frau oder den Schwiegereltern gegenüber, sich zu seiner Ungläubigkeit zu bekennen. Er fürchtet einfach die Auseinandersetzung. Also bleibt er in der Kirche – entgegen seiner eigentlichen Auffassung.

Kirchliches Arbeitsrecht: Zwangsmitgliedschaft, wenn Anstellung bei Diakonie oder Caritas

Geradezu verfassungswidrig ist das kirchliche Arbeitsrecht, das sogar über dem staatlichen       Arbeitsrecht steht. Danach muss ein Arbeitnehmer in einem der vielen kirchlichen Unternehmen von Diakonie und Caritas Mitglied der Kirche sein und sich deren Glaubensregeln unterwerfen, sonst bekommt er in der Regel dort keine Anstellung.

Diakonie und Caritas betreiben bekanntlich die konfessionellen Krankenhäuser, Pflegeheime oder konfessionelle Kindertagesstätten. Mit übrigens insgesamt etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätzen. Dabei geht es nur um die sozialen Einrichtungen, nicht z.B. um die kircheneigenen Verwaltungen.

Und nun kommt der eigentliche Skandal: Diese Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime etc. werden zu fast 100 Prozent vom Staat und den Sozialkassen finanziert, also von allen Bürgern – ob konfessionell gebunden oder nicht. Von daher ist es schlicht sittenwidrig, die Mitarbeit in einer dieser sozialen Einrichtungen von der Mitgliedschaft in der Kirche abhängig zu machen.

Und man sollte sich den Artikel 3, Absatz 3 unseres Grundgesetzes noch einmal anschauen. Da heißt es wörtlich: »Niemand darf wegen seines Glaubens oder seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.«

Das Bundesverfassungsgericht ist der Kirche hier seinerzeit mit einer Ausnahmeregelung entgegengekommen ist. Ich halte das für ein Gefälligkeitsurteil eines Gerichts, das vielfältige, zum Teil verdeckte Beziehungen zur Kirche pflegt. Kirchenvertreter und Richter des Bundesverfassungsgerichts trafen sich jahrelang regelmäßig im »Arbeitskreis Foyer Kirche und Recht«. Die »Arbeitsgespräche« fanden nicht öffentlich statt. Nach Bekanntwerden dieser Gespräche wurde der Arbeitskreis eingestellt, die Kontakte blieben. Keiner der höchsten Richter ist konfessionsfrei, obwohl ein Drittel der Bevölkerung nicht in der Kirche ist. Man nehme auch zur Kenntnis: Acht der Bundesverfassungsrichter haben höchste katholische Orden für »Verdienste um die katholische Kirche« erhalten. Kann man da noch von Neutralität des Bundesverfassungsgerichts sprechen?

Dieses kirchliche Arbeitsrecht zwingt Arbeitnehmer, z.B. Ärzte, Krankenschwestern, Psychotherapeuten oder Erzieher in die Kirche einzutreten und sich zu einem christlichen Lebenswandel zu bekennen (z.B. sich als Katholik nicht scheiden zu lassen oder kein Kind unehelich zur Welt zu bringen), weil sie sonst keine Chance auf Einstellung haben bzw. entlassen werden, wenn solche »Verstöße« bekannt werden. Hinzu kommt, dass in vielen Regionen Deutschlands die konfessionellen Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten inzwischen eine quasi Monopolstellung haben. Es gibt Städte, die haben nur noch konfessionelle Einrichtungen dieser Art. Wo kann da ein nichtreligiöser Arzt, eine Krankenschwester oder ein Erzieher noch eine Anstellung finden? Dabei werden – ich wiederhole es – diese Einrichtungen zu fast 100 Prozent von der Allgemeinheit finanziert.

Die Kirche, vor allem die katholische Kirche, benutzt also das kirchliche Arbeitsrecht als Erpressungsmittel, Menschen in die Kirchenmitgliedschaft zu zwingen. Man ist also zwangsweise in der Kirche, ohne gläubig zu sein.

Das ist skandalös, schäbig und unchristlich. Zwar haben inzwischen Urteile des Europäischen Gerichtshofs das deutsche kirchliche Arbeitsrecht mit dem europäischen Arbeitsrecht als prinzipiell unvereinbar erkannt und in einigen Fällen Mitarbeitern, die gegen die Kirche klagten, Recht gegeben. Die Kirchen tun sich aber sehr schwer, sich von ihren jahrhundertealten Privilegien zu lösen. Offiziell ist das kirchliche Arbeitsrecht immer noch gültig, auch wenn längerfristig dessen Ablösung unvermeidlich sein wird. Was als Hypothek in jedem Fall zurückbleibt, ist, dass über Jahrzehnte Abertausende Ärzte, Krankenschwestern, Psychotherapeuten oder Erzieher verfassungswidrig um ihr Recht gebracht wurden, unabhängig von ihrer weltanschaulichen Auffassung in Betrieben ihrer Wahl zu arbeiten.

Kulturelles oder soziales Engagement im Rahmen der Kirche trotz Glaubensverlust

In kirchlich-sozialen Einrichtungen findet oft eine ehrenamtliche Mitwirkung statt ohne jeden ausdrücklichen Bezug auf eine christliche Position. Vielfach sind es allgemein humanitäre Beweggründe, die solchem kirchlich-sozialen Engagement zugrunde liegen. Ein persönliches Bekenntnis zu Kirche und christlichem Glauben stellt eine solche Mitarbeit keinesfalls immer dar.

Aktuelles Beispiel hierfür ist die Betreuung von Flüchtlingen, die oft von der Kirche organisiert wird.

Dass man sein soziales Engagement oft in der Kirche einbringt, hängt damit zusammen, dass in den kleineren Orten die Kirche oft die einzige Institution ist, die über die erforderlichen Räumlichkeiten, über Personal und Organisationsmöglichkeiten verfügt.

Und ein letztes Motiv soll noch erwähnt werden:

Die Kirche als bloßer Ort der Gemeinschaft und sozialen Kontakte:

Die meisten Menschen haben das Bedürfnis nach Gemeinschaft und sozialer Nähe. Besonders in kleineren Städten und Dörfern ist die Kirche oft der einzige Ort, der diesem menschlichen Grundbedürfnis entgegenkommt.

Das kann der Kirchenchor sein oder der vom Pfarrer geleitete Seniorenclub oder zum Beispiel die kirchlich initiierte Wandergruppe, wo man Freunde trifft oder Freundschaften entwickelt.

Diese Einbindung in eine Gemeinschaft ist vielen Menschen, besonders älteren, die keine beruflichen Beziehungen mehr haben, sehr wichtig. Es ist nicht unbedingt die Religion, die hier zusammenführt und verbindet, es sind oft die gemeinsamen Aktivitäten und Freundschaften, die lediglich über den Ort der Kirche zustande kommen.

Es kann aber auch die beeindruckende und sympathische Persönlichkeit des Pfarrers oder der Pfarrerin sein, deren Nähe man sucht. Es ist also nicht immer der Glaube, der in diesem Fall an die Kirche bindet, sondern das Bedürfnis nach Gemeinschaft und Sozialkontakten.

Was will ich mit dieser, sicher nicht vollständigen Aufzählung von Beweggründen, in der Kirche zu bleiben, obwohl man nicht mehr gläubig ist, sagen?

Nun, dass sich unter diesen Menschen weitere potentielle Absprung-Kandidaten befinden, die bei Gelegenheit die Kirche verlassen könnten. Nach außen aber stärken diese Menschen den Eindruck, dass die Kirchen großen Zulauf hätten.

Hier geht es zur Folge 6.

Univ.-Prof. Dr. Uwe Lehnert ist emeritierter Professor für Bildungsinformatik und Bildungsorganisation, der an der Freien Universität Berlin im Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie tätig war.

Bekannt geworden ist er vor allem durch sein Buch „Warum ich kein Christ sein will“. Im Oktober 2018 erschien die 7., vollst. überarb. Auflage, Hardcover, 490  S. im Tectum-Verlag Baden-Baden (innerhalb der Nomos Verlagsgesellschaft).

Webseite: http://warum-ich-kein-christ-sein-will.de/

Hier geht's zum Originalartikel...

Kommentare

  1. userpic
    Klaus Steiner

    Hallo Herr Lehnert,

    es wird ja sicherlich Fälle geben, in denen Betroffene gegen das kirchliche Arbeitsrecht wg. Verletzung der Verfassung geklagt haben. Sind diese Fälle vor Gericht gescheitert, oder haben sie Recht bekommen und es ist trotzdem an der aktuellen Parallel-Rechtssprechung nichts verändert worden?

    Antworten

    1. userpic
      Uwe Lehnert

      Lieber Herr Steiner,

      zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass meine Antwort so spät kommt. Mein Laptop machte Probleme beim Absetzen von Kommentaren.

      Die Problematik des kirchlichen Arbeitsrechts ist nach wie vor nicht eindeutig geklärt. Es gibt zwar höchstrichterliche Urteile, aber die Kirchen, insbesondere die katholische, kämpfen um jeden Millimeter an Einfluss.

      Ich habe Ihnen zwei relativ kurze Artikel herausgesucht, verfasst von einschlägigen Experten, die aufzeigen, wie sich der aktuelle Stand darstellt.

      Der Rechtsexperte Christian Walter zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland vom 11.9.19: https://www.katholisch.de/artikel/22218-voelkerrechtler-verteidigt-eugh-urteile-zu-kirchlichem-arbeitsrecht

      Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin von GerDiA ("Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz") zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.2.19: https://hpd.de/artikel/lange-wollen-kirchen-noch-gegen-wand-laufen-16523

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